Antwort auf Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Kann das Bezirksamt Anordnungen der unteren Verkehrsbehörde aufheben?
Letzte Beratung: 19.11.2024 Hauptausschuss Ö 3.7
Nachdem der Fußweg und Radweg am Beerentalweg vom Bezirksamt kürzlich erneuert und der Radweg dabei verbreitert wurde, schritt die untere Verkehrsbehörde ein. Es wurde moniert, dass der Fußweg nun zu schmal sei, dass zwei Rollstühle oder Kinderwagen einander passieren können, ohne auf den Radweg auszuweichen. Deshalb ordnete sie an, den Radweg für Radfahrer zu sperren, was mit Sperre und Beschilderung vom Bezirksamt umgesetzt wurde. Nachdem dies in der Presse als „Posse“ und „Schildbürgerstreich“ verspottet wurde, ließ das Bezirksamt den Radweg wieder freigeben. Dazu äußerte sich Pressesprecherin Sandra Stolle gegenüber „Harburg aktuell“ (25.09.24): „Die Beschrankung nebst Ausweisung als Gehwegfläche wurde auf Grundlage einer Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde vorgenommen. Diese ist aufgrund der zuvor genannten Zuständigkeit und auch nach inhaltlicher Überprüfung für das Bezirksamt nicht nachvollziehbar, weshalb das Bezirksamt die Entfernung veranlasst hat. Diese wurde auch bereits vorgenommen.“ Unklar sei, so „Harburg aktuell“, ob sich das Bezirkamt über die polizeiliche Anordnung hinweggesetzt hat.
Bisher ließ das Bezirksamt immer verlauten, an die Anordnungen der unteren Verkehrsbehörde gebunden zu sein. Deshalb ist es interessant, ob sich hier die Weisungsbefugnisse geändert haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Wurden die Beschrankung und Ausweisung als Gehwegfläche auf dem Radweg am Beerentalweg in Abstimmung mit der unteren Verkehrsbehörde wieder entfernt?
Wenn nein, ist das Bezirksamt berechtigt, Anordnungen der unteren Verkehrsbehörde aufzuheben?
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