22-1240.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Bettelampeln und Bedarfsampeln im Bezirk Harburg - Anzahl und Schaltzyklen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.20

Sachverhalt

Im Bezirk Harburg befinden sich verschiedene Arten von Lichtsignalanlagen, die den Fuß- und Radverkehr steuern. Dabei wird zwischen sogenannten Bettelampeln (Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster an Knotenpunkten) und Bedarfsampeln (Ampeln zur Querung von Straßen außerhalb von Kreuzungen) unterschieden.

Während Bettelampeln nur bei Betätigung durch Fußgängerinnen, Fußgänger oder Radfahrende Grün schalten und häufig längere Wartezeiten verursachen, dienen Bedarfsampeln der sicheren Querung und sind unabhängig vom motorisierten Verkehr geschaltet.


Vor dem Hintergrund der Mobilitätswende und des Ziels einer gleichberechtigten Verkehrsführung besteht Interesse an einer Übersicht der vorhandenen Bettelampeln sowie an der Funktionsweise und Steuerung der Bedarfsampeln. Insbesondere soll geklärt werden, ob sich deren Schaltzyklen zu unterschiedlichen Tageszeiten oder bei unterschiedlichem Verkehrsaufkommen verändern.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird um Antworten folgenden Fragen gebeten:


1. An welchen Standorten im Bezirk Harburg befinden sich sogenannte Bettelampeln?

2. An welchen Standorten befinden sich Bedarfsampeln und welche dieser Anlagen sind mit einer Wartezeitanzeige ausgestattet?

3. Wie sind die Schaltzyklen der Bedarfsampeln ausgestaltet (z. B. maximale Wartezeit nach Betätigung, Dauer der Grünphase)?

4. Unterscheiden sich die Schaltzyklen je nach Tageszeit, Verkehrsaufkommen oder Wochentag?

Falls ja, wie? Bitte auflisten nach Standort und unterschiedlichen Zeiten unter Angabe der jeweils gültigen Schaltzyklen und Wartezeiten.

5.Sind zukünftig Anpassungen vorgesehen, um den Fuß- und Radverkehr an Bettel- oder Bedarfsampeln zu beschleunigen oder zu priorisieren?





BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



23. Dezember 2025

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die o.g. Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1240, wie folgt:


Vorbemerkung

An Lichtsignalanlagen (LSA) wird zwischen sogenannten K-LSA (Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten) und F-LSA (Lichtsignalanlagen außerhalb von Knotenpunkten, die dem Fuß- und Radverkehr zur Querung dienen) unterschieden. Diese können jeweils in einer Festzeitsteuerungen oder in einer verkehrsabhängigen Steuerung betrieben werden.

  • Bei einer Festzeitzeitsteuerung wird jeden Umlauf das exakt gleiche Signalbild geschaltet, ohne dass eine Anforderung der Verkehrsteilnehmenden notwendig und die Verlängerung oder Priorisierung einzelner Verkehrsströme möglich sind, unabhängig vom realen Verkehrsaufkommen. Festzeitsteuerungen kommen überwiegend an sehr komplexen Knotenpunkten zum Einsatz, an denen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens kein Spielraum für flexible Schaltzeiten gegeben ist. Zusätzlich ist jede LSA mit einer Festzeitsteuerung als Rückfallebene ausgerüstet.
  • Bei einer verkehrsabhängigen Steuerung (Großteil der Hamburger Lichtsignalanlagen) passt sich das Signalbild den örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten an. Verkehrsabhängige Steuerungen reagieren auf Anforderungen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden durch Erfassung der Bedarfe mittels Kameradetektion, Anforderungen an Tastern und Funkanmeldung des Busverkehrs. Je nach Verkehrsaufkommen können Freigabezeiten verlängert oder verkürzt werden. In Reaktion auf Busanforderungen werden ebenfalls Freigabezeiten für den Bus verlängert oder in anderen Richtungen früher beendet. Bei Anforderungen von Fuß- oder Radverkehr kommen in neueren Schaltungen regelhaft Wartezeitüberwachungen zum Einsatz.
  • Bei einer sogenannten Bettelampel handelt es sich um eine Sonderform der verkehrsabhängigen Steuerung. Eine Bettelampel ist immer dann vorhanden, wenn der zum Kraftfahrzeugverkehr parallel geführte Fuß- und gegebenenfalls auch Radverkehr ausschließlich durch eigene Anforderung freigegeben wird, obwohl eine Freigabe in der gleichen Phase mit dem Kraftfahrzeugverkehr möglich wäre. Zum besseren Verständnis eine grobe Skizze:

Eine Bettelampel liegt vor, wenn der Fußverkehr (grün) hier nicht immer automatisch mit dem Kraftfahrzeugverkehr aus der Einmündung (blau) zusammen eine Freigabe erhalten würde, sondern diese nur durch eigene Anforderung erhält. Sofern die Freigabesignale für den Fahrverkehr über Pfeilsymbole verfügen – also gesicherte Führung des Abbiegeverkehrs vorliegt – kann der parallele Rad- und Fußverkehr nicht gleichzeitig mit freigegeben werden und es liegt trotz Notwendigkeit einer separaten Anforderung keine Bettelampel vor.

