22-1071.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Situation und Unterstützung von Kindern mit Autismus im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.8

Sachverhalt

Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) haben besondere Bedürfnisse in Bezug auf Kommunikation, soziale Interaktion, sensorische Verarbeitung und Lernumgebung. Häufig ist eine individuelle oder intensive Betreuung notwendig, damit diese Kinder ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert werden und gute Teilhabe am schulischen Leben möglich wird.

Ist bekannt, wie viele Kinder mit Autismus im Bezirk Harburg leben, in welchen Schulen spezielle Klassen oder Förderangebote für sie existieren und wie deren Betreuung derzeit ausgestaltet ist?

Wir bitten die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung um Beantwortung:

1. Wie viele Kinder mit einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung leben aktuell im Bezirk Harburg (nach Altersgruppen / Schulstufen, soweit erhoben)?

2. Gibt es bereits Schulen im Bezirk Harburg, in denen spezielle / ergänzende Förderklassen, Extraklassen oder Versorgungsmodelle für Kinder mit Autismus existieren? Wenn ja: Welche Schulen sind das, und wie sind diese Angebote ausgestaltet (z. B. Anzahl der Kinder, Personal, räumliche Ausstattung, Betreuungsschlüssel)?

3. Wenn solche spezialisierten Schulangebote nicht (oder nicht ausreichend) vorhanden sind: Wie wird aktuell sichergestellt, dass Kinder mit Autismus, die intensivere Betreuung im regulären Unterricht angemessen unterstützt werden (z. B. durch Schulbegleiter:innen, Förderkräfte, heilpädagogische Assistenz)?

4. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die BSB für erforderlich bzw. möglich, um die schulische Unterstützung und Förderung von Autismus-Kindern zu verbessern (z. B. durch mehr spezialisiertes Personal, spezielle Klassen, Fortbildung für Lehrkräfte, räumliche Ausstattung)?




BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



17. Dezember 2025

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BFSB) beantwortet die o.g. Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1071, wie folgt:

Zu 1:

Die für Bildung zuständige Behörde erfasst in ihren schulischen Statistiken keine medizinischen Diagnosen von Schülerinnen und Schülern. Dies betrifft auch die medizinische Diagnose Autismus-Spektrum-Störung (ASS). Für die schulische Planung und Ressourcenzuweisung maßgeblich ist nicht die medizinische Diagnose, sondern der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf (i. F. SPF).

Hamburg stellt den SPF im Förderschwerpunkt Autismus i. d. R. aufgrund einer vorliegenden medizinischen Diagnose aus dem Autismusspektrum sowie des daraus abgeleiteten Unterstützungsbedarfs im schulischen Alltag fest. Erfasst werden somit diejenigen Schülerinnen und Schüler, die eine Schule im Bezirk Harburg besuchen und bei denen ein SPF Autismus festgestellt wurde.

Die rechtlichen Grundlagen für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts Autismus ergeben sich aus § 10 der Ausbildungsordnung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF). Dort werden sowohl die Kriterien für das Vorliegen des Unterstützungsbedarfs als auch die Verpflichtung zur individuellen Ausgestaltung der schulischen Förderung beschrieben.

Die Feststellung eines speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfs, einschließlich des Förderschwerpunkts Autismus, erfolgt auf Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens und wird per Verwaltungsakt beschieden. Sie unterliegt einem geregelten und streng kriteriengeleiteten Verfahren, wobei insbesondere der Unterstützungsbedarf im schulischen Alltag hergeleitet wird. Im Bezirk Harburg werden entsprechende Gutachten durch das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) Harburg, durch spezielle Sonderschulen im Verbund oder durch die Abteilung Autismusberatung im Bildungs- und Beratungszentrum für Pädagogik bei Krankheit und Autismus (BBZ) erstellt. Für Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen erfolgt dies in Kooperation mit den jeweiligen allgemeinen Schulen.

Für die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Autismus erhalten die allgemeinen Schulen eine zusätzliche Ressource. Zudem erhalten alle diese Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Förderplan, der gemäß § 12 HmbSG regelmäßig fortgeschrieben wird.

Zur Anzahl und schulischer Verortung der Schülerinnen und Schüler mit SPF Autismus siehe die nachfolgende Übersicht:


Schülerinnen und Schüler (SuS) mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Autismus, die eine Schule im Bezirk Harburg besuchen, nach Schulform der Schule und Schulstufe der SuS für das Schuljahr 2024/25

Schulform der Schule

Schulstufe

SuS insges-amt

Elementarstufe

Primar-stufe

Sekundar-stufe I

Grundschule

2

35

4

41

Stadtteilschule

0

0

7

7

Gymnasium

0

0

8

8

Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ)

0

0

8

8

Sonderschule

0

21

7

28

SuS mit dem SPF Autismus im Bezirk Harburg

2

56

34

92

Zu 2, 3 und 4:

Schülerinnen und Schüler mit dem SPF Autismus sind Teil ihrer Klassengemeinschaft. Dies gilt sowohl für deren Beschulung in den inklusiven allgemeinen Schulen als auch in den Sonderschulen, d.h. den ReBBZ-Bildungsabteilungen und den speziellen Sonderschulen. Die Teilhabe an Bildung und Erziehung gemäß § 3 HmbSG wird durch das multiprofessionelle Personal der für Bildung zuständigen Behörde an den Schulen sichergestellt, d.h. durch Lehrkräfte der Allgemeinpädagogik und der Sonderpädagogik sowie durch Erzieher- bzw. Sozialpädagogikfachkräfte, ggf. auch durch heilpädagogische Fachkräfte. Diese Fachkräfte planen auf der Grundlage der im Gutachten benannten Unterstützungsbedarfe im schulischen Alltag die sonderpädagogische Förderung. Sie dokumentieren Ziele und Förder- und Unterstützungsmaßnahmen in einem individuellen sonderpädagogischem Förderplan, den sie in regelmäßigen Abständen fortschreiben.

Die Einzelschule muss hierbei für die Teilgruppe derjenigen Schülerinnen und Schüler mit dem SPF Autismus und einem damit verbundenen umfassenden Unterstützungsbedarf besonders vorbereitet sein. Dies gilt für alle Schulen mit Schülerinnen und Schülern mit dem SPF Autismus gleichermaßen, unabhängig von deren Anzahl. Die Schule als Schulgemeinschaft ebenso wie die einzelnen Fachkräfte müssen die Bedarfe, Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Kommunikation, sozialer Interaktion, sensorischer Verarbeitung und Lernumgebung u.v.m. gut kennen. Hierfür benötigen sie Fachexpertise und ggf. auch externe Unterstützung. Sie müssen ggf. ihre Strukturen, Räume und Ausstattung, Rhythmisierung u.a. anpassen, die personellen Einsätze und die konkreten Maßnahmen für eine gezielte Förderung respektive ein individuelles Bildungsangebot auf die Bedarfe ausrichten. Sie müssen ein schulisches Handlungskonzept aufbauen bzw. pflegen und umsetzen. Hierzu kann auch gehören, dass die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Individualisierung teilweise nicht gemeinsam mit der Klassengemeinschaft lernen. Vollseparierungen in Sonderklassen o.ä. sind nicht vorgesehen.



Für Schülerinnen und Schüler mit SPF Autismus kann ggf. eine Schulbegleitung als nachrangige, helfende Unterstützung angezeigt sein. Das hierfür erforderliche Verfahren initiiert die Schule.

Sorgeberechtigte und Schulen können bereits jetzt diverse innerbehördliche Unterstützungsformen nutzen: Sie können Beratung durch das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) Harburg in Anspruch nehmen. Dies ist sowohl einzelfall- als auch systembezogen möglich. Insbesondere eine systembezogene Zusammenarbeit der ReBBZ-Expertinnen und -Experten für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit SPF Autismus mit den Schulen kann sinnvoll sein, um bestehende Strukturen, Mitteleinsätze und Maßnahmen in den Blick zu nehmen und Weiterentwicklungen zu schulischen Handlungskonzepten zu initiieren. Des Weiteren können sich Schulen in speziellen Themen wie z.B. unterstützter Kommunikation beraten und fortbilden lassen. Schließlich bietet das Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen (LI) gezielte Fortbildungen in Kooperation mit der Abteilung Autismusberatung (BBZ) an, ebenso Begleitung in Schulentwicklungsprozessen.

gez. Böhm

f.d.R. Leptien

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