Antwort auf Anfrage der GRÜNE-Frakton betr. Notmaßnahmen für die Bevölkerung nach dem Ausfall Abwasserpumpwerks für Hausbruch
Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 2.17
In Hausbruch fiel am 5. November das Abwasserpumpwerk aus. Gullis wurden hochgedrückt, die Hausbrucher Straße gesperrt. Keller liefen mit Fäkalienwasser voll. Die Menschen im betroffenen Bereich durften ihre Toilettenspülung nicht verwenden und nicht duschen. An offiziellen Informationen mangelte es offenbar, Informationen wurden unter Nachbar:innen weitergegeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in solchen Fällen?
2. Welche Straßen(abschnitte) waren betroffen?
3. Wie viele Haushalte waren betroffen?
4. Welche Einschränkungen gab es für die Haushalte und in welchem Zeitraum?
5. Wie wurden die Haushalte informiert, wann und von wem?
6. Welche Notfallmaßnahmen gab es, um den Menschen zu ermöglichen, auf die Toilette zu gehen und zu duschen?
7. Wie wurden besonders hilfsbedürftige Menschen versorgt, etwa ältere, kranke oder mobilitätseingeschränkte Personen oder Familien mit kleinen Kindern?
8. Gibt es für solche Notfälle Material wie mobile Toiletten oder Duschen?
9. Gibt es ein vorgeschriebenes Vorgehen für die Information und Unterstützung der Bürger:innen in solchen Fällen und wurde dieses in diesem Fall eingehalten?
10. Wie gestaltet sich konkret die Kommunikation zwischen "Hamburg Wasser", dem Bezirksamt und ggf. weiteren Stellen in solchen Situationen? Wer informiert wen? Bitte auch für Wochenenden und Feiertage angeben.
11. Welche Hilfsangebote und finanzielle Unterstützung erhalten die Bürger:innen, die von Wasserschäden und Verschmutzungen betroffen sind?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
6. Januar 2025
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung
HAMBURG WASSER (HW) war am 02.11.2024 mit dem Bruch eines Sonderformstücks der Abwasserdruckleitung DN 500 am Pumpwerk Neuwiedenthaler Straße 180 a konfrontiert, in dessen Folge das Pumpwerk zeitweise abgeschaltet werden musste, um den Schaden zu reparieren.
Das Pumpwerk dient der Schmutzwasserentwässerung der Häuser und Straßenzüge nördlich der Cuxhavener Straße und westlich der Waltershofer Straße mit ca. 20.000 Einwohnerwerten (in diese Zahl gehen auch gewerbliche und industrielle Einleiter ein).
Im Zuge der Abschaltung des Pumpwerks kam es zu einem Einstau von Abwasser in dem dem Pumpwerk vorgelagertem Sielnetz mit Freispiegelabfluss (Abwasserrohre im Regelbetrieb nur z.T. mit Abwasser gefüllt), an das die Schmutzwasser-Hausanschlüsse der Anliegenden angeschlossen sind. Dabei handelt es sich um einen selten eintretenden Fall , im Fall des Pumpwerksausfalls oder der gezielten Abschaltung aber planmäßigen Betriebszustand des Abwassernetzes.
Das Volumen des vorgelagerten Netzes reicht je nach Tageszeit für die Speicherung des Abwasseranfalls für ca. 3,5 bis 7 Stunden. Danach ist die Speicherