22-0281.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Gebührenerhöhung Wochenmarkt Sand

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 2.25

Sachverhalt

Mit Drucksache - 22-0276 "Gebührenerhöhung Wochenmarkt Sand" informiert das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamts Harburg die Bezirksversammlung über die Erhöhung der Gebühren für Marktbeschicker am Harburger Wochenmarkt Sand. Die letzte Erhöhung fand 2013 statt (von 2,80€ auf 3,10€ pro Frontmeter Standbreite). Nunmehr sollen die Gebühren zum 01.01.2025 auf 4,00 €, also rund 30 % pro angefangenen Frontmeter angepasst werden.

Der Kostendeckungsgrad sank von 2018 bis 2023 von 98,10 % bis auf 83,64 %. Zuletzt entstand ein Fehlbetrag von 46.227,91€.

Dabei ist auffällig, dass in den Jahren 2018 bis 2022 ein Kostendeckungsgrad von 98,10 bis 93,17 % auftrat, also eine Verringerung um knapp 5 Prozentpunkte. Von 2022 auf 2023 trat jedoch eine Verringerung um fast 10 Prozentpunkte ein.

Wir bitten um Beantwortung

1. Wie viele Frontmeter wurden in den Jahren von 2018 bis 2024 (laufend) abgerechnet?

2. Welche Veränderung ergibt sich dabei durch den Verzicht auf die Durchführung des Wochenmarkts am Montag und ist diese bereits in die Erhöhung "eingepreist"?

3. Bestehen unterschiedliche Gebühren an unterschiedlichen Wochentagen? Falls ja, welche und falls nein, warum nicht?

4. Gibt es Erhebungen zu den Kundenfrequenzen und/oder Umsatzzahlen an den unterschiedlichen Wochentagen? Bitte aufschlüsseln.

5. An welchen Wochentagen werden wie viele Frontmeter abgerechnet? Ggfs. monatsweise für 2022 bis 2024 (laufend) ausweisen.

6. Welche Kosten werden bei dem Kostendeckungsgrad erfasst? Bitte aufschlüsseln nach Art und Höhe für die Jahre 2022 bis 2024 (laufend).

7. Nach welchen Kriterien passt das zuständige Fachamt die Gebühren an? Gibt es dazu festgelegte Verfahren (z.B. Veränderung der Kostendeckung um einen festgelegten Prozentwert) oder ist dies der mehr oder weniger situativen Aufmerksamkeit der Sachlage geschuldet?

8. Sind weitere Angebotsreduzierungen durch die Anpassung zu befürchten? Falls ja, wie sind die Auswirkungen auf den Kostendeckungsgrad und dadurch weitere zu befürchtende Gebührenerhöhungen und damit einer Kostenseigerungs- und Angebotsreduzierungs-Spirale einzuschätzen?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

2. Dezember 2024



Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-0281, wie folgt Stellung:

  1. Wie viele Frontmeter wurden in den Jahren von 2018 bis 2024 (laufend) abgerechnet?

Es wurden folgende Frontmetersummen abgerechnet:

2018 = 58.592

2019 = 57.089

2020 = 54.602

2021 = 54.502

2022 = 50.701

2023 = 47.468

2024 = 38.263 (Stichtag 31.10.2024)

  1. Welche Veränderung ergibt sich dabei durch den Verzicht auf die Durchführung des Wochenmarkts am Montag und ist diese bereits in die Erhöhung "eingepreist"?

Eine genaue Abschätzung ist insbesondere aufgrund Unsicherheiten über die tatsächliche Inanspruchnahme von Standplätzen auf dem Markt und das daraus resultierende Gebührenaufkommen nicht möglich.

Nach einer vom zuständigen Fachamt für das Jahr 2023 durchgeführten Erhebung (eine automatisierte Erfassung und Auswertung ist nicht möglich) wurden in diesem Jahr für die Marktdurchführung an Montagen ca. 2.255 Frontmeter abgerechnet.

Das entsprach Gebühreneinnahmen in Höhe von 6.990,50€ bei 3,10€ pro Frontmeter. Dies würde bei einer Gebühr von 4 € je Meter und einer unveränderten Länge abrechenbarer Frontmeter Gebühreneinnahmen in Höhe von 9.020€ entsprechen.

Dem gegenüber ergeben sich Einsparungen durch den Entfall der Reinigung der Marktfläche an Montagen (ca. 9.877€) sowie von anteiligen Personalkosten. Im Neubau am Westrandgebäude ist außerdem eine gesonderte Toilette für die Marktbeschicker eingerichtet.

Die Reinigung für diese Toilette ist bislang noch nicht vergeben. Hier sind künftig je Benutzungstag noch zusätzliche Kosten zu erwarten. Unter Beachtung dieser Hintergründe geht das Fachamt aktuell davon aus, dass sich der Verzicht auf die Durchführung des Wochenmarktes an Montagen positiv auf die Kostendeckung auswirkt.

Diese Erwartung wurde in die Neufestsetzung der Marktgebühr „eingepreist“.

  1. Bestehen unterschiedliche Gebühren an unterschiedlichen Wochentagen? Falls ja, welche und falls nein, warum nicht?

Nein, sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben werden gleichbleibend auf sämtliche Markttage verteilt.

Die Gebühr dient der Kostendeckung, die Kosten sind rechnerisch an allen Markttagen in etwa gleich.

  1. Gibt es Erhebungen zu den Kundenfrequenzen und/oder Umsatzzahlen an den unterschiedlichen Wochentagen? Bitte aufschlüsseln.

Nein, Erhebungen zu Kundenfrequenzen gibt es nicht. Auch die Umsatzzahlen der einzelnen Marktbeschicker an den unterschiedlichen Markttagen sind dem zuständigen Fachamt nicht bekannt.

Nach Eindruck des mit der Durchführung des Wochenmarktes befassten Personals des Bezirksamtes sind die Freitage und Samstage besonders umsatzstark, der Mittwoch besonders umsatzschwach. Die Tagesumsätze sind aber von diversen Faktoren abhängig und variabel.

Im Jahr 2021 wurde durch das zuständige Fachamt bzw. in dessen Auftrag eine Befragung der Marktbeschicker durchgeführt, die auch Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung brachte.

Hierzu hatte die Verwaltung anlässlich der BV- Drs. 21-3250 im März 2024 im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft berichtet. Auf die entsprechende Drucksache und das Ausschussprotokoll wird verwiesen.

  1. An welchen Wochentagen werden wie viele Frontmeter abgerechnet? Ggfs. monatsweise für 2022 bis 2024 (laufend) ausweisen.

Trotz mehrjähriger intensiver Bemühungen des Fachamtes konnte mit der Einführung einer elektronischen Unterstützung der Kassiervorgängen auf dem Wochenmarkt im Rahmen einer FHH-weiten Einführung entsprechender Geräte und Software erst im zweiten Jahr 2024 begonnen werden, die Software ist derzeit noch nicht produktiv.

Erst nach abgeschlossener Einführung dieser technischen Unterstützung werden elektronisch unterstütze Auswertungen möglich sein. Es müssten daher zur Beantwortung der Frage rund 900 nur analog erfasste einzelne Abrechnungsvorgänge händisch herausgesucht und ausgewertet / zurückgerechnet werden.

Eine nach Wochentagen differenzierte Angabe der abgerechneten Frontmeter über den angefragten Zeitraum ist dem zuständigen Fachamt in der zur Verfügung stehenden Zeit und mit den verfügbaren Personalressourcen daher nicht möglich.

  1. Welche Kosten werden bei dem Kostendeckungsgrad erfasst? Bitte aufschlüsseln nach Art und Höhe für die Jahre 2022 bis 2024 (laufend).

Der Kostendeckungsgrad wird grundsätzlich ermittelt, in dem für einen definierten Zeitraum die Summe aller wochenmarktbezogenen Einnahmen ins Verhältnis zur Summe aller Kosten gesetzt wird. Auf der Kostenseite werden dabei folgende Kosten einbezogen:

Kosten

2022

2023

2024 (bis 31.10.2024)

Personalkosten (Pauschalen)

111.104,00€

115.737,00€

96.447,50€

Verwaltungsgemeinkosten (Bürokostenpauschalen)

15.084,00€

15.244,00€

12.703,33€

Abschleppkosten für unbefugt abgest. KFZ*

(inkl. uneinbringl. Forderungen u. periodenfremder Aufwendungen)

14.396,34€

15.411,54€

18.804,27€

Aufw. Bewirt. Infrastruktur

(z.B. für Strom*, Schnee- und Eisbeseitigung. Reinigung Marktfläche)

87.175,66€

124.008,84€**

79.536,38€

Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf

(z.B. für Miete, Verbrauchsmaterial)

1.413,72€

6.365,54€

3.998,26€

Bewirtschaftung und Unterhalt (z.B. für Reinigung Marktbüro)

668,57€

5.845,28€

1.943,74€

* Den mit * gekennzeichneten Kostenpositionen stehen jeweils gesonderte Einnahmenpositionen gegenüber, so dass diese Kosten praktisch nicht aus den Standgebühren finanziert werden.

** Im Jahr 2022 wurden die Aufträge für die Reinigung der Marktfläche und für den Winterdienst neu vergeben, was zu einer Erhöhung von 7,1% bzw. 30% führte. Diese Kostenerhöhungen wurden erst in 2023 voll wirksam.

  1. Nach welchen Kriterien passt das zuständige Fachamt die Gebühren an? Gibt es dazu festgelegte Verfahren (z.B. Veränderung der Kostendeckung um einen festgelegten Prozentwert) oder ist dies der mehr oder weniger situativen Aufmerksamkeit der Sachlage geschuldet?

Grundsätzlich sind die Gebühren so zu bemessen, dass eine Kostendeckung erwartet werden kann. Das Bezirksamt wird jährlich von der Fachbehörde aufgefordert, eine Gebührenprüfung auf Basis der Kosten des Vorjahres vorzulegen.

Verbindlich vorgegebene Prozentwerte in Bezug auf den im Vorjahr festgestellten tatsächlichen Kostendeckungsgrad gibt es dabei nicht.

Bei einer fehlenden Kostendeckung wird von der Fachbehörde aber jeweils eine Begründung für eine ausbleibende Erhöhung gefordert. Bis zu der in 2024 erfolgten, nachlaufenden Berechnung für das Jahr 2023 konnte seitens des Bezirksamtes argumentiert werden, dass eine Kostendeckung zumindest noch annähernd erreicht wird, und das Erreichen einer Kostendeckung für das Folgejahr zumindest nicht jenseits aller Wahrscheinlichkeit liegt.

Eine solche Argumentation war aber nach den in 2023 voll wirksam gewordenen Kostenerhöhungen und dem in 2024 festgestelltem Ergebnis nicht mehr länger vertretbar.

  1. Sind weitere Angebotsreduzierungen durch die Anpassung zu befürchten? Falls ja, wie sind die Auswirkungen auf den Kostendeckungsgrad und dadurch weitere zu befürchtende Gebührenerhöhungen und damit einer Kostenseigerungs- und Angebotsreduzierungs-Spirale einzuschätzen?

Absichten der Beschicker zu Angebotsreduzierungen aufgrund der Gebührenerhöhung sind dem zuständigen Fachamt nicht bekannt. Das zuständige Fachamt geht auch nicht davon aus, dass die Gebührenanpassung wirtschaftlich ausschlaggebend für die Entscheidung sein wird, ob Beschicker ihr Angebot auf dem Harburger Wochenmarkt aufrechterhalten.

Da die Marktbeschicker auch wirtschaftliche Entscheidungen treffen müssen und dadurch auch überwiegend dazu gezwungen waren, aufgrund von gestiegenen Kosten in den vergangenen Jahren ihre Verkaufspreise entsprechend anzupassen, geht das Fachamt zudem davon aus, dass größtenteils Verständnis für die erforderliche erstmalige Gebührenanpassung seit 11 Jahren aufgebracht wird. In der Obleutesitzung am 10.09.2024 und dann in einem im November 2024 verteiltem Informationsschreiben an die Marktbeschicker wurde der Erhöhungsgrund offen dargelegt und die Gebührenerhöhung dargestellt.

i.V. Trispel

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