Obwohl F-LSA der gesicherten Querung des Fuß- und Radverkehr von Straßen außerhalb von Knotenpunkten dienen, sind sie jedoch nicht generell unabhängig vom Fahrverkehr geschaltet. Gerade entlang von Straßenzügen, an denen die Lichtsignalanlagen in einer Grünen Welle koordiniert werden, sind auch die F-LSA in diese Koordinierung eingebunden. Eine pauschale Freigabe für den Fußverkehr direkt nach Betätigung des Anforderungstasters oder in jedem Umlauf der Anlage, egal ob ein Bedarf vorliegt oder nicht, würde nicht nur den Rad- und Kfz-Verkehr unnötig aufhalten, sondern auch den Bemühungen des Busbeschleunigungsprogramms entgegenstehen. Außerhalb von koordinierten Straßenzügen und Busbeschleunigungsrouten oder zu verkehrsarmen Tageszeiten ist eine unkoordinierte Schaltung an F-LSA (z.B. durch sogenannte Sofort-GRÜN-Programme) durchaus realisierbar und wird auch häufig eingesetzt, um Wartezeiten zu verkürzen.

Zur Beantwortung der folgenden Fragen wird sich die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) auf diese Definitionen beziehen.

1. An welchen Standorten im Bezirk Harburg befinden sich sogenannte
Bettelampeln?

Als Bettelampeln im Sinne der oben genannten Definition werden derzeit lediglich die folgenden im Bezirk Harburg betrieben:

  • Am Rosengarten/Neßdeich
  • Bremer Straße/Maldfeldstraße
  • Großmoordamm/Harburger Umgehung/Ostrampe
  • Hannoversche Straße/Buxtehuder Straße
  • Neuländer Straße/Harburger Umgehung/Ostrampe

Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster sind nicht automatisch eine sog. Bettelampel.

2. An welchen Standorten befinden sich Bedarfsampeln und welche dieser Anlagen
sind mit einer Wartezeitanzeige ausgestattet?

Im Bezirk Harburg sind aktuell 44 F-LSA zur Querung von Straßen außerhalb von Knotenpunkten in Betrieb:

  • Cuxhavener Straße/Bahnhof Hausbruch
  • Winsener Straße/Trelder Weg
  • Wilstorfer Straße/Phönix
  • Stader Straße/Zum Fürstenmoor
  • Winsener Straße/vor Haus-Nr. 83/Busdepot
  • Buxtehuder Straße/Unterelbe Straße
  • Cuxhavener Straße/Talweg
  • Cuxhavener Straße/vor Haus Nr. 379/Schule
  • Eißendorfer Straße/Kroosweg
  • Bremer Straße/Langenberg
  • Eißendorfer Straße/Dempwolffstraße
  • Winsener Straße/Buchholzer Weg
  • Winsener Straße/vor Haus-Nr. 138
  • Buxtehuder Straße/Grumbrecht Straße
  • Neuländer Straße/Wendts Weg
  • Ernst-Bergeest-Weg/Haanbalken
  • Ernst-Bergeest-Weg/Ladenzentrum
  • Bremer Straße/Gottschalkring
  • Sinstorfer Weg/Moorlage
  • Cuxhavener Straße/vor Haus Nr. 484
  • Heimfelder Straße/An der Rennkoppel
  • Neuwiedenthaler Straße/Ostewinkel
  • Eißendorfer Straße/Gazertstraße
  • Meckelfelder Weg/westlich Haus Nr. 44
  • Marmstorfer Weg/Am Diggen
  • Neuwiedenthaler Straße/Hardauring/Albershof
  • Stader Straße/Moorstiegtunnel
  • Bremer Straße/vor Haus Nr. 242
  • Cuxhavener Straße/Kiesbarg
  • Bremer Straße/Vahrendorfer Stadtweg
  • Nincoper Straße/Arp-Schnitger-Stieg
  • Nincoper Straße/Domänenweg
  • Eißendorfer Straße/Mehringweg
  • Stader Straße/vor Haus Nr. 101
  • Neuwiedenthaler Straße/Hausbrucher Bahnhofstr
  • Bremer Straße/Schafshagenberg
  • Harburger Ring/Neue Straße
  • Neuwiedenthaler Straße/Lange Striepen
  • Bremer Straße/Komorowskiweg
  • Am Rosengarten/Rosengarten
  • Harburger Ring/Harburger Rathausstraße
  • Eißendorfer Straße/vor Haus Nr. 63
  • Bremer Straße/vor Haus Nr. 46
  • Ehestorfer Weg/Vahrenwinkelweg

Mit einer Wartezeitanzeige, einer sogenannten Restrot-Anzeige, ist die LSA Cuxhavener Straße/vor Haus Nr. 379/Schule ausgestattet.

