Antwort auf Anfrage SPD betr. Was ist mit der Reinigung auf dem Minnerweg?
Bezüglich der Eingabe an die BV Harburg vom 24.10.2023 (Drs. 21-3384), in der nach der Wegereinigung gefragt und kritisiert wird und warum die Reinigung 2 pro Woche stattfinden muss, haben wir Fragen.
Hier wird begründet, dass der Minnerweg u.a. von vielen Schulkindern benutzt wird:
„Dies sind z.B. der Ausbauzustand der Wege, das Verkehrsaufkommen, die Art der Bebauung, die Nutzung angrenzender Grundstücke sowie sonstige Faktoren (z.B. Nähe zu Schulen, Kindertagesstätten, Freizeiteinrichtungen in der Nachbarschaft, Einzelhandel und Gastronomiebetriebe), die den Verschmutzungsgrad des Weges beeinflussen können.“
Laut Angaben einiger Anwohner befindet sich die Verschmutzung aber mehr im Unterholz neben dem Fußweg. Außerdem ist die stärkste Verschmutzung westl. des Rehrstiegs in den Minnerweg und nur wenige Meter östl. des Rehstiegs in den Minnerweg. Daher stellt sich die Frage, warum die Reinigung 2x pro Wochen für den ganzen östl. Teil nötig ist und den Anwohnern in Rechnung gestellt wird. Außerdem stellt sich die Frage, warum automatisch 2x pro Woche gereinigt werden muss, wenn dort kein Bedarf ist.
Dazu kommt, dass Anwohner sehr unzufrieden sind, da es zu einer sehr unregelmäßigen Reinigung kommt! Dafür bezahlen müssen und nicht zum Reinigen kommen, ist nicht korrekt.
1. Wann wurde zuletzt geprüft, wie stark die Verschmutzung des Weges ist?
2. Welcher Bereich wurde in den Hotline- Meldungen stark kritisiert?
3. Wann wurde geprüft, ob die Verschmutzung nicht eher im Unterholz liegt?
4. Wie oft wird das Unterholz vom Unrat befreit?
5. Wenn gar nicht, warum nicht, wenn hier doch die größere Verschmutzung ist?
ERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
18. Dezember 2024
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA beantwortet die
Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung
Der Minnerweg ist für den Abschnitt von der Grünanlage beim Rehrstieg Haus Nr. 91 bis zum Minnerstieg (beide Seiten) im Wegereinigungsverzeichnis (WRV, Anlage zu §§ 1, 2 der Wegereinigungsverordnung) mit einer zweimaligen wöchentlichen Reinigungsfrequenz ausgewiesen. Die Erhöhung der Reinigungsfrequenz von einer einmaligen wöchentlichen auf eine zweimalig wöchentliche Reinigung ist zum 01.04.2023 erfolgt. Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hält eine zweimalige Reinigung für erforderlich. Die Aufnahme des vorgenannten Abschnitts in das WRV sowie die folgende Frequenzerhöhung erfolgten aufgrund der hohen Verschmutzung mit hoher Beschwerdelage. Die Verunreinigungen treten im gesamten Bereich von Minnerstieg bis zur Parkanlage bei Rehrstieg 91 auf.
Darüber hinaus ist die SRH grundsätzlich für die Reinigung des Straßenbegleitgrüns zuständig und zwar ganz unabhängig davon, wer für die angrenzenden öffentlichen Wege zuständig ist. Nicht zuständig ist die SRH für die Reinigung von Flächen, die sich auf Privatgrund befinden. Diese liegt in der Verantwortung der Anlieger:innen.
Bei der in der bezirklichen Anfrage als Unterholz bezeichneten Grünfläche besteht demnach eine Reinigungszuständigkeit der SRH insoweit es sich nicht um Flächen auf Privatgrund handelt. Dies ist teilweise bei der Grünfläche des Minnerwegs auf der Höhe Stubbenhof 8 der Fall. Dort folgen hinter dem Streifen des Straßenbegleitgrüns in Privatbesitz befindliche Flächen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung der SRH die o.g. Anfrage wie folgt:
Eine Prüfung hat zuletzt im November stattgefunden.
Hotline-Meldungen wegen Verschmutzungen bezogen sich vorrangig auf den Bereich Ecke Minnerstieg.
Am 26.11.2024 fand eine Begehung des in Rede stehenden Bereichs von SRH-Mitarbeitenden mit Fotodokumentation statt.
Unterholz auf öffentlichen Straßenbegleitgrünflächen wird analog zur Gehwegreinigung abgesammelt. Auf Abschnitten ohne Wegereinigungszuständigkeit der SRH, erfolgt die Reinigung bedarfsgerecht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
gez. Böhm
f.d.R.
Leptien
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