22-1083.01

Antwort auf Kleine Anfrage CDU betr. Lärmbelästigungen durch Auto-Hotspot und Cruiser an der Außenmühle

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 18.11.2025 Hauptausschuss Ö 3.12

Sachverhalt

Seit einiger Zeit kommt es an der Außenmühle im Bereich des Parkplatzes am Gotthelfweg zu massiven Lärmbelästigungen der Anrainer. Insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende treffen sich Heranwachsende und junge Erwachsene mit ihren – teils hochmotorisierten – Autos.

Anwohner – sogar von der anderen Seite der Außenmühle - berichten von lauter Musik und dem bewussten Beschleunigen mit quietschenden Reifen am Wendehammer im Gotthelfweg. Den Berichten zufolge soll es dabei um sogenannte „Donuts“ gehen, die mittels rotierender Autos gezogen werden. Die Verkehrsteilnehmer beschleunigen lautstark und verhalten sich - nicht selten auch tagsüber - massiv verkehrsgefährdend. Hin und wieder werden laut Anwohnern regelrechte Wettbewerbe und Coachings veranstaltet.

Hinzu kommt das sogenannte Cruisen, bei dem regelmäßig zwischen 20:00 und 3:00 Uhr Autos am Gotthelfweg entlangfahren. In der Regel sind diese Autos mit aufgedrehter Musik in einem langsamen Tempo unterwegs. Die Fahrer sind offenbar auf der Suche nach Bekannten oder Freunden. Es kommt vor, dass bis zu 30 Autos langsam und mit lauter Musik wiederholt den Parkplatz passieren.

Eine weitere Belastung ist, dass sich der Parkplatz am Gotthelfweg zu einem abendlichen und nächtlichen Hotspot in Harburg entwickelt hat. In der Regel treffen sich zwischen vier und acht Personen, die sich um ein Auto versammeln, das als Musikanlage genutzt wird. Die dabei konsumierten Flaschen und Dosen werden direkt vor Ort entsorgt, was durch die Müllberge am nächsten Tag offensichtlich ist.

Die Anwohner berichten, dass sie aus Angst vor Auseinandersetzungen nur sehr eingeschränkt die Problemlage direkt vor Ort ansprechen können. Das Polizeikommissariat 46 kennt die Situation und war auch schon vor Ort; gleichwohl handelt es sich hierbei nach dortiger Aussage um ein nachgelagertes Handlungsfeld. Eine Option könnten bauliche Veränderungen im Bereich des Wendehammers im Gotthelfweg sein.


Die Verwaltung wird gefragt:

  1. Ist der Verwaltung die geschilderte Problematik bekannt?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Verwaltung, der geschilderten Problematik und damit den Lärmbelästigungen der Anwohner abzuhelfen?
  3. Unter welchen Voraussetzungen könnten bauliche Veränderungen im Gotthelfweg in Erwägung gezogen werden, um die beschriebenen Missstände zu beheben?

Hamburg, am 10.10.2025


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

4. November 2025



Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1083, wie folgt:

  1. Ist der Verwaltung die geschilderte Problematik bekannt?

Ja, die geschilderte Situation ist der Verwaltung bekannt.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Verwaltung, der geschilderten Problematik und damit den Lärmbelästigungen der Anwohner abzuhelfen?

Aus Sicht der Verwaltung wäre zur jeweils kurzfristigen Abhilfe jeweils ein Antreffen der Verursacher:innen vor Ort und dann ein unmittelbares Abstellen ihres Verhaltens durch Ordnungskräfte erforderlich. Hierfür ergeben sich aber aus dem Bundesimmissionsschutzrecht keine Rechtsgrundlagen.

Rechtsgrundlage könnte z. B. § 3 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sein, ggf. in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung, die in § 1 Abs. 2 allen Verkehrsteilnehmer:innen auferlegt, sich so zu verhalten, dass keine Dritten geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werden. Ggf. könnten Maßnahmen nach § 3 SOG auch auf § 3 des Hamburgischen Lärmschutzgesetzes gestützt werden, wenn ursächlich für den störenden Lärm die Benutzung von Tonwiedergabe- und Tonerzeugungsgeräten ist. Bei Verstößen gegen diese Norm könnte ggf. auch eine Ahndung im Bußgeldverfahren erfolgen.

  1. Unter welchen Voraussetzungen könnten bauliche Veränderungen im Gotthelfweg in Erwägung gezogen werden, um die beschriebenen Missstände zu beheben?

Das Bezirksamt erarbeitet zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, um Autoposing und somit vermeidbaren Fahrzeuglärm zu reduzieren.

Die Planung muss dabei auch die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen an die Straße, wie u.a. den Busbetrieb, berücksichtigen. Sobald eine abgestimmte Planung vorliegt, wird darüber informiert werden.



Carstensen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Gotthelfweg
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.