Antwort Kleine Anfrage betr. Einstufung der Wasserski-Anlage Neuland
Letzte Beratung: 08.06.2021 Hauptausschuss Ö 3.8
Anfang April 2021 ist bekannt geworden, dass das Bezirksamt Harburg die Nutzung der Wasserski-Liftanlage Neuland aufgrund der Hamburger Sars-CoV2 Eindämmungsverordnung untersagt hat, weil die Anlage als Freizeiteinrichtung eingestuft worden ist.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Trifft es zu, dass von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Bezirksamt in der Öffentlichkeit die Wasserski-Anlage als Sportanlage beworben wird?
2. Trifft es zu, dass Die Anlage sowohl im Handelsregister, als auch im einschlägigen Bebauungsplan als Sportanlage bezeichnet ist?
3. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt gleichwohl die Anlage als Freizeiteinrichtung eingestuft und den Betrieb untersagt?
4. War dem Bezirksamt dabei bekannt, dass die Anlage nur von international erfolgreichen Leistungssportlern als Trainingsschwerpunkt genutzt werden sollte und dass dazu Wakeboard-Weltmeister von der Sportfördergruppe der Bundeswehr und mehrfache Europameister gehörten?
5. Aus welchem Grund hat das Bezirksamt bei seiner Entscheidung die klaren Einstufungen des Deutschen Olympischen Sportbundes hinsichtlich Wasserskifahren und Wakeboarden als Individualsport nicht berücksichtigt?
6. Wie hat das Bezirksamt das von Betreiber vorgelegte Sicherheitskonzept im Einzelnen bewertet?
7. Hat das Bezirksamt bei seiner ersten grundsätzlichen Entscheidung auch das Sportamt der Innenbehörde hinsichtlich der zu treffenden Abwägung einbezogen?
8. Welche Auffassung hat das Sportamt insoweit vertreten?
9. Welche Gründe haben erfreulicherweise dazu geführt, dass das Bezirksamt nach wenigen Tagen seine Auffassung korrigiert und den Betrieb der überregional bedeutsamen Anlage nunmehr ermöglicht hat?
Hamburg, am 27.04.2021
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Britt-Meike Fischer-Pinz
HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 04.05.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1377) wie folgt:
Nein. Das Bezirksamt Harburg wirbt nicht für gewerbliche Betriebe.
Nein. Die Wasserskianlage Neuland liegt im Geltungsbereich des Baustufenplans Harburg, der an dieser Stelle „Außengebiet / Landschaftsschutzgebiet“ ausweist. Diese Festsetzung ist nach aktueller Rechtsprechung obsolet, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben wird in dieser Lage gemäß § 35 BauGB beurteilt.
Zur Frage der Eintragung in das Handelsregister meldet die Verwaltung Fehlanzeige.
Zum Zwecke der Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 galten und gelten auf dem Gebiet der FHH sehr erhebliche Kontaktbeschränkungen. Aufgrund § 4b Abs. 1 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (EVO) dürfen unter anderem Angebote von Freizeitaktivitäten weder in geschlossenen Räumen noch im Freien für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Eine Notwendigkeit zur Einordnung der Anlage ergab sich im Hinblick auf den Vollzug der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (EVO) durch eine Nachricht des Geschäftsführers der WASSERSKI & WAKEBOARD HAMBURG GMBH an das Bezirksamt Harburg über die beabsichtigte Öffnung der Anlage zum 1.4.2021.
Ausgehend von der Annahme, dass für eine überwiegende Zahl der Nutzer der Aspekt der Freizeitgestaltung im Vordergrund steht und es sich beim Betrieb der Anlage selbst um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, wurde die Anlage durch das Bezirksamt als „Angebot von Freizeitaktivitäten“ im Sinne § 4b Abs. 1 Satz 1 Nr. 20 eingeordnet.
Entsprechend wurde dem Betreiber am 31.3. mitgeteilt, dass eine Öffnung der Anlage primär als Bereitstellung eines Angebots von Freizeitaktivitäten betrachtet würde.
Der Betreiber wurde darauf hingewiesen, dass solche Angebote derzeit in Hamburg nicht zulässig sind.
Dem Bezirksamt war aufgrund einer Auskunft des Betreibers bekannt, dass auf der Anlage vier namentlich benannte Sportler regelmäßig trainieren.
Dass die Anlage jedoch ausschließlich von international erfolgreichen Leistungssportlern genutzt werden sollte, ergibt sich aus den vom Anlagenbetreiber erhaltenen Informationen oder sonstigen, dem Bezirksamt vorliegenden Informationen nicht.
Nach Auffassung der im Bezirksamt für den Vollzug der EVO zuständigen Stellen ist zum Zwecke des Infektionsschutzes im Hinblick auf die Einordnung von Freizeitaktivitäten, die zu zusätzlichen Kontakten führen, ein strenger Maßstab anzulegen.
Nach Auffassung des Bezirksamts spielt bei der Nutzung einer Wasserskianlage sowohl der Aspekt der sportlichen Betätigung als auch der Aspekt der Freizeitgestaltung eine Rolle. Nach erster Einschätzung wurde für die Nutzung der Wasserskianlage der Aspekt der Freizeitgestaltung als überwiegend angesehen.
Da insoweit dem Aspekt der Sportausübung eine untergeordnete Rolle beigemessen wurde, kam es auf die Einstufung als Individualsport nicht an.
Ein umfassendes Sicherheits- bzw. Hygienekonzept wurde durch den Betreiber am 15.4.2021 vorgelegt.
Die hierin vorgesehenen Maßnahmen lassen insbesondere erwarten, dass es auch auf dem Steg der Anlage nicht zu Menschenansammlungen kommt und auch an der Einstiegsstelle Mindestabstände eingehalten werden können und die Anlage tatsächlich nur durch erfahrene Sportler genutzt wird, die auch beim Einstieg keine Hilfestellung benötigen.
Im Zusammenhang mit der im Konzept vorgesehenen regelmäßigen Testung des Funktionspersonals wird das am 15.4. vorgelegte Konzept als geeignet betrachtet, mit dem Betrieb der Anlage einhergehende Infektionsrisiken zu minimieren.
Ja, das Bezirksamt hat bei seiner ersten grundsätzlichen Entscheidung auch das Sportamt der Innenbehörde hinsichtlich der zu treffenden Abwägung einbezogen.
Das Landessportamt kam bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Wasserskianlage Neuländer See als Freizeiteinrichtung anzusehen ist.
Durch das am 15.4. vorgelegte Konzept konnte glaubhaft gemacht werden, dass eine Nutzung der Anlage ausschließlich auf in Wasserski und Wakeboard erfahrene Sportler begrenzt wird.
Zugleich konnte durch das Konzept plausibel dargelegt werden, wie mit einer Öffnung der Anlage potenziell einhergehende Infektionsrisiken aufgrund des Zusammentreffens von Personen unterschiedlicher Haushalte auf der Anlage minimiert werden.
Fredenhagen
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