21-3190.01

Antwort auf Kleine Anfrage CDU betr. Naturschutz im Baugebiet Fischbeker Reethen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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17.10.2023
Sachverhalt

 

Der Naturschutzbund BUND hat erneut die unzureichende Planung des Neubaugebietes Fischbeker Reethen kritisiert und dazu dem Bezirksamt eine entsprechende Stellungnahme zugeleitet. 

 

1. Welchen vollständigen Inhalt hat diese Stellungnahme?

 

2. Teilt die Bezirksverwaltung die Kritik im Einzelnen?

 

3. Bei welchen Positionen ist dieses nicht der Fall und auch welchen Gründen:

 

4. Die Umweltverbände haben bereits 2020 Stellungnahme mit kritischen Anmerkungen dem Bezirk zugeleitet. 

Inwieweit ist bei den Planungen auf die Anmerkungen der Umweltverbände Rücksicht genommen worden und es zu Veränderungen gekommen?

 

5. Trifft es zu, dass auch weiterhin hinsichtlich der geplanten Bebauung ein ausreichender Korridor geschaffen wird, der die Naturräume der Geest und der Marsch verbindet und die dort noch lebenden Feldlerchen verdrängt?

 

6. Werden durch die geplanten Baumaßnahmen wertvolle Torfböden zerstört?

 

7. Inwieweit kommt es zu einer Beeinträchtigung des angrenzenden EU-Vogelschutzgebietes und des Lebensraumes mehrerer Fledermausarten?

 

8. Inwieweit wird bei den Planungen darauf Rücksicht genommen, dass das Gebiet innerhalb des Wasserschutzgebietes Süderelbmarsch/Harburger Berge und im Einzugsbereich der Flachbrunnen des Wasserwerks Süderelbmarsch liegt?

 

Hamburg, am 25.08.2023





FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        18. September 2023

 


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3190, wie folgt Stellung:


 

Vorbemerkung:


Das Bezirksamt geht davon aus, dass mit der erneuten Kritik der Naturschutzverbände die Stellungnahmen vom BUND und der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg gemeint sind, die bislang im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) abgegeben worden sind.

 


1. Welchen vollständigen Inhalt hat diese Stellungnahme?


Die während des Bebauungsplanverfahrens Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) vorgebrachten Anregungen sind beim Bezirksamt Harburg, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Abteilung Bebauungsplanung, am 17.02.2020 und 09.06.2023 eingegangen. Es handelt sich hierbei um insgesamt zwei Stellungnahmen, die von Seiten der Naturschutzverbände bislang im Planverfahren abgegeben wurden.

 

Im Verlauf des weiteren Bebauungsplanverfahrens werden die Stellungnahmen und Anregungen auf der Grundlage des Baugesetzbuchs eingehend geprüft. Da ein Bebauungsplanverfahren stets einen größeren Personenkreis betrifft, müssen vielfältige Untersuchungen angestellt werden, die eine längere Zeit beanspruchen. Dabei werden die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen, die zu den Bebauungsplan-Entwürfen vorgebracht werden, Teil des Rechtsetzungsverfahrens und dienen den beschlussfassenden Gremien als Material für ihre Abwägungsentscheidungen.

 

Der zuständige Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Harburg berät zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Da im  Bebauungsplanverfahren im Zeitraum von April 2023 bis Juni 2023 die erneute Behördenbeteiligung stattgefunden hat und im nächsten Schritt die erstellten Abwägungsvorschläge im Arbeitskreis I abschließend abgestimmt werden, ist derzeit noch nicht absehbar, wann über die Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten wird. Der Termin wird jedoch in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Die wesentlichen Kritikpunkte am Neubaugebiet der Fischbeker Reethen können Sie der Pressemitteilung des BUND vom 09.06.2023 entnehmen (s. https://www.bund-hamburg.de/service/presse/detail/news/bund-planung-des-baugebiets-fischbeker-reethen-ist-nicht-naturvertraeglich/).

