21-3128.01

Antwort auf Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Eigentumsverhältnisse & Vorplatzgestaltung Dreifaltigkeitskirche

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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12.09.2023
Sachverhalt

Im März 2021 hieß es, die Harburger Dreifaltigkeitskirche stehe kurz vor dem Verkauf. Nach über drei Jahren bekundete die Pastorin der Harburger Trinitatis-Gemeinde im RISE-Beirat Innenstadt Harburg, dass der Kaufvertrag noch immer nicht abgeschlossen sei. Zugleich wurde im Beirat aber die Idee gesetzt, den Vorplatz der Kirche mit öffentlichen Geldern attraktiv zu gestalten.

Seit geraumer Zeit ist der äußerliche Zustand mit Bauzäunen und verbarrikadierten Fenstern negativ abfärbend auf das gesamte Umfeld.

Daher fragen wir:

1.      Ist ein Kaufvertrag nun besiegelt?

a)      Wenn ja, seit wann und mit wer ist Käufer*in?

b)     Wenn nein: warum nicht?

                                               I.          Gibt es behördliche Belange, die als nicht erfüllt betrachtet werden?

                                              II.          Ist dem Kaufinteressierten deutlich gemacht worden, dass Sprengstoffbergungen und archäologische Grabungen zu seinen Kosten nötig sind?  

                                            III.          Sind Details bekannt, dass die angedachte Nutzung mit einer KiTa hinfällig ist bzw. stehen andere Nutzungsanfragen im Rau

2.      Ist der Vorplatz Bestandteil des Kaufangebots?

a)      Wenn ja, sind etwaige Ideen zur Neuplanung / Umgestaltung des Vorplatzes überhaupt möglich und mit dem potenziellen Kaufinteressierten abgesprochen?

 

3.      Gibt es einen Zeitplan, wann mit dem das Umfeld störenden Erscheinungsbild der eingezäunten und verbarrikadierten Kirche zu rechnen ist?