3. Wie sind die Schaltzyklen der Bedarfsampeln ausgestaltet (z. B. maximale Wartezeit nach Betätigung, Dauer der Grünphase)?

Die Signalprogramme und Umlaufzeiten der Lichtsignalanlagen zur Querung von Straßen außerhalb von Kreuzungen sind an die jeweilige Örtlichkeit angepasst.

In Koordinierungen (Grüne Wellen) eingebundene Anlagen laufen tageszeitenabhängig mit Signalprogrammen, deren Umlaufzeiten an die der Nachbaranlagen angepasst sind. Bei diesen Anlagen variiert die Wartezeit je nach Zeitpunkt der Betätigung des Anforderungstasters im Umlauf. Ist der Zeitpunkt (oder die Zeitspanne) für eine mögliche Freigabe im Umlauf gerade vorbei, ist die Wartezeit höher. Steht der Zeitpunkt, oder die Zeitspanne, für eine mögliche Freigabe im Umlauf kurz bevor, so ist die Wartezeit kürzer. Wenn ein Sofort-Grün-Programm läuft, wird unmittelbar nach betätigen des Anforderungstasters ein Phasenübergang gestartet und eine Freigabe erfolgt innerhalb weniger Sekunden, sofern die Mindestlänge der Kfz-Phase bereits abgelaufen ist.

Die Dauer der Grünphase ist abhängig von der Breite der zu Querenden Straße. Die Grünphase für den Fußverkehr dauert mindestens so lange an, dass rechnerisch innerhalb dieser Zeit mindestens die Hälfte der Furt gequert werden kann. Eine sichere Querung der restlichen Furt wird durch das anschließende Ablaufen der Schutzzeit gewährleistet. Wenn möglich wird die Freigabezeit erhöht, so dass eine komplette Querung der Furt innerhalb der Grünzeit möglich ist.

Zugunsten kürzerer Wartezeiten werden an einigen Anlagen Signalprogramme geschaltet, in denen zwei mögliche Freigabezeitpunkte für den Fußverkehr vorgesehen sind. An diesen Anlagen geht dies meist mit einer reduzierten Grünzeit einher, um zu gewährleisten, dass auch für den Fahrverkehr noch genügend Grünzeit zur Verfügung gestellt werden kann.

4. Unterscheiden sich die Schaltzyklen je nach Tageszeit, Verkehrsaufkommen oder
Wochentag? Falls ja, wie? Bitte auflisten nach Standort und unterschiedlichen Zeiten
unter Angabe der jeweils gültigen Schaltzyklen und Wartezeiten.


Tageszeitenabhängig werden an den meisten Anlagen unterschiedliche Signalprogramme geschaltet. An Anlagen, die Teil einer Koordinierung (Grüne Welle) sind, werden morgens Signalprogramme geschaltet, die eine Koordinierung stadteinwärts ermöglichen. Nachmittags werden Signalprogramme geschaltet, die eine Koordinierung stadtauswärts ermöglichen. Tagsüber und nachts werden oftmals Signalprogramme geschaltet, die einen Verkehrsfluss in möglichst beide Fahrtrichtungen und kürzere Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens ermöglichen sollen.

Eine konkrete Auflistung aller geschalteten Signalprogramme je LSA ist nicht möglich, da an jeder LSA an jedem Wochentag zahlreiche Signalprogramme geschaltet werden. Diese sogenannte Wochenautomatik ändert sich stetig im laufenden Betrieb. Darüber hinaus hat die Verkehrsleitzentrale jederzeit die Möglichkeit, entsprechend des beobachteten aktuellen Verkehrszustandes Eingriffe in die Wochenautomatik vorzunehmen und die aus ihrer Sicht geeignetsten Signalprogramme temporär und in Echtzeit zu schalten.

5.Sind zukünftig Anpassungen vorgesehen, um den Fuß- und Radverkehr an Bettel-
oder Bedarfsampeln zu beschleunigen oder zu priorisieren?

Bei der Planung neuer Steuerungen für Lichtsignalanlagen prüft der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer stets, ob eine Umsetzung von kürzeren Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr möglich ist.

Schaltungen, bei denen der Fuß- und Radverkehr nicht automatisch mit dem parallel fahrenden Fahrverkehr eine Freigabe erhält, werden wo immer möglich vermieden.

Auch der Einsatz von Sofort-Grün-Programmen an Lichtsignalanlagen zur Querung von Straßen außerhalb von Kreuzungen wird verstärkt geprüft.

Kommen Signalprogramme zur Priorisierung des ÖPNV zum Einsatz, enthält die Steuerung stets eine Wartezeitüberwachung für den Fußverkehr.

gez. Böhm

f.d.R. Leptien