 

 

2. Teilt die Bezirksverwaltung die Kritik im Einzelnen?

Nein.


 

3. Bei welchen Positionen ist dieses nicht der Fall und auch welchen Gründen:


Das ist bei allen Positionen der Fall. Der zuständige Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Harburg berät zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägungsinhalte.

 

4. Die Umweltverbände haben bereits 2020 Stellungnahme mit kritischen Anmerkungen dem Bezirk zugeleitet. Inwieweit ist bei den Planungen auf die Anmerkungen der Umweltverbände Rücksicht genommen worden und es zu Veränderungen gekommen?


Der Grunddissens zur baulichen Inanspruchnahme der Flächen in Art und Umfang im Plangebiet NF 67  wurde nicht aufgelöst. Der Bezirk hält an dem grundsätzlichen Konzept weiterhin fest und hält dieses auch mit allen Fragen des Naturschutzes weiterhin für vereinbar. Auf die Anmerkungen der Umweltverbände konnte an einigen, inhaltlich untergeordneten Stellen (z.B. Korrektur eines Punktwertes nach dem sogenannten Staatsrätepapier zur Ausgleichsflächenberechnung) eingegangen werden, nicht aber auf grundlegend geforderte „Umplanungen“.


 

5. Trifft es zu, dass auch weiterhin hinsichtlich der geplanten Bebauung ein ausreichender Korridor geschaffen wird, der die Naturräume der Geest und der Marsch verbindet und die dort noch lebenden Feldlerchen verdrängt?

Aus Sicht der Gutachter:innen und der Fachbehörden verbleiben ausreichende Biotopverbindungen zwischen Geest und Marsch, diese werden im Plangebiet gesichert.
r die im Plangebiet verdrängten Paare der Feldlerche werden frühzeitig Ersatzhabitate geschaffen, in die diese dann grundsätzlich ausweichen können.


 

6. Werden durch die geplanten Baumaßnahmen wertvolle Torfböden zerstört?

Nein. Die wertvollen und auch tiefgründigen Torfböden südlich der Bahn und östlich des ehemaligen Panzerverladegleises werden in einer Größe von ca. 6 ha Größe erhalten, künftig weiter vernässt und zu Bruchwald entwickelt. Lediglich westlich dieser Gleistrasse werden kleinräumig Niedermoorflächen in Anspruch genommen. Diese sind aber auf Grund geringer Torfmächtigkeiten, intensiverer Vornutzungen und damit einhergehender Mineralisierungsprozesse nicht mehr als wertvoll zu bezeichnen.


 

7. Inwieweit kommt es zu einer Beeinträchtigung des angrenzenden EU-Vogelschutzgebietes und des Lebensraumes mehrerer Fledermausarten?

Im Rahmen einer im Vorwege durchgeführten FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde festgestellt, dass die Inhalte des B-Planverfahrens NF 67 mit den Schutzzielen des EU-Vogelschutzgebietes verienbar sind, wenn gutachterlich benannte Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Diese gutachterlich erhobenen Maßnahmen werden additiv und vollständig umgesetzt. Dies gilt auch für die Sicherung der Fledermauslebensräume. Hier wird durch eine frühzeitige Umsetzung sog. CEF-Maßnahmen sichergestellt, dass verlorengehende Strukturen, z.B. durch Baumfällungen, im Vorwege der Eingriffe wieder geschaffen werden.


 

8. Inwieweit wird bei den Planungen darauf Rücksicht genommen, dass das Gebiet innerhalb des Wasserschutzgebietes Süderelbmarsch/Harburger Berge und im Einzugsbereich der Flachbrunnen des Wasserwerks Süderelbmarsch liegt?

Auf die Lage in der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes und die Einhaltung sämtlicher Ver- und Gebote der Verordnung werden alle baulichen Maßnahmen in Planung und Umsetzung abgestellt, wie dies bereits in den anderen großen Plangebieten NF 65 und 66 der Fall ist.

 

Fredenhagen