Antwort auf Große Anfrage der AfD Fraktion: Chauffeur und Dienstwagen für den Harburger Bezirksamtsleiter
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.17
In jüngster Zeit wurde in der Presse darüber berichtet, dass für den neuen harburger Bezirksamtsleiter, Christian Carstensen, eine Chauffeur-Stelle ausgeschrieben wurde. Hintergrund ist, dass Herr Carstensen seinen Wohnsitz in Langenhorn hat und diesen auch nicht wegen seiner neuen Position wechseln möchte.
Die Stellenausschreibung hat in der Öffentlichkeit für Verwunderung gesorgt. Zum einen, weil Herr Carstensen in der Vergangenheit noch behauptet hat, überzeugter Bahnfahrer zu sein und für ihn auch längere Distanzen kein Problem darstellen würden. Zum anderen ist die Inanspruchnahme eines persönlichen Chauffeurs und eines Dienstwagens – in Zeiten angespannter Haushaltslage – zumindest fragwürdig. Insbesondere stellen sich Fragen zur Begründung und Rechtfertigung dieser Personalentscheidung, da sich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz kein konkreter Anspruch ergibt.
Dies vorausgeschickt, fragen wir das Bezirksamt:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
15. Dezember 2025
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Große Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-1193, wie folgt:
Dem Bezirksamtsleiter steht ein Dienstfahrzeug unter Einhaltung vorgegebener Regularien zu. Stellenschaffung und Ausschreibung erfolgte im regelhaften Verwaltungshandeln des Steuerungsdezernates.
Die Ausschreibung erfolgte im Rahmen regelhaften Verwaltungshandelns der Dienststelle unter Einbeziehung des Personalrates.
Die Grundsätze für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch Mitglieder des Senats, Staatsrätinnen und Staatsräte sowie weitere Berechtigte vom 15. Dezember 2009 schließt auch Bezirksamtsleiterinnen und Bezirksamtsleiter mit ein. Die entsprechende Genehmigung des zuständigen Senators liegt vor.
Die Nutzung des Fahrdienstes führt zu einer Steigerung der Arbeitsfähigkeit und Terminwahrnehmung, da der Bezirksamtsleiter auch während der Fahrt arbeiten kann.
Die Beantwortung der Frage ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da sie Persönlichkeitsrechte einzelner verletzt.
Es handelt sich um ein Leasingfahrzeug, daher entfallen Anschaffungskosten. Marke VW, Modell ID.3, Anschaffungsjahr 2023, Antriebsart Elektrofahrzeug.
Jährliche Leasingkosten in Höhe von 5.212,20 Euro brutto zzgl. UVV Ladekabelprüfung 58,31 Euro brutto sowie zzgl. Strom für das Laden in Höhe von ca. 1.000 Euro. Die Kosten sind auch abhängig von der Kilometer-Laufleistung.
Aus dem Einzelplan 1.8
Aus dem Einzelplan 1.8
Carstensen
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