Antwort auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Energieeffizienzklassen der von der Verwaltung in Harburg genutzten Gebäude
Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 2.31
Durch neue EU-Vorgaben und das Gebäudeenergiegesetz könnten in Zukunft Sanierungspflichten für energetisch wenig vorteilhafte Gebäude entstehen. Ein erstes Indiz für den energetischen Zustand eines Gebäudes ist die Einstufung in die Gebäudeenergieeffizienzklassen, die im Energieausweis ausgewiesen werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welche Energieeffizienzklassen sind die Gebäude bzw. Gebäudeteile (bei Teilnutzung) jeweils eingestuft, die die Bezirksverwaltung in Harburg jeweils nutzt?
2. Mit welcher Heiztechnik werden die Gebäude bzw. Gebäudeteile jeweils beheizt und welchen Energieverbrauch (Strom, Gas, Öl, etc.) haben die Gebäude jeweils in den Jahren 2020-2022 verursacht?
3. Welchen Heizenergieverbrauch und Gesamtenergieverbrauch pro m² weisen die Gebäude bzw. Gebäudeteile jeweils auf?
4. In welche Energieeffizienzklassen sind die Gebäude bzw. Gebäudeteile (bei Teilnutzung) jeweils eingestuft, die Polizei und Feuerwehr in Harburg jeweils nutzen?
5. Mit welcher Heiztechnik werden die Gebäude jeweils beheizt und welchen Energieverbrauch (Strom, Gas, Öl, etc.) haben die Gebäude jeweils in den Jahren 2020-2022 verursacht?
6. Welchen Heizenergieverbrauch und Gesamtenergieverbrauch pro m² weisen die Gebäude bzw. Gebäudeteile jeweils auf?
7. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, den energetischen Zustand zu verbessern, wann sollen welche Maßnahmen durchgeführt werden, mit welchen Kosten und Einsparungen rechnet die Verwaltung?
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