Antwort auf Anfrage der Volt Fraktion Harburg an die zuständigen Fachbehörden: Übersicht eingesetzter Software in Harburger und Hamburger Behörden
Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.6
In den Hamburger Behörden wird eine große Bandbreite an Software, Apps und browsergestützten Plattformen (im Folgenden: „Software“) eingesetzt. Dies betrifft sowohl interne Verwaltungsprozesse als auch Angebote, die Bürgerinnen und Bürger nutzen können (beispielsweise „Geoportal Hamburg“, „DIPAS Navigator“ oder „Natürlich Hamburg“).
Nach derzeitiger Einschätzung besteht jedoch kein vollständiger behördenübergreifender Überblick darüber, welche Softwarelösungen bereits entwickelt, beschafft oder im Einsatz sind. Dies kann dazu führen, dass einzelne Behörden oder Projekte eigene Lösungen entwickeln oder entwickeln lassen, ohne zu wissen, ob geeignete Software bereits vorhanden ist oder gemeinsam genutzt werden könnte.
Ursachen hierfür könnten unter anderem sein:
Ein umfassender Überblick über die eingesetzte Software könnte sowohl potenzielle Synergien sichtbar machen als auch helfen, Doppelentwicklungen und dadurch entstehende Kosten zu vermeiden. Zudem kann ein solcher Überblick erleichtern, Funktionen und Inhalte behörden- oder projektübergreifend nutzbar zu machen.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Erstellung einer Hamburg weiten Übersicht über die eingesetzte und geplante Software als sinnvoller erster Schritt, sofern eine solche Übersicht nicht bereits besteht.
Wir bitten darum, die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 in einer tabellarischen oder grafisch aufbereiteten, behördenübergreifenden Übersicht zusammenzustellen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
24. Februar 2026
Die Senatskanzlei (SK) beantwortet die o.g. Anfrage der Volt-Fraktion, Drs. 22-1334, wie folgt:
Die Digitalstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg bildet den strategischen Rahmen für die Gestaltung, Steuerung und Weiterentwicklung von Digitalisierungs- und IT-Vorhaben in Stadt und Verwaltung. Sie verfolgt ausdrücklich das Ziel, digitale Lösungen behördenübergreifend zu entwickeln, Synergien zu heben und Mehrfachentwicklungen zu vermeiden. Zentrale Leitprinzipien der Strategie sind dabei Vernetzung, Kooperation und Transparenz innerhalb der Verwaltung sowie die Öffnung nach außen.
Zugleich basiert die auch in der Strategie hinterlegte Hamburger Digital-Governance auf dem Grundsatz der zentralen Steuerung bei dezentraler Umsetzungsverantwortung. Das Amt für IT und Digitalisierung (ITD) in der Senatskanzlei steuert und koordiniert die Digitalstrategien sowie daraus abgeleitete Prioritäten und Vorhaben, setzt Standards und verantwortet zentrale Infrastrukturen und hamburgweit nutzbare Anwendungen. Die fachliche Verantwortung für die Auswahl, Entwicklung und den Betrieb spezifischer Fachverfahren liegt demgegenüber grundsätzlich bei den jeweils zuständigen Fachbehörden und Bezirksämtern.
Vor diesem Hintergrund existiert derzeit keine vollständige, verbindliche Übersicht über sämtliche in den Hamburger Behörden eingesetzten oder geplanten Softwarelösungen im Sinne eines softwarebezogenen Gesamtinventars. Die Vielfalt der eingesetzten Softwarelösungen ergibt sich aus den unterschiedlichen gesetzlichen Aufgaben, fachlichen Anforderungen und organisatorischen Zuständigkeiten der Behörden und Bezirke.
Zur Unterstützung der Transparenz über die IT- und Digitalisierungslandschaft der Freien und Hansestadt Hamburg steht ein zentrales, von allen Behörden nutzbares Werkzeug zur Verfügung, in dem Bestandteile der IT-Landschaft erfasst und dokumentiert werden können. Die Nutzung dieses Werkzeugs ist derzeit nicht verbindlich geregelt, sodass dort zwar bereits zahlreiche, jedoch nicht sämtliche eingesetzten Softwarelösungen der Freien und Hansestadt Hamburg abgebildet sind.
Darüber hinaus werden in diesem zentralen Werkzeug aktuell noch nicht alle in der Digitalstrategie benannten strategischen Aspekte, wie beispielsweise Nachnutzbarkeit, Standardisierungsgrad oder Cloudfähigkeit, systematisch erfasst. Die Weiterentwicklung des Werkzeugs und der darin abgebildeten Informationen im Sinne der strategischen Zielsetzungen der Digitalstrategie – insbesondere mit Blick auf Transparenz, Wiederverwendung und Nachnutzung – wird jedoch angestrebt.
Die Digitalstrategie verfolgt darüber hinaus ausdrücklich das Ziel, neue digitale Lösungen grundsätzlich cloudfähig, standardisiert und für eine behördenübergreifende Nachnutzung zu entwickeln. Das Prinzip der Nach- und Mitnutzung wird sowohl innerhalb Hamburgs als auch im föderalen Kontext, insbesondere im Dataport-Trägerverbund, aktiv unterstützt und weiterentwickelt.
Gleichzeitig können einer behördenübergreifenden Nutzung einzelner Softwarelösungen organisatorische, technische oder rechtliche Gründe entgegenstehen. Hierzu zählen insbesondere spezifische fachliche Anforderungen, abweichende rechtliche Rahmenbedingungen, bestehende Lizenz- und Vertragsmodelle sowie Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Die Digitalstrategie sieht vor, diese Aspekte im Rahmen der zentralen Steuerung, Standardsetzung und Weiterentwicklung der Digital-Governance kontinuierlich zu berücksichtigen und abzuwägen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Digitalstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg die Zielrichtung der Anfrage aufgreift, indem sie Transparenz, Wiederverwendung und Zusammenarbeit systematisch stärkt, zugleich jedoch die fachliche Eigenverantwortung der Behörden und die damit verbundene Vielfalt an Fachsoftware berücksichtigt.
Im Rahmen der Beantwortung der Anfrage wurden die Hamburger Behörden gebeten, Angaben zu den bei ihnen eingesetzten Softwarelösungen zu machen. Die Rückmeldungen dienen der Schaffung einer besseren gesamtstädtischen Übersicht und der Identifikation möglicher Synergien sowie von Ansätzen zur Nachnutzung vorhandener Lösungen.
Aus Gründen der Informationssicherheit, des Datenschutzes sowie der organisatorischen Verantwortung wird jedoch davon abgesehen, sämtliche im Zuge dieser Abfrage erhobenen Informationen vollständig zu veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere detaillierte Angaben dazu, in welchen Behörden, Organisationseinheiten oder Verfahren einzelne Softwarelösungen konkret eingesetzt werden. Eine derart detaillierte Offenlegung könnte Rückschlüsse auf interne Strukturen, Prozesse oder sicherheitsrelevante Aspekte der IT-Landschaft der Freien und Hansestadt Hamburg zulassen.
Die Veröffentlichung beschränkt sich daher auf solche Informationen, die für die Bewertung von Softwarelösungen im Hinblick auf Funktion, Zweck und grundsätzliche Eignung für eine mögliche Nachnutzung geeignet sind. Entscheidungen über den konkreten Einsatz oder eine Nachnutzung erfolgen weiterhin einzelfallbezogen unter Berücksichtigung fachlicher, rechtlicher, technischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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