Antwort auf Anfrage SPD betr. Blauzungenkrankheit - Gefahr auch für Harburg und Hamburg?
Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 2.11
Anfang August ist die Blauzungenkrankheit auch in Schleswig-Holstein angekommen. Stand Mitte August sind laut Landwirtschaftsministerium 89 Schaf- und Rinderhaltungen betroffen. Mehr und mehr Landwirte lassen ihre Tiere zurzeit impfen.
Schafe und Rinder sind vor allem davon betroffen, haben verschiedene Krankheitssymptome bis zu Fehlgeburten und Tod. Das Virus wird über eine Stechmücke, die Gnitze, übertragen. Auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer können sich anstecken.
Schafe haben in Hamburg eine besondere Bedeutung für die Deichpflege aber auch die Naturpflege in Naturschutzgebieten wie der Fischbeker Heide.
Nach der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet, seine Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Es sind folgende Angaben zu machen: Namen, Anschrift, Tierart, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, Nutzungsart (zum Beispiel Zucht, Mast, Hobby) und der Standort.
Die zuständige Behörde in Hamburg ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung:
1. Sind Fälle von Blauzungenkrankheit auch in Hamburg bzw. Harburg bekannt? Falls ja, bitte unter Angabe von Stadtteil, Zahl und Art der betroffenen Tiere und Herdengröße angeben. Falls nein, welche Ausbreitungsgebiete der Blauzungenkrankheit befinden sich der Nähe Hamburgs?
2. Wie schätzt die Behörde die Gefahr der Ausbreitung auf Hamburger Gebiet ein?
3. Empfiehlt die Behörde präventive bzw. kurative Maßnahmen und welche sind dies?
4. Werden für diese Maßnahmen Unterstützungen z.B. aus der Tierseuchenkasse – wie in Niedersachsen oder Schleswig-Holsten - angeboten und sind solche bereits beantragt oder geleistet worden? Falls ja, welche und in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?
5. Welche Zahl von Tieren sind der zuständigen Behörde gemeldet? Bitte auflisten nach Stadtteil, Art der Tiere, Anzahl und Größe der Haltungen (in geeigneten Kategorien, z.B. <5; <20; >100) und Gesamtzahl der gemeldeten Tiere.
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