21-3447.01

Antwort auf Kleine Anfrage CDU betr. Bänke im Ortszentrum Neugraben

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 16.01.2024 Hauptausschuss Ö 2.18

Sachverhalt

Im Bereich Groot Enn stehen einige Bänke vor Geschäften, die regelmäßig von Personen genutzt werden, die dort  alkoholische  Getränke  konsumieren. Die Funktion der Bänke ist allerdings eher, dass dort Leute sitzen sollen, die Einkäufe tätigen und eine kurze Pause machen möchten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeit gibt es, die Bänke für alle Bürger im Stadtteil nutzbar zu machen?

2. Gibt es für die meist dort anzutreffenden Personenkreise alternative Angebote im Stadtteil?

3. Gibt es eine Handhabe zu verhindern, dass sich Trinkergruppen auf Bänken im Ortszentrum versammeln?

4. Gibt es eine Beschwerdelage bei der Polizei oder der Verwaltung bezüglich dieser Gruppen?

5. Beabsichtigt die Verwaltung die Bänke zu entfernen oder durch welche auszutauschen, welche weniger Aufenthaltsqualitäten bieten?

 

Hamburg, den 17.11.2023






FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

        30. November 2023

 


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3447, wie folgt Stellung:
 

  1. Welche Möglichkeit gibt es, die Bänke für alle Bürger im Stadtteil nutzbar zu machen?

Grundsätzlich sind die Bänke für alle sich im Stadtteil befindlichen Bürger:innen nutzbar, und in ihrem Gemeingebrauch nicht eingeschränkt.

Auch die dort jetzt sitzenden Menschen haben das Recht dort zu sitzen und erlaubte Getränke zu sich zu nehmen.
 

  1. Gibt es für die meist dort anzutreffenden Personenkreise alternative Angebote im Stadtteil?

Dazu kann die Verwaltung wegen fehlender Zuständigkeit keine Angaben machen.
 

  1. Gibt es eine Handhabe zu verhindern, dass sich Trinkergruppen auf Bänken im Ortszentrum versammeln?

Der SDrsE „Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung " befindet sich gerade in der Behördenabstimmung. Mit Inkrafttreten (geplant ist der 1.4.2024) dieser Änderung wäre bei Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine Handhabe im Sinne einer Verordnung des Senates gegeben.

 

Ansonsten kann der Konsum von Alkohol nur in Grünanlagen verboten werden, da ausschließlich die für Grünanalgen einschlägige Ermächtigungsgrundlage einen derartigen Eingriff rechtfertigt.
 

  1. Gibt es eine Beschwerdelage bei der Polizei oder der Verwaltung bezüglich dieser Gruppen?

Bei der Verwaltung sind keine Beschwerden bekannt.
 

  1. Beabsichtigt die Verwaltung die Bänke zu entfernen oder durch welche auszutauschen, welche weniger Aufenthaltsqualitäten bieten?

Die Verwaltung beabsichtigt nicht, die angesprochenen Bänke zu entfernen oder auszutauschen.


Wenn es hierzu allerdings ein eindeutiges politisches Votum gibt, können die Bänke kurzfristig entfernt werden.

 

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