Antwort Kleine Anfrage betr. Einstufung der Wasserski-Anlage Neuland
Anfang April 2021 ist bekannt geworden, dass das Bezirksamt Harburg die Nutzung der Wasserski-Liftanlage Neuland aufgrund der Hamburger Sars-CoV2 Eindämmungsverordnung untersagt hat, weil die Anlage als Freizeiteinrichtung eingestuft worden ist.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Trifft es zu, dass von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Bezirksamt in der Öffentlichkeit die Wasserski-Anlage als Sportanlage beworben wird?
2. Trifft es zu, dass Die Anlage sowohl im Handelsregister, als auch im einschlägigen Bebauungsplan als Sportanlage bezeichnet ist?
3. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt gleichwohl die Anlage als Freizeiteinrichtung eingestuft und den Betrieb untersagt?
4. War dem Bezirksamt dabei bekannt, dass die Anlage nur von international erfolgreichen Leistungssportlern als Trainingsschwerpunkt genutzt werden sollte und dass dazu Wakeboard-Weltmeister von der Sportfördergruppe der Bundeswehr und mehrfache Europameister gehörten?
5. Aus welchem Grund hat das Bezirksamt bei seiner Entscheidung die klaren Einstufungen des Deutschen Olympischen Sportbundes hinsichtlich Wasserskifahren und Wakeboarden als Individualsport nicht berücksichtigt?
6. Wie hat das Bezirksamt das von Betreiber vorgelegte Sicherheitskonzept im Einzelnen bewertet?
7. Hat das Bezirksamt bei seiner ersten grundsätzlichen Entscheidung auch das Sportamt der Innenbehörde hinsichtlich der zu treffenden Abwägung einbezogen?
8. Welche Auffassung hat das Sportamt insoweit vertreten?
9. Welche Gründe haben erfreulicherweise dazu geführt, dass das Bezirksamt nach wenigen Tagen seine Auffassung korrigiert und den Betrieb der überregional bedeutsamen Anlage nunmehr ermöglicht hat?
Hamburg, am 27.04.2021
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Britt-Meike Fischer-Pinz