22-1334.01

Antwort auf Anfrage der Volt Fraktion Harburg an die zuständigen Fachbehörden: Übersicht eingesetzter Software in Harburger und Hamburger Behörden

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.6

Sachverhalt

In den Hamburger Behörden wird eine große Bandbreite an Software, Apps und browsergestützten Plattformen (im Folgenden: Software) eingesetzt. Dies betrifft sowohl interne Verwaltungsprozesse als auch Angebote, die Bürgerinnen und Bürger nutzen können (beispielsweise Geoportal Hamburg, DIPAS Navigator oder Natürlich Hamburg).

Nach derzeitiger Einschätzung besteht jedoch kein vollständiger behördenübergreifender Überblick darüber, welche Softwarelösungen bereits entwickelt, beschafft oder im Einsatz sind. Dies kann dazu führen, dass einzelne Behörden oder Projekte eigene Lösungen entwickeln oder entwickeln lassen, ohne zu wissen, ob geeignete Software bereits vorhanden ist oder gemeinsam genutzt werden könnte.

Ursachen hierfür könnten unter anderem sein:

  • fehlende Transparenz über bestehende Software in anderen Behörden,
  • unterschiedliche oder eingeschränkt übertragbare Lizenz-Regelungen,
  • das Fehlen strukturierter Prozesse, mit denen Behörden systematisch prüfen können, ob vorhandene Software für neue Projekte geeignet ist.

Ein umfassender Überblick über die eingesetzte Software könnte sowohl potenzielle Synergien sichtbar machen als auch helfen, Doppelentwicklungen und dadurch entstehende Kosten zu vermeiden. Zudem kann ein solcher Überblick erleichtern, Funktionen und Inhalte behörden- oder projektübergreifend nutzbar zu machen.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Erstellung einer Hamburg weiten Übersicht über die eingesetzte und geplante Software als sinnvoller erster Schritt, sofern eine solche Übersicht nicht bereits besteht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständigen Fachbehörden um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Softwarelösungen werden aktuell in Harburger bzw. Hamburger Behörden eingesetzt oder befinden sich in Planung bzw. Entwicklung?
  2. Wie lautet der Name der jeweiligen Software, und in welchen Behörden, Projekten oder Anwendungsbereichen kommt sie zum Einsatz?
  3. Welche Hauptfunktionen und Zwecke erfüllen die jeweiligen Softwarelösungen?
  4. Welche Lizenzmodelle gelten für die jeweilige Software (z. B. Open Source, institutionelle Lizenzen, arbeitsplatzbezogene Lizenzen), und welche Kosten fallen ggf. an?
  5. Gibt es aus Sicht der zuständigen Stellen organisatorische, technische oder rechtliche Gründe, die einer behördenübergreifenden Nutzung bestimmter Softwarelösungen entgegenstehen? Wenn ja, welche?

Wir bitten darum, die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 in einer tabellarischen oder grafisch aufbereiteten, behördenübergreifenden Übersicht zusammenzustellen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.03.2026
Ö 4.6
Lokalisation Beta
Harburg

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