21-3128.01

Antwort auf Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Eigentumsverhältnisse & Vorplatzgestaltung Dreifaltigkeitskirche

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 2.27

Sachverhalt

Im März 2021 hieß es, die Harburger Dreifaltigkeitskirche stehe kurz vor dem Verkauf. Nach über drei Jahren bekundete die Pastorin der Harburger Trinitatis-Gemeinde im RISE-Beirat Innenstadt Harburg, dass der Kaufvertrag noch immer nicht abgeschlossen sei. Zugleich wurde im Beirat aber die Idee gesetzt, den Vorplatz der Kirche mit öffentlichen Geldern attraktiv zu gestalten.

Seit geraumer Zeit ist der äußerliche Zustand mit Bauzäunen und verbarrikadierten Fenstern negativ abfärbend auf das gesamte Umfeld.

Daher fragen wir:

1. Ist ein Kaufvertrag nun besiegelt?

a) Wenn ja, seit wann und mit wer ist Käufer*in?

b) Wenn nein: warum nicht?

I. Gibt es behördliche Belange, die als nicht erfüllt betrachtet werden?

II. Ist dem Kaufinteressierten deutlich gemacht worden, dass Sprengstoffbergungen und archäologische Grabungen zu seinen Kosten nötig sind?

III. Sind Details bekannt, dass die angedachte Nutzung mit einer KiTa hinfällig ist bzw. stehen andere Nutzungsanfragen im Rau

2. Ist der Vorplatz Bestandteil des Kaufangebots?

a) Wenn ja, sind etwaige Ideen zur Neuplanung / Umgestaltung des Vorplatzes überhaupt möglich und mit dem potenziellen Kaufinteressierten abgesprochen?

3. Gibt es einen Zeitplan, wann mit dem das Umfeld störenden Erscheinungsbild der eingezäunten und verbarrikadierten Kirche zu rechnen ist?



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

26. Juni 2023

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der DIE LINKE-Fraktion, Drs. 21-3128 wie folgt Stellung:

  1. Ist ein Kaufvertrag nun besiegelt?

    Die Voraussetzung zur Unterzeichnung des Kaufvertrages ist die Erteilung einer Baugenehmigung. Nach umfangreicher Abstimmung verschiedener Themen wurde die Baugenehmigung kürzlich erteilt. Der Kaufvertrag kann nun geschlossen werden.

a) Wenn ja, seit wann und mit wer ist Käufer*in?

Der Kaufvertrag wird zwischen der Kirchengemeinde und dem Kaufinteressenten geschlossen. Nach Kenntnis des Bezirksamts steht der Abschluss des Kaufvertrags kurz bevor. Eigentümerdaten unterliegen dem Datenschutz.

b) Wenn nein: warum nicht?

I. Gibt es behördliche Belange, die als nicht erfüllt betrachtet werden?

Die erforderliche Baugenehmigung (zuständigkeit Bezirksamt) wurde kürzlich erteilt. Die Kita-Betriebsgenehmigung (Zuständigkeit Sozialbehörde) wurde nach Kenntnis der Verwaltung bisher noch nicht erteilt.

II. Ist dem Kaufinteressierten deutlich gemacht worden, dass Sprengstoffbergungen und archäologische Grabungen zu seinen Kosten nötig sind?

Dem Käufer wurden die zu erfüllenden Bedingungen mitgeteilt.

III. Sind Details bekannt, dass die angedachte Nutzung mit einer KiTa hinfällig ist bzw. stehen andere Nutzungsanfragen im Raum?

Die angedachte Nutzung als KiTA wird nach dem Kenntnisstand der Verwaltung weiterverfolgt. Es stehen keine anderen Nutzungen im Raum.

2. Ist der Vorplatz Bestandteil des Kaufangebots?

Ja, der Vorplatz ist Bestandteil des Grundstücks, das von der Kirche an den
Investor verkauft wird.

a) Wenn ja, sind etwaige Ideen zur Neuplanung / Umgestaltung des Vorplatzes überhaupt möglich und mit dem potenziellen Kaufinteressierten abgesprochen?

Die Ideen zur Umgestaltung sind mit dem Käufer bereits vorabgestimmt. Es handelt sich um eine zurückhaltende Gestaltung, die den Anforderungen des Denkmalschutzes entspricht.

3. Gibt es einen Zeitplan, wann mit dem das Umfeld störenden Erscheinungsbild
der eingezäunten und verbarrikadierten Kirche zu rechnen ist?

Ein Zeitplan liegt dem Bezirksamt nicht vor. Ein Bauzeitenplan kann frühestens ab dem Kauf des Grundstücks greifen.

Fredenhagen

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