Antwort auf Anfrage gemäß § 27 der AfD-Fraktion: Gerechtere Aufteilung der Schulkinder - Interimsschule Stadtteilschule "In den Reethen"
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.10
Gerechtere Aufteilung der Schulkinder – Interimsschule Stadtteilschule „In den Reethen“ Am 17.09.2025 haben frustrierte und empörte Eltern gemeinsam mit ihren Kindern im Ausschuss Regional Süderelbe demonstriert. Die Eltern berichteten von einer sogenannten „gelebten Verwaltungspraxis“. Die ursprünglich geplante Stadtteilschule sollte vor allem die Kinder aus dem Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook aufnehmen. Diese Kinder sind nun jedoch benachteiligt.
Diese werden willkürlich getrennt und müssen teilweise einen unverhältnismäßig langen Schulweg in Kauf nehmen. Kinder aus Fischbek sind aufgrund der Randlage des Stadtteils grundsätzlich benachteiligt, da es für ihre Schulwege praktisch nur eine Richtung gibt. Im Stadtentwicklungsgebiet Fischbeker Reethen fehlt derzeit die notwendige Planungssicherheit. Dies führt dazu, dass die Fischbeker Kinder an der Stadtteilschule „In den Reethen“ vorbeifahren müssen, um eine andere Schule – teilweise die nächste oder sogar übernächste – zu erreichen. Dies belastet nicht nur den Alltag der Familien, sondern auch den ohnehin stark frequentierten Verkehr auf der B73 sowie die öffentlichen Verkehrsmittel des HVV.
In den vergangenen zwei Jahren soll die Ablehnungsquote an der Stadtteilschule „In den Reethen“ sogar weiter gestiegen sein. Auf die Frage von Eltern, warum ihr Kind nicht an der gewünschten Schule aufgenommen werden könne, erhielten sie eine sehr fragwürdige Antwort seitens der Schulbehörde: "Das Kind könne nicht aufgenommen werden, da die Eltern „selbst schuld“ seien, weil sie sich für diesen Wohnstandort entschieden hätten".
Dies nehmen wir zum Anlass, folgende Fragen zu stellen:
1. Wer trägt die Verantwortung für diese unhaltbaren Zustände?
2. Welche Maßnahmen wurden bereits geplant, um Eltern und Schulkinder zu entlasten?
3. Ist eine Busanbindung an den vorgesehenen Standort der Interimsschule geplant?
4. Ist eine Entlastung der öffentlichen Verkehrsmittel vorgesehen?
5. Ist eine grundsätzliche Änderung der Benachteiligung von Schülerinnen und Schüler, die am Stadtrand wohnen zeitnah umsetzbar, indem diese vorrangig Schulplätze an der nächstgelegenen Schule erhalten?
6. Ist die Schule bzw. das Schulgelände am Interimsstandort barrierefrei gestaltet oder ist ein barrierefreier Ausbau geplant?
7. Wann ist mit der Fertigstellung des endgültigen Standorts zu rechnen? • Falls kein konkretes Datum vorliegt: Wann ist mit einer ungefähren Fertigstellung zu rechnen?
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