Antwort auf Anfrage gemäß § 27 der AfD-Fraktion: Gerechtere Aufteilung der Schulkinder - Interimsschule Stadtteilschule "In den Reethen"
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.10
Gerechtere Aufteilung der Schulkinder – Interimsschule Stadtteilschule „In den Reethen“ Am 17.09.2025 haben frustrierte und empörte Eltern gemeinsam mit ihren Kindern im Ausschuss Regional Süderelbe demonstriert. Die Eltern berichteten von einer sogenannten „gelebten Verwaltungspraxis“. Die ursprünglich geplante Stadtteilschule sollte vor allem die Kinder aus dem Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook aufnehmen. Diese Kinder sind nun jedoch benachteiligt.
Diese werden willkürlich getrennt und müssen teilweise einen unverhältnismäßig langen Schulweg in Kauf nehmen. Kinder aus Fischbek sind aufgrund der Randlage des Stadtteils grundsätzlich benachteiligt, da es für ihre Schulwege praktisch nur eine Richtung gibt. Im Stadtentwicklungsgebiet Fischbeker Reethen fehlt derzeit die notwendige Planungssicherheit. Dies führt dazu, dass die Fischbeker Kinder an der Stadtteilschule „In den Reethen“ vorbeifahren müssen, um eine andere Schule – teilweise die nächste oder sogar übernächste – zu erreichen. Dies belastet nicht nur den Alltag der Familien, sondern auch den ohnehin stark frequentierten Verkehr auf der B73 sowie die öffentlichen Verkehrsmittel des HVV.
In den vergangenen zwei Jahren soll die Ablehnungsquote an der Stadtteilschule „In den Reethen“ sogar weiter gestiegen sein. Auf die Frage von Eltern, warum ihr Kind nicht an der gewünschten Schule aufgenommen werden könne, erhielten sie eine sehr fragwürdige Antwort seitens der Schulbehörde: "Das Kind könne nicht aufgenommen werden, da die Eltern „selbst schuld“ seien, weil sie sich für diesen Wohnstandort entschieden hätten".
Dies nehmen wir zum Anlass, folgende Fragen zu stellen:
1. Wer trägt die Verantwortung für diese unhaltbaren Zustände?
2. Welche Maßnahmen wurden bereits geplant, um Eltern und Schulkinder zu entlasten?
3. Ist eine Busanbindung an den vorgesehenen Standort der Interimsschule geplant?
4. Ist eine Entlastung der öffentlichen Verkehrsmittel vorgesehen?
5. Ist eine grundsätzliche Änderung der Benachteiligung von Schülerinnen und Schüler, die am Stadtrand wohnen zeitnah umsetzbar, indem diese vorrangig Schulplätze an der nächstgelegenen Schule erhalten?
6. Ist die Schule bzw. das Schulgelände am Interimsstandort barrierefrei gestaltet oder ist ein barrierefreier Ausbau geplant?
7. Wann ist mit der Fertigstellung des endgültigen Standorts zu rechnen? • Falls kein konkretes Datum vorliegt: Wann ist mit einer ungefähren Fertigstellung zu rechnen?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
27. November 2025
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BFSB) beantwortet die o.g. Anfrage unter Beteilung der Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) der AfD-Fraktion, Drs. 22-1131, wie folgt:
1. Wer trägt die Verantwortung für diese unhaltbaren Zustände?
2. Welche Maßnahmen wurden bereits geplant, um Eltern und Schulkinder zu
entlasten?
Die für Bildung zuständige Behörde verweist auf ihre Stellungnahme an die Bezirksversammlung Harburg zu den Drucksachen 22-0882 und 22-0877 vom 22.09.2025.
3. Ist eine Busanbindung an den vorgesehenen Standort der Interimsschule geplant?
Der Interimsstandort der Stadtteilschule „In den Reethen“ an der Cuxhavener Straße verfügt durch die Bushaltestelle Stremelweg über eine direkte Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr. Hier verkehrt die Metrobuslinie 40 im dichten Takt.
4. Ist eine Entlastung der öffentlichen Verkehrsmittel vorgesehen?
Generell stehen der Hamburger Verkehrsverbund (hvv), die Hamburger Hochbahn AG sowie die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH und die BVM in der Netz- und Angebotsplanung für den Busverkehr in einem stetigen und konstruktiven Austausch, um das Leistungsangebot im Busverkehr bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und zu optimieren. Hierzu zählt auch die kontinuierliche Beobachtung der Verkehrsunternehmen und des hvv, ob nachfrageorientierte Anpassungen im Leistungsangebot notwendig sind; sie werden nach Möglichkeit im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigt. Selbstverständlich gilt dies auch für die Metrobuslinie 40. Zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 ist eine zeitliche Ausweitung der 5-Minuten-Takte auf der Metrobuslinie 40 vorgesehen, um zusätzliche Kapazitäten im Schülerverkehr bereitzustellen.
5. Ist eine grundsätzliche Änderung der Benachteiligung von Schülerinnen und
Schüler, die am Stadtrand wohnen zeitnah umsetzbar, indem diese vorrangig
Schulplätze an der nächstgelegenen Schule erhalten?
Die für Bildung zuständige Behörde verweist auf ihre Stellungnahme an die Bezirksversammlung Harburg zu den Drucksachen 22-0882 und 22-0877 vom 22.09.2025.
6. Ist die Schule bzw. das Schulgelände am Interimsstandort barrierefrei gestaltet
oder ist ein barrierefreier Ausbau geplant?
7. Wann ist mit der Fertigstellung des endgültigen Standorts zu rechnen? • Falls kein
konkretes Datum vorliegt: Wann ist mit einer ungefähren Fertigstellung zu rechnen?
Die Schulbauten am Interimsstandort sind in den Erdgeschossen barrierefrei gestaltet. Die Räume und Außenanlagen sind dabei so angeordnet, dass alle wesentlichen Nutzungen barrierefrei erreichbar sind.
Geplant ist eine Fertigstellung zum Schuljahr 2029/30. Der Interimsstandort steht bis 2030 zur Verfügung und kann bei Bedarf auch darüber hinaus noch genutzt werden.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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