21-3153.01

Antwort auf Kleine Anfrage CDU betr. Sportline-Fitness und Soccerwelt Sportzentrum Neugraben

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 2.34

Sachverhalt

 

Seit vielen Jahren wurde die Sporthalle Am Neugrabener Bahnhof 34 für Freizeit, Fitness und Soccer genutzt. Sie diente dabei u.a. auch dazu, die im Süderelberaum vorhandene Lücke für angemessene Trainingsmöglichkeiten zu stopfen. 

 

In den letzten Jahren haben zahlreiche Sportvereine, insbesondere für Jugendliche, die Halle zu Trainingszwecken benutzt, weil anderenfalls kein Trainingsbetrieb möglich gewesen wäre. 

 

Seit Ende Juni ist die Halle vollständig geschlossen und man findet am Eingang den Hinweis, dass alle bestehenden Verträge gekündigt sind. 

 

Nach weiteren Hinweisen ist die Halle aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen worden, weil es seitens von Verwaltungsdienststellen die Anbringung eines neuen Rasens gefordert worden war, der ca. € 150.000,00 kostet und einen wirtschaftlichen Betrieb nicht mehr zugelassen hätte. 

 

Wir fragen die Verwaltung: 

 

1. Trifft es zu, dass durch Verwaltungsdienststellen des Bezirks oder von Fachbehörden der Einbau eines neuen Kunstrasens gefordert worden ist?

 

2. Welche Gründe haben dazu geführt, dass der alte Rasen nicht mehr benutzt werden durfte?

 

3. Welche Kosten wären den Betreibern für den Einbau eines neuen Kunstrasens entstanden?

 

4. Wie lange hätte Lieferung und Einbau eines solchen Rasens zeitlich gedauert?

 

5. Welche Freizeit- und Sportaktivitäten sind bisher in der Soccerhalle ausgeübt worden?

 

6. Welche Ersatzmöglichkeiten stehen für die entfallenden Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung?

 

7. In welchem Umfang haben Jugendmannschaften der Sportvereine aus Süderelbe bisher in der Halle trainieren können?

 

8. Um wie viele Mannschaften und welche Vereine handelt es sich im Einzelnen?

 

9. Wie viele Kinder sind vom Fortfall der Trainingsmöglichkeiten betroffen?

 

10. Welche Sportflächen in Hallen oder auf Sportplätzen sind ersatzweise den Vereinen zur Verfügung gestellt worden?

 

11. Teilt die Bezirksverwaltung unter den genannten Umständen die Ansicht, dass dringend neue Sportflächen im Süderelberaum vorrangig geschaffen werden müssen?

 

12. Welche konkreten Planungen bestehen insoweit, zumal durch die Neubaugebiete mit einer weiteren Nachfrage nach Sportflächen zu rechnen sein dürfte?

 

Hamburg, am 13.07.2023

 

 


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

                                            24. Juli 2023

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3153, wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung der Verwaltung:

 

Bei dem Sportline Rehasport und Gesundheitszentrum handelt es sich um einen kommerziellen Sportanbieter. Das Bezirksamt Harburg/Sportabteilung hatte daher bislang keine Berührungspunkte zu dem Anbieter. Weder der Anbieter noch die betroffenen Vereine haben hinsichtlich der Schließung des Sportzentrums Kontakt zur Sportabteilung aufgenommen. Somit liegen keinerlei Informationen über die Belegung, Auslastung, Nutzungsintensität, den Bauzustand oder die Kosten für etwaige Instandsetzungsmaßnahmen vor. Sollten der Anbieter oder die betroffenen Vereine sich an die Sportabteilung wenden, wird sich diese selbstverständlich bemühen, für die betroffenen Vereine Ausweichstandorte zur Verfügung zu stellen

 

 

1. Trifft es zu, dass durch Verwaltungsdienststellen des Bezirks oder von Fachbehörden der Einbau eines neuen Kunstrasens gefordert worden ist?

 

2. Welche Gründe haben dazu geführt, dass der alte Rasen nicht mehr benutzt werden durfte?

 

3. Welche Kosten wären den Betreibern für den Einbau eines neuen Kunstrasens entstanden?

 

4. Wie lange hätte Lieferung und Einbau eines solchen Rasens zeitlich gedauert?


 

Antwort zu Fragen 1 bis 4:

 

Die Sportabteilung hat gegenüber Sportline keine Vorgaben zur Erneuerung des Kunstrasens gemacht.

 

 

5. Welche Freizeit- und Sportaktivitäten sind bisher in der Soccerhalle ausgeübt worden?

 

6. Welche Ersatzmöglichkeiten stehen für die entfallenden Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung?

 

7. In welchem Umfang haben Jugendmannschaften der Sportvereine aus Süderelbe bisher in der Halle trainieren können?

 

8. Um wie viele Mannschaften und welche Vereine handelt es sich im Einzelnen?

 

9. Wie viele Kinder sind vom Fortfall der Trainingsmöglichkeiten betroffen?

 

10. Welche Sportflächen in Hallen oder auf Sportplätzen sind ersatzweise den Vereinen zur Verfügung gestellt worden?


 

Antwort zu Fragen 5 bis 10: Siehe Vorbemerkung.

 

 

11. Teilt die Bezirksverwaltung unter den genannten Umständen die Ansicht, dass dringend neue Sportflächen im Süderelberaum vorrangig geschaffen werden müssen?

 

Insbesondere im Kinder- und Jugendfußball zeichnet sich eine Unterversorgung mit Sportflächen in der Region Süderelbe ab. Diese Unterdeckung wird sich erfahrungsgemäß durch Großereignisse wie die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Hamburg verstärken.

 

Die Sportinfrastrukturanalyse für den Bezirk Harburg aus dem Jahr 2020 hat bei qualitativer Betrachtung der Sportflächen in der Region Süderelbe ein Defizit von einem Großspielfeld Fußball ergeben. Das Bezirksamt teilt vor diesem Hintergrund die Einschätzung, dass in der Region Süderelbe Sportflächen fehlen.


 

 

12. Welche konkreten Planungen bestehen insoweit, zumal durch die Neubaugebiete mit einer weiteren Nachfrage nach Sportflächen zu rechnen sein dürfte?

 

Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan NF 67 (Fischbeker Reethen) ist ein Großspielfeld Kunstrasen vorgesehen. Die Realisierung ist von der Feststellung des B-Plans abhängig und derzeit eher mittel- statt kurzfristig zu erwarten.

 

Auch die Sanierung des Tennenspielfeldes an der Sportanlage Jägerhof ist in der Maßnahmenplanung der Sportabteilung des Bezirksamtes Harburg mittelfristig vorgesehen.

 

Kurzfristiger kann auf eine höhere Nachfrage nur durch eine Intensivierung der Nutzbarkeit auf den bestehenden Sportanlagen (Moorburg und Neumoorstück) bspw. durch die Errichtung von Flutlichtanlagen reagiert werden. Die Errichtung und Unterhaltung von Flutlichtanlagen erfolgt regelhaft durch den jeweils ansässigen Sportverein. Konkrete Planungen liegen hierfür noch nicht vor und müssten mit dem Moorburger TSV (Sportanlage Moorburg) bzw. dem Schulbauträger (Schulsportanlage Neumoorstück) erarbeitet werden.

 

 

i.V. Trispel

 

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