Antwort auf Anfrage der Volt Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg an die zuständige(n) Fachbehörde(n) Beratungsangebote für Kunst- und Kulturschaffende in Hamburg
Letzte Beratung: 14.10.2025 Hauptausschuss Ö 4.4
Kunst- und Kulturschaffende leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Leben in Hamburg. Gleichzeitig sehen sie sich mit einer Vielzahl komplexer Herausforderungen konfrontiert. Neben der künstlerischen Arbeit müssen sie sich mit Fragen der sozialen Absicherung, steuerlichen Pflichten, rechtlichen Rahmenbedingungen, Projektfinanzierung und Förderanträgen auseinandersetzen. Viele Kunst- und Kulturschaffende arbeiten freiberuflich oder in hybriden Erwerbsmodellen und bewegen sich damit in einem arbeitsrechtlich wie sozialversicherungsrechtlich wenig abgesicherten Raum. Der Zugang zu Beratung und Unterstützung ist für diese Berufsgruppe daher von zentraler Bedeutung.
Gerade in einer Stadt wie Hamburg, die sich zu Recht als Kulturmetropole versteht, muss die Sichtbarkeit und Qualität solcher Beratungsangebote gesichert und regelmäßig überprüft werden. Es ist im Interesse der Stadtgesellschaft, dass Kunst- und Kulturschaffende verlässliche Informationen und konkrete Unterstützung erhalten, damit sie ihre Arbeit nachhaltig fortsetzen können. Eine transparente Darstellung der bestehenden Beratungslandschaft, ihrer Finanzierung und tatsächlichen Nutzung ist notwendig, um bestehende Lücken zu erkennen und passgenaue Verbesserungen zu ermöglichen, insbesondere mit Blick auf die Situation in Harburg.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige(n) Fachbehörde(n)
1. Welche Hamburg weiten Beratungsangebote für Kunst- und Kulturschaffende existieren derzeit? Bitte stellen Sie darüber hinaus auch die Möglichkeiten der Verwaltung in diesem Zusammenhang dar.
2. Wie sind diese Beratungsangebote inhaltlich konkret ausgestaltet (bitte für jedes Angebot gesondert aufführen)?
a) Welche Beratungsthemen werden jeweils abgedeckt? (z. B. Künstlersozialkasse, steuerliche Fragen, Antragsberatung, rechtliche Fragen, Projektentwicklung, Selbständigkeit etc.)
b) Handelt es sich um vollumfängliche Beratungen oder um Verweisberatungen (z. B. durch Beratungsgutscheine)? Falls es sich um Verweisberatungen handelt, in welcher Höhe und aus welchen Mitteln werden eventuelle Beratungsgutscheine ausgestellt, wie erfolgt die Auswahl der Begünstigten, wie erfolgen eventuelle Verwendungsnachweise? Bitte stellen Sie die existierenden Modelle dar und wosie wie umgesetzt werden.
3. Wer sind die konkreten Träger, Anbieter bzw. Ansprechpartner der jeweiligen Angebote? (Bitte mit Nennung von Institutionen, Organisationen oder Einzelpersonen)
4. Wie ist die Finanzierung dieser Beratungsangebote ausgestaltet?
a) Aus welchen Haushaltsmitteln (Landesmittel, Drittmittel, bezirkliche Mittel etc.) werden die einzelnen Angebote finanziert?
b) In welcher Höhe wurden die einzelnen Angebote in den letzten drei Jahren aus den o.g. Mitteln finanziell ausgestattet? Bitte nach einzelnen Angeboten aufschlüsseln.
5. Wie wird die Wirksamkeit bzw. die Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer mit diesen Beratungsangeboten erfasst?
6. Liegen Daten oder Einschätzungen zur Zufriedenheit der Kunst- und Kulturschaffenden mit den bestehenden Beratungsangeboten vor? Wenn ja, welche? Wo wird Verbesserungsbedarf gesehen?
7. Wie viele Kunst- und Kulturschaffende haben in den Jahren 2022, 2023,2024 und bisher in 2025 Hamburg weit die jeweiligen Beratungsangebote in Anspruch genommen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach Beratungsangebot).
8. Wie verteilten sich diese Nutzerzahlen seit 2022 auf die einzelnen Bezirke? (Bitte ebenfalls nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln) insbesondere: Wie viele der Nutzenden kamen aus dem Bezirk Harburg?
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