Antwort auf Anfrage SPD betr. Harburger Kleingartenvereine
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.21
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde das Wohnen in Behelfsunterkünften wie beispielsweise in Gartenlauben, Ley-Hütten und ähnlichem, aufgrund der damaligen Wohnungsnot, häufiger und gebilligt. Die Notwendigkeit einer solchen Nutzung von Kleingärten hat sich spätestens seit den 1980ziger überlebt.
Die Selbstversorgungsfunktion, die Kleingärten vorwiegend in der Vergangenheit hatten, wird heute zunehmend abgelöst durch die Freizeit- und Erholungsnutzung für die Familie und als Ausgleich zu den Anforderungen im Beruf. Gartenarbeit gilt als ein gesundheitsfördernder, stabilisierender und ausgleichender Faktor.
Kleingärten sind keine Wochenendhausgebiete. Das Bundeskleingartengesetz besagt, dass eine Laube eine einfache Ausstattung haben muss und nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf. Seit April 1983 verbietet das Bundeskleingartengesetz das dauerhafte Wohnen in Gartenlauben. Es wurde allerdings eine Ausnahme für Personen, die bereits in einem, sogenannten Behelfsheim leben, geschaffen, diese erhielten ein Wohnrecht auf Lebzeiten. Diese Recht ist nicht vererbbar.
Gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BKleingG darf eine Gartenlaube ihrer Ausführung nach nicht zum dauerhaften Wohnen ausgestaltet sein. Eine Gartenlaube darf ebenso nicht vermietet werden. Wer illegal in einer Gartenlaube wohnt muss mit einer beträchtlichen Geldstrafe rechnen.
Nach der auf Hamburg.de veröffentlichten Übersichtskarte gibt es im Bezirk Harburg 47 Kleingärten mit einer Kleingartennummer. Der Dauerkleingarten im Nymphenweg ist in dieser Übersicht nicht erfasst. Er ist als Eigentümergemeinschaft organisiert.
Am 24.10.2025 wurde bekannt, dass dem Dauerkleingarten im Nymphenweg die Hausnummer aberkannt wird. Für die Menschen, die hier ihre Meldeadresse haben und damit hier offensichtlich dauerhaft wohnen, hat die Aberkennung erhebliche Konsequenzen.
Dieser Fall zeigt aber auch auf, dass es im Bezirk in den Kleingartenanlagen offensichtlich noch eine Anzahl von Behelfsheimen gibt, in denen Menschen dauerhaft wohnen. Die FHH hat in den letzten Jahren unter erhebliche Anstrengungen den Wohnungsbau vorangetrieben. Scheinbar sind die geschaffenen Angebote auf dem Wohnungsmarkt für die hier wohnenden Menschen nicht attraktiv oder erschwinglich. Hier schlummert im Verborgenen eine soziale Frage hinsichtlich der Wohnungsnot und ggf. Prekären Wohnverhältnissen.
Aus diesem Fall ergeben sich Fragen zum Sachstand im Bezirk Harburg. Die Bezirksverwaltung, die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und der Dachverband der Kleingartenvereine, dem „Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.“ werden gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Kleingartenvereine gibt es im Bezirk und wie sind diese organisiert? (Verein oder Eigentümergemeinschaft)
2. In wie vielen Vereinen existieren noch Behelfsheime?
3. Wie viele Menschen wohnen dauerhaft in einem Kleingarten?
4. Wie sehen die Satzungen der Vereine / Eigentümergemeinschaften, wenn eine vorhanden ist, den Umgang mit noch bestehenden Behelfsheimen vor?
5. Wie gehen die Vorstände der Kleingärten mit dem Sachverhalt um?
6. Wie viele Vereine haben eine Hausnummer? Wird derzeit geprüft, ob es auch in anderen Vereinen im Bezirk zu einer fälschlich vergebenen Hausnummer gekommen ist?
7. Wie geht die Bezirksverwaltung mit dem dauerhaften Wohnen in Kleingärten um?
8. Wie stellt sich die Verwaltung vor, dass der ordnungsgemäße Zustand hergestellt werden kann?
9. Werden die Betroffenen bei der Wohnungssuche unterstützt?
10. Wie sieht diese Unterstützung aus?
11. Wie stellen die Kleingartenvereine bzw. Eigentümergemeinschaften die Ent- und Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) der Behelfsheime bzw. Stätten mit dauerhaftem Wohnen sicher?
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