Antwort auf Anfrage SPD betr. Blauzungenkrankheit - Gefahr auch für Harburg und Hamburg?
Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 2.11
Anfang August ist die Blauzungenkrankheit auch in Schleswig-Holstein angekommen. Stand Mitte August sind laut Landwirtschaftsministerium 89 Schaf- und Rinderhaltungen betroffen. Mehr und mehr Landwirte lassen ihre Tiere zurzeit impfen.
Schafe und Rinder sind vor allem davon betroffen, haben verschiedene Krankheitssymptome bis zu Fehlgeburten und Tod. Das Virus wird über eine Stechmücke, die Gnitze, übertragen. Auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer können sich anstecken.
Schafe haben in Hamburg eine besondere Bedeutung für die Deichpflege aber auch die Naturpflege in Naturschutzgebieten wie der Fischbeker Heide.
Nach der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet, seine Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Es sind folgende Angaben zu machen: Namen, Anschrift, Tierart, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, Nutzungsart (zum Beispiel Zucht, Mast, Hobby) und der Standort.
Die zuständige Behörde in Hamburg ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung:
1. Sind Fälle von Blauzungenkrankheit auch in Hamburg bzw. Harburg bekannt? Falls ja, bitte unter Angabe von Stadtteil, Zahl und Art der betroffenen Tiere und Herdengröße angeben. Falls nein, welche Ausbreitungsgebiete der Blauzungenkrankheit befinden sich der Nähe Hamburgs?
2. Wie schätzt die Behörde die Gefahr der Ausbreitung auf Hamburger Gebiet ein?
3. Empfiehlt die Behörde präventive bzw. kurative Maßnahmen und welche sind dies?
4. Werden für diese Maßnahmen Unterstützungen z.B. aus der Tierseuchenkasse – wie in Niedersachsen oder Schleswig-Holsten - angeboten und sind solche bereits beantragt oder geleistet worden? Falls ja, welche und in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?
5. Welche Zahl von Tieren sind der zuständigen Behörde gemeldet? Bitte auflisten nach Stadtteil, Art der Tiere, Anzahl und Größe der Haltungen (in geeigneten Kategorien, z.B. <5; <20; >100) und Gesamtzahl der gemeldeten Tiere.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
20. November 2024
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
Frage 1: Sind Fälle von Blauzungenkrankheit auch in Hamburg bzw. Harburg bekannt? Falls ja, bitte unter Angabe von Stadtteil, Zahl und Art der betroffenen Tiere und Herdengröße angeben. Falls nein, welche Ausbreitungsgebiete der Blauzungenkrankheit befinden sich in der Nähe Hamburgs?“
Im August 2024 wurde in Hamburg erstmalig der Ausbruch der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) amtlich bestätigt. Betroffen waren zwei Schafe in einer Schafhaltung im Bezirk Bergedorf. Den Status „seuchenfrei von BTV“ hatte Hamburg bereits am 08. August 2024 durch Ausbrüche von BTV-3 in Niedersachsen, nahe der Landesgrenze, sowie durch Ausbrüche in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern verloren.
Seitdem wurden in Hamburg insgesamt 23 BTV-3-Ausbrüche über das Tierseuchen-Nachrichten-System (TSN) wie folgt gemeldet:
Bezirk |
Stadtteil |
Tierart und Herdengröße |
Erkrankte Tiere |
|
1. |
Bergedorf |
Curslack |
30 Schafe |
2 Schafe |
2. |
Bergedorf |
Kirchwerder |
51 Schafe 9 Ziegen |
1 Schaf |
3. |
Bergedorf |
Neuengamme |
6 Schafe |
1 Schaf |
4. |
Bergedorf |
Neuengamme |
3 Schafe |
1 Schaf |
5. |
Bergedorf |
Altengamme |
159 Rinder |
3 Rinder |
6. |
Bergedorf |
Neuengamme |
539 Rinder |
2 Rinder |
7. |
Bergedorf |
Reitbrook |
4 Schafe |
1 Schaf |
8. |
Bergedorf |
Moorfleet |
49 Schafe |
1 Schaf |
9. |
Bergedorf |
Billwerder |
79 Rinder |
1 Rind |
10. |
Bergedorf |
Altengamme |
53 Schafe |
1 Schaf |
11. |
Bergedorf |
Neuengamme |
1377 Schafe 6 Ziegen |
3 Schafe |
12. |
Bergedorf |
Curslack |
347 Rinder |
1 Rind |
13. |
Bergedorf |
Neuengamme |
8 Schafe |
1 Schaf |
14. |
Bergedorf |
Reitbrook |
243Rinder |
1 Rind |
15. |
Bergedorf |
Kirchwerder |
175 Rinder |
1 Rind |
16. |
Wandsbek |
Rahlstedt |
46 Schafe 65 Rinder 3 Ziegen |
2 Schafe |
17. |
Wandsbek |
Bergstedt |
11 Schafe |
1 Schaf |
18. |
Harburg |
Wilstorf |
3 Schafe |
1 Schaf |
19. |
Harburg |
Seevetal (Betriebssitz) |
11 Rinder |
1 Rind |
20. |
Harburg |
Neugraben-Fischbek |
5 Schafe |
1 Schaf |
21. |
Hamburg-Mitte |
Billstedt |
5 Schafe |
1 Schaf |
22. |
Altona |
Rissen |
18 Muffelwild 20 Dammwild 31 Rotwild 6 Rehwild |
1 Muffelwild |
23. |
Altona |
Sülldorf |
15 Schafe |
1 Schaf |
Frage 2: „Wie schätzt die Behörde die Gefahr der Ausbreitung auf Hamburger Gebiet ein?“
Die Infektion mit BTV-3 ist in ganz Deutschland und auch in Hamburg verbreitet. Da die Übertragung über Gnitzen (Mücken) erfolgt, ist die Dynamik des Seuchengeschehens von der Gnitzenpopulation abhängig, die sich wiederum witterungsbedingt entwickelt. In der nassen kalten Jahreszeit verringert sich die Aktivität der Mücken und somit ist auch mit einem Rückgang der BTV-3 Infektionen zu rechnen. Tierhalter:innen sind dennoch weiterhin zu einer erhöhten Wachsamkeit aufgerufen.
Frage 3: Empfiehlt die Behörde präventive bzw. kurative Maßnahmen und welche sind dies?“
Um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern, gelten Verbringungsbeschränkungen von empfänglichen Tieren in BTV-freie Gebiete. Die Weiterverbreitung der Seuche über Gnitzen lässt sich dagegen besonders in den Sommermonaten, auch mit einer Repellenten-Behandlung (Behandlung gegen Ektoparasiten, wie z.B. Gnitzen) BTV-empfänglicher Tiere, kaum verhindern. Gnitzen können sehr leicht über viele Kilometer verweht werden. Tiere, die an BTV erkranken, können nur durch Behandlung der Symptome bei ihrer Genesung unterstützt werden. Eine therapeutische Behandlung der Blauzungenkrankheit gibt es nicht.
Eine Impfung stellt den einzigen echten Schutz vor einer Erkrankung an BTV dar und ist somit die wichtigste Maßnahme zur Krankheitsprävention. Momentan gibt es in der EU keinen zugelassenen BTV-3-Impfstoff, weshalb über die BTV-3-Impfgestattungsverordnung (Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor Blauzungenkrankheit) die Anwendung von drei noch nicht zugelassenen BTV-3-Impfstoffen gestattet wurde. Der Einsatz dieser Impfstoffe wird seitdem dringend empfohlen. Diese Impfungen verhindern zwar nicht die Infektion mit BTV-3, führen aber zu einer deutlich geringeren Ausprägung der Symptome. Todesfälle aufgrund einer BTV-3-Infektion können somit zum großen Teil vermieden werden.
Diese und weitere Informationen finden sich auf folgender Website der BJV:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/blauzungenkrankheit-89246
Frage 4: Werden für diese Maßnahmen Unterstützungen z.B. aus der Tierseuchenkasse – wie in Niedersachsen oder Schleswig-Holsten - angeboten und sind solche bereits beantragt oder geleistet worden? Falls ja, welche und in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?“
Seit dem 12.August 2024 können für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit – Typ 3 (BTV3) bei Rindern und Schafen Beihilfen durch Tierhalter:innen und Veterinär:innen beantragt wer-den. Es wird ein Zuschuss von maximal 2,60 EUR pro verabreichter Impfdosis gezahlt.
Mehr Informationen zur aktuellen Beihilfe-Richtlinie finden sich auf folgender Website:
Frage 5: Welche Zahl von Tieren sind der zuständigen Behörde gemeldet? Bitte auflisten nach Stadtteil, Art der Tiere, Anzahl und Größe der Haltungen (in geeigneten Kategorien, z.B. <5; <20; >100) und Gesamtzahl der gemeldeten Tiere.“
Mit Stand 07. November 2024 sind in Hamburg folgende meldepflichtige Tierhaltungen, die BTV-empfänglich sind, amtlich erfasst:
Tierart |
Betriebe gesamt |
Anzahl Betriebe |
Anzahl Betriebe |
Anzahl Betriebe |
Anzahl Betriebe |
Tiere gesamt |
Rind |
104 |
27 |
29 |
32 |
16 |
5187 |
Schaf |
116 |
61 |
32 |
17 |
6 |
2932 |
Ziege |
67 |
51 |
13 |
3 |
0 |
324 |
Gehegewild |
3 |
0 |
2 |
1 |
0 |
62 |
gez. Böhm
f.d.R.
Leptien
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