22-0281.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Gebührenerhöhung Wochenmarkt Sand

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 2.25

Sachverhalt

 

Mit Drucksache - 22-0276 "Gebührenerhöhung Wochenmarkt Sand" informiert das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamts Harburg die Bezirksversammlung über die Erhöhung der Gebühren für Marktbeschicker am Harburger Wochenmarkt Sand. Die letzte Erhöhung fand 2013 statt (von 2,80€ auf 3,10€ pro Frontmeter Standbreite). Nunmehr sollen die Gebühren zum 01.01.2025 auf 4,00 €, also rund 30 % pro angefangenen Frontmeter angepasst werden.

Der Kostendeckungsgrad sank von 2018 bis 2023 von 98,10 % bis auf 83,64 %. Zuletzt entstand ein Fehlbetrag von 46.227,91€.

Dabei ist auffällig, dass in den Jahren 2018 bis 2022 ein Kostendeckungsgrad von 98,10 bis 93,17 % auftrat, also eine Verringerung um knapp 5 Prozentpunkte. Von 2022 auf 2023 trat jedoch eine Verringerung um fast 10 Prozentpunkte ein.

 

Wir bitten um Beantwortung

1. Wie viele Frontmeter wurden in den Jahren von 2018 bis 2024 (laufend) abgerechnet?

2. Welche Venderung ergibt sich dabei durch den Verzicht auf die Durchführung des Wochenmarkts am Montag und ist diese bereits in die Erhöhung "eingepreist"?

3. Bestehen unterschiedliche Gebühren an unterschiedlichen Wochentagen? Falls ja, welche und falls nein, warum nicht?

4. Gibt es Erhebungen zu den Kundenfrequenzen und/oder Umsatzzahlen an den unterschiedlichen Wochentagen? Bitte aufschlüsseln.

5. An welchen Wochentagen werden wie viele Frontmeter abgerechnet? Ggfs. monatsweise für 2022 bis 2024 (laufend) ausweisen.

6. Welche Kosten werden bei dem Kostendeckungsgrad erfasst? Bitte aufschlüsseln nach Art und Höhe für die Jahre 2022 bis 2024 (laufend).

7. Nach welchen Kriterien passt das zuständige Fachamt die Gebühren an? Gibt es dazu festgelegte Verfahren (z.B. Veränderung der Kostendeckung um einen festgelegten Prozentwert) oder ist dies der mehr oder weniger situativen Aufmerksamkeit der Sachlage geschuldet?

8. Sind weitere Angebotsreduzierungen durch die Anpassung zu befürchten? Falls ja, wie sind die Auswirkungen auf den Kostendeckungsgrad und dadurch weitere zu befürchtende Gebührenerhöhungen und damit einer Kostenseigerungs- und Angebotsreduzierungs-Spirale einzuschätzen?

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.01.2025
Ö 2.25
Lokalisation Beta

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