Antwort auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Energieeffizienzklassen der von der Verwaltung in Harburg genutzten Gebäude
Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 2.31
Durch neue EU-Vorgaben und das Gebäudeenergiegesetz könnten in Zukunft Sanierungspflichten für energetisch wenig vorteilhafte Gebäude entstehen. Ein erstes Indiz für den energetischen Zustand eines Gebäudes ist die Einstufung in die Gebäudeenergieeffizienzklassen, die im Energieausweis ausgewiesen werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welche Energieeffizienzklassen sind die Gebäude bzw. Gebäudeteile (bei Teilnutzung) jeweils eingestuft, die die Bezirksverwaltung in Harburg jeweils nutzt?
2. Mit welcher Heiztechnik werden die Gebäude bzw. Gebäudeteile jeweils beheizt und welchen Energieverbrauch (Strom, Gas, Öl, etc.) haben die Gebäude jeweils in den Jahren 2020-2022 verursacht?
3. Welchen Heizenergieverbrauch und Gesamtenergieverbrauch pro m² weisen die Gebäude bzw. Gebäudeteile jeweils auf?
4. In welche Energieeffizienzklassen sind die Gebäude bzw. Gebäudeteile (bei Teilnutzung) jeweils eingestuft, die Polizei und Feuerwehr in Harburg jeweils nutzen?
5. Mit welcher Heiztechnik werden die Gebäude jeweils beheizt und welchen Energieverbrauch (Strom, Gas, Öl, etc.) haben die Gebäude jeweils in den Jahren 2020-2022 verursacht?
6. Welchen Heizenergieverbrauch und Gesamtenergieverbrauch pro m² weisen die Gebäude bzw. Gebäudeteile jeweils auf?
7. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, den energetischen Zustand zu verbessern, wann sollen welche Maßnahmen durchgeführt werden, mit welchen Kosten und Einsparungen rechnet die Verwaltung?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
11. Juli 2023
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21-3144 wie folgt Stellung:
Die Energieeffizienzklassen der bezirkseigenen und angemieteten Gebäude sind bisher nicht berechnet. Ein Monitoring über Energieverbräuche befindet sich derzeit im Aufbau und soll im Laufe des Jahres 2023 über ein Energiemanagementsystem (EnMS) umgesetzt werden.
Der überwiegende Teil der bezirkseigenen Gebäude wird zurzeit mit Gas beheizt. Eine Zuordnung aller Energieverbräuche nach Kalenderjahren ist erst nach Einführung des EnMS möglich. Da ein Großteil der genutzten Immobilien gemietet ist, erfolgt die Abrechnung von Heizkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen mit deutlichem Zeitversatz. Die Daten liegen daher nicht vollständig vor. Die Abrechnungszeiträume der Stromkosten sind zudem nicht mit Kalenderjahren identisch. Eine valide Aussage ist daher zurzeit nicht möglich.
Eine Zuordnung der Energieverbräuche ist erst nach Einführung des EnMS möglich, siehe Antwort zu 2.
Die Beantwortung liegt nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg.
Siehe Antwort zu Frage 4.
Siehe Antwort zu Frage 4.
Zurzeit werden für diverse bezirksamtseigene Gebäude Sanierungsfahrpläne durch Fachfirmen erstellt; einzelne Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der Planung. Erst nach Vorlage der Pläne können Aussagen zu Maßnahmen und damit verbundenen Kosten getroffen werden.
i.V. Trispel
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