22-1193.01

Antwort auf Große Anfrage der AfD Fraktion: Chauffeur und Dienstwagen für den Harburger Bezirksamtsleiter

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.17

Sachverhalt

In jüngster Zeit wurde in der Presse darüber berichtet, dass für den neuen harburger Bezirksamtsleiter, Christian Carstensen, eine Chauffeur-Stelle ausgeschrieben wurde. Hintergrund ist, dass Herr Carstensen seinen Wohnsitz in Langenhorn hat und diesen auch nicht wegen seiner neuen Position wechseln möchte.

Die Stellenausschreibung hat in der Öffentlichkeit für Verwunderung gesorgt. Zum einen, weil Herr Carstensen in der Vergangenheit noch behauptet hat, überzeugter Bahnfahrer zu sein und für ihn auch längere Distanzen kein Problem darstellen würden. Zum anderen ist die Inanspruchnahme eines persönlichen Chauffeurs und eines Dienstwagens in Zeiten angespannter Haushaltslage zumindest fragwürdig. Insbesondere stellen sich Fragen zur Begründung und Rechtfertigung dieser Personalentscheidung, da sich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz kein konkreter Anspruch ergibt.

Dies vorausgeschickt, fragen wir das Bezirksamt:

  1. Wer hat wann, aus welchen Gründen, die Entscheidung getroffen, für den Bezirksamtsleiter Harburg eine Chauffeur-Stelle zu schaffen und auszuschreiben?
  1. Wer hat die Entscheidung über die Ausschreibung getroffen und welche Gremien oder Dienststellen waren wann, wo und in welcher Form daran beteiligt?
  1. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage ergibt sich die Einsetzung der Stelle? Falls es keine gibt, bitte darstellen, worauf sich der Anspruch bezieht?
  1. Welche konkreten dienstlichen Erfordernisse rechtfertigen aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung der Stelle?
  1. Wie hoch sind die voraussichtlichen jährlichen Gesamtkosten (Bruttogehalt, Sozialabgaben, Nebenkosten etc.) für die Chauffeur-Stelle?


  1. Wie hoch sind die Anschaffungkosten für den Dienstwagen und um welches Fahrzeug handelt es sich (Marke, Modell, Anschaffungsjahr, Antriebsart)?
  1. Auf wie hoch beziffern sich die voraussichtlichen jährlichen Unterhaltungskosten für den Dienstwagen?
  1. Aus welchem Budget erfolgt die Finanzierung der Chauffeuer-Stelle und wann wird oder wurde dies von wem freigegeben?
  1. Aus welchem Budget erfolgt die Finanzierung des Dienstwagens und der Unterhaltungskosten?



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

15. Dezember 2025



Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Große Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-1193, wie folgt:

  1. Wer hat wann, aus welchen Gründen, die Entscheidung getroffen, für den Bezirksamtsleiter Harburg eine Chauffeur-Stelle zu schaffen und auszuschreiben?

Dem Bezirksamtsleiter steht ein Dienstfahrzeug unter Einhaltung vorgegebener Regularien zu. Stellenschaffung und Ausschreibung erfolgte im regelhaften Verwaltungshandeln des Steuerungsdezernates.

  1. Wer hat die Entscheidung über die Ausschreibung getroffen und welche Gremien oder Dienststellen waren wann, wo und in welcher Form daran beteiligt?

Die Ausschreibung erfolgte im Rahmen regelhaften Verwaltungshandelns der Dienststelle unter Einbeziehung des Personalrates.

  1. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage ergibt sich die Einsetzung der Stelle? Falls es keine gibt, bitte darstellen, worauf sich der Anspruch bezieht?

Die Grundsätze für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch Mitglieder des Senats, Staatsrätinnen und Staatsräte sowie weitere Berechtigte vom 15. Dezember 2009 schließt auch Bezirksamtsleiterinnen und Bezirksamtsleiter mit ein. Die entsprechende Genehmigung des zuständigen Senators liegt vor.



  1. Welche konkreten dienstlichen Erfordernisse rechtfertigen aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung der Stelle?

Die Nutzung des Fahrdienstes führt zu einer Steigerung der Arbeitsfähigkeit und Terminwahrnehmung, da der Bezirksamtsleiter auch während der Fahrt arbeiten kann.

  1. Wie hoch sind die voraussichtlichen jährlichen Gesamtkosten (Bruttogehalt, Sozialabgaben, Nebenkosten etc.) für die Chauffeur-Stelle?

Die Beantwortung der Frage ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da sie Persönlichkeitsrechte einzelner verletzt.

  1. Wie hoch sind die Anschaffungkosten für den Dienstwagen und um welches Fahrzeug handelt es sich (Marke, Modell, Anschaffungsjahr, Antriebsart)?

Es handelt sich um ein Leasingfahrzeug, daher entfallen Anschaffungskosten. Marke VW, Modell ID.3, Anschaffungsjahr 2023, Antriebsart Elektrofahrzeug.

  1. Auf wie hoch beziffern sich die voraussichtlichen jährlichen Unterhaltungskosten für den Dienstwagen?

hrliche Leasingkosten in Höhe von 5.212,20 Euro brutto zzgl. UVV Ladekabelprüfung 58,31 Euro brutto sowie zzgl. Strom für das Laden in Höhe von ca. 1.000 Euro. Die Kosten sind auch abhängig von der Kilometer-Laufleistung.

  1. Aus welchem Budget erfolgt die Finanzierung der Chauffeuer-Stelle und wann wird oder wurde dies von wem freigegeben?

Aus dem Einzelplan 1.8

  1. Aus welchem Budget erfolgt die Finanzierung des Dienstwagens und der Unterhaltungskosten?

Aus dem Einzelplan 1.8


Carstensen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.01.2026
Ö 3.17
Lokalisation Beta
Langenhorn

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