22-0162.01

Antwort auf Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Kann das Bezirksamt Anordnungen der unteren Verkehrsbehörde aufheben?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 19.11.2024 Hauptausschuss Ö 3.7

Sachverhalt

Nachdem der Fußweg und Radweg am Beerentalweg vom Bezirksamt kürzlich erneuert und der Radweg dabei verbreitert wurde, schritt die untere Verkehrsbehörde ein. Es wurde moniert, dass der Fußweg nun zu schmal sei, dass zwei Rollstühle oder Kinderwagen einander passieren können, ohne auf den Radweg auszuweichen. Deshalb ordnete sie an, den Radweg für Radfahrer zu sperren, was mit Sperre und Beschilderung vom Bezirksamt umgesetzt wurde. Nachdem dies in der Presse als „Posse“ und „Schildbürgerstreich“ verspottet wurde, ließ das Bezirksamt den Radweg wieder freigeben. Dazu äußerte sich Pressesprecherin Sandra Stolle gegenüber „Harburg aktuell“ (25.09.24): „Die Beschrankung nebst Ausweisung als Gehwegfläche wurde auf Grundlage einer Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde vorgenommen. Diese ist aufgrund der zuvor genannten Zuständigkeit und auch nach inhaltlicher Überprüfung für das Bezirksamt nicht nachvollziehbar, weshalb das Bezirksamt die Entfernung veranlasst hat. Diese wurde auch bereits vorgenommen.“ Unklar sei, so „Harburg aktuell“, ob sich das Bezirkamt über die polizeiliche Anordnung hinweggesetzt hat.

Bisher ließ das Bezirksamt immer verlauten, an die Anordnungen der unteren Verkehrsbehörde gebunden zu sein. Deshalb ist es interessant, ob sich hier die Weisungsbefugnisse geändert haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Wurden die Beschrankung und Ausweisung als Gehwegfläche auf dem Radweg am Beerentalweg in Abstimmung mit der unteren Verkehrsbehörde wieder entfernt?

Wenn nein, ist das Bezirksamt berechtigt, Anordnungen der unteren Verkehrsbehörde aufzuheben?


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

16. Oktober 2024



Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE,
Drs. 22-0162, wie folgt Stellung:

Die gemäß Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde vom Bezirksamt aufgestellte Schranke nebst Verkehrszeichen wurde vom Bezirksamt in eigener Verantwortung wieder entfernt.


Das Bezirksamt ist zu der Überzeugung gelangt, dass ein solches Hindernis nicht verkehrsüblich ist und aufgrund der unerwarteten räumlichen Lage der Schranke eine Gefahrensituation entstehen könnte – z. B. bei eingeschränkten Sichtverhältnissen oder bei einem Ausweichen von Radfahrenden an der Schranke vorbei auf den Gehweg.

Das Bezirksamt ist nicht befugt, Anordnungen der unteren Straßenverkehrsbehörde „aufzuheben“, sondern bei Meinungsverschiedenheiten den Weg der Eskalation innerhalb der Behördenhierarchie zu beschreiten. Künftig wird sich das Bezirksamt in vergleichbaren Situationen vorab mit der Straßenverkehrsbehörde ausreichend abstimmen.


Die Straßenverkehrsbehörde und das Bezirksamt sind derzeit im Gespräch darüber, ob und welche Änderungen am neuen Radweg im Beerentalweg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit möglicherweise noch vorgenommen werden sollen.

i.V. Trispel

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