22-0170.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Blauzungenkrankheit - Gefahr auch für Harburg und Hamburg?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 2.11

Sachverhalt

Anfang August ist die Blauzungenkrankheit auch in Schleswig-Holstein angekommen. Stand Mitte August sind laut Landwirtschaftsministerium 89 Schaf- und Rinderhaltungen betroffen. Mehr und mehr Landwirte lassen ihre Tiere zurzeit impfen.

Schafe und Rinder sind vor allem davon betroffen, haben verschiedene Krankheitssymptome bis zu Fehlgeburten und Tod. Das Virus wird über eine Stechmücke, die Gnitze, übertragen. Auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer können sich anstecken.

Schafe haben in Hamburg eine besondere Bedeutung für die Deichpflege aber auch die Naturpflege in Naturschutzgebieten wie der Fischbeker Heide.

Nach der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet, seine Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Es sind folgende Angaben zu machen: Namen, Anschrift, Tierart, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, Nutzungsart (zum Beispiel Zucht, Mast, Hobby) und der Standort.

Die zuständige Behörde in Hamburg ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung:

1. Sind Fälle von Blauzungenkrankheit auch in Hamburg bzw. Harburg bekannt? Falls ja, bitte unter Angabe von Stadtteil, Zahl und Art der betroffenen Tiere und Herdengröße angeben. Falls nein, welche Ausbreitungsgebiete der Blauzungenkrankheit befinden sich der Nähe Hamburgs?

2. Wie schätzt die Behörde die Gefahr der Ausbreitung auf Hamburger Gebiet ein?

3. Empfiehlt die Behörde präventive bzw. kurative Maßnahmen und welche sind dies?

4. Werden für diese Maßnahmen Unterstützungen z.B. aus der Tierseuchenkasse – wie in Niedersachsen oder Schleswig-Holsten - angeboten und sind solche bereits beantragt oder geleistet worden? Falls ja, welche und in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?

5. Welche Zahl von Tieren sind der zuständigen Behörde gemeldet? Bitte auflisten nach Stadtteil, Art der Tiere, Anzahl und Größe der Haltungen (in geeigneten Kategorien, z.B. <5; <20; >100) und Gesamtzahl der gemeldeten Tiere.


BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

20. November 2024


Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

Frage 1: Sind Fälle von Blauzungenkrankheit auch in Hamburg bzw. Harburg bekannt? Falls ja, bitte unter Angabe von Stadtteil, Zahl und Art der betroffenen Tiere und Herdengröße angeben. Falls nein, welche Ausbreitungsgebiete der Blauzungenkrankheit befinden sich in der Nähe Hamburgs?“

Im August 2024 wurde in Hamburg erstmalig der Ausbruch der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) amtlich bestätigt. Betroffen waren zwei Schafe in einer Schafhaltung im Bezirk Bergedorf. Den Status „seuchenfrei von BTV“ hatte Hamburg bereits am 08. August 2024 durch Ausbrüche von BTV-3 in Niedersachsen, nahe der Landesgrenze, sowie durch Ausbrüche in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern verloren.

Seitdem wurden in Hamburg insgesamt 23 BTV-3-Ausbrüche über das Tierseuchen-Nachrichten-System (TSN) wie folgt gemeldet:

Bezirk

Stadtteil

Tierart und Herdengröße

Erkrankte Tiere

1.

Bergedorf

Curslack

30 Schafe

2 Schafe

2.

Bergedorf

Kirchwerder

51 Schafe

9 Ziegen

1 Schaf

3.

Bergedorf

Neuengamme

6 Schafe

1 Schaf

4.

Bergedorf

Neuengamme

3 Schafe

1 Schaf

5.

Bergedorf

Altengamme

159 Rinder

3 Rinder

6.

Bergedorf

Neuengamme

539 Rinder

2 Rinder

7.

Bergedorf

Reitbrook

4 Schafe

1 Schaf

8.

Bergedorf

Moorfleet

49 Schafe

1 Schaf

9.

Bergedorf

Billwerder

79 Rinder

1 Rind

10.

Bergedorf

Altengamme

53 Schafe

1 Schaf

11.

Bergedorf

Neuengamme

1377 Schafe

6 Ziegen

3 Schafe

12.

Bergedorf

Curslack

347 Rinder

1 Rind

13.

Bergedorf

Neuengamme

8 Schafe

1 Schaf

14.

Bergedorf

Reitbrook

243Rinder

1 Rind

15.

Bergedorf

Kirchwerder

175 Rinder

1 Rind

16.

Wandsbek

Rahlstedt

46 Schafe

65 Rinder

3 Ziegen

2 Schafe

17.

Wandsbek

Bergstedt

11 Schafe

1 Schaf

18.

Harburg

Wilstorf

3 Schafe

1 Schaf

19.

Harburg

Seevetal (Betriebssitz)

11 Rinder

1 Rind

20.

Harburg

Neugraben-Fischbek

5 Schafe

1 Schaf

21.

Hamburg-Mitte

Billstedt

5 Schafe

1 Schaf

22.

Altona

Rissen

18 Muffelwild

20 Dammwild

31 Rotwild

6 Rehwild

1 Muffelwild

23.

Altona

Sülldorf

15 Schafe

1 Schaf

Frage 2: „Wie schätzt die Behörde die Gefahr der Ausbreitung auf Hamburger Gebiet ein?“

Die Infektion mit BTV-3 ist in ganz Deutschland und auch in Hamburg verbreitet. Da die Übertragung über Gnitzen (Mücken) erfolgt, ist die Dynamik des Seuchengeschehens von der Gnitzenpopulation abhängig, die sich wiederum witterungsbedingt entwickelt. In der nassen kalten Jahreszeit verringert sich die Aktivität der Mücken und somit ist auch mit einem Rückgang der BTV-3 Infektionen zu rechnen. Tierhalter:innen sind dennoch weiterhin zu einer erhöhten Wachsamkeit aufgerufen.

Frage 3: Empfiehlt die Behörde präventive bzw. kurative Maßnahmen und welche sind dies?“

Um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern, gelten Verbringungsbeschränkungen von empfänglichen Tieren in BTV-freie Gebiete. Die Weiterverbreitung der Seuche über Gnitzen lässt sich dagegen besonders in den Sommermonaten, auch mit einer Repellenten-Behandlung (Behandlung gegen Ektoparasiten, wie z.B. Gnitzen) BTV-empfänglicher Tiere, kaum verhindern. Gnitzen können sehr leicht über viele Kilometer verweht werden. Tiere, die an BTV erkranken, können nur durch Behandlung der Symptome bei ihrer Genesung unterstützt werden. Eine therapeutische Behandlung der Blauzungenkrankheit gibt es nicht.

Eine Impfung stellt den einzigen echten Schutz vor einer Erkrankung an BTV dar und ist somit die wichtigste Maßnahme zur Krankheitsprävention. Momentan gibt es in der EU keinen zugelassenen BTV-3-Impfstoff, weshalb über die BTV-3-Impfgestattungsverordnung (Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor Blauzungenkrankheit) die Anwendung von drei noch nicht zugelassenen BTV-3-Impfstoffen gestattet wurde. Der Einsatz dieser Impfstoffe wird seitdem dringend empfohlen. Diese Impfungen verhindern zwar nicht die Infektion mit BTV-3, führen aber zu einer deutlich geringeren Ausprägung der Symptome. Todesfälle aufgrund einer BTV-3-Infektion können somit zum großen Teil vermieden werden.


Diese und weitere Informationen finden sich auf folgender Website der BJV:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/blauzungenkrankheit-89246

Frage 4: Werden für diese Maßnahmen Unterstützungen z.B. aus der Tierseuchenkasse – wie in Niedersachsen oder Schleswig-Holsten - angeboten und sind solche bereits beantragt oder geleistet worden? Falls ja, welche und in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?“


Seit dem 12.August 2024 können für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit – Typ 3 (BTV3) bei Rindern und Schafen Beihilfen durch Tierhalter:innen und Veterinär:innen beantragt wer-den. Es wird ein Zuschuss von maximal 2,60 EUR pro verabreichter Impfdosis gezahlt.



Mehr Informationen zur aktuellen Beihilfe-Richtlinie finden sich auf folgender Website:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/blauzungenkrankheit-89246

Frage 5: Welche Zahl von Tieren sind der zuständigen Behörde gemeldet? Bitte auflisten nach Stadtteil, Art der Tiere, Anzahl und Größe der Haltungen (in geeigneten Kategorien, z.B. <5; <20; >100) und Gesamtzahl der gemeldeten Tiere.“

Mit Stand 07. November 2024 sind in Hamburg folgende meldepflichtige Tierhaltungen, die BTV-empfänglich sind, amtlich erfasst:

Tierart

Betriebe gesamt

Anzahl Betriebe
bis 5 Tiere

Anzahl Betriebe
6 bis 19 Tiere

Anzahl Betriebe
20 bis 99 Tiere

Anzahl Betriebe
mehr als 100 Tiere

Tiere gesamt

Rind

104

27

29

32

16

5187

Schaf

116

61

32

17

6

2932

Ziege

67

51

13

3

0

324

Gehegewild

3

0

2

1

0

62

gez. Böhm

f.d.R.

Leptien

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Fischbeker Heide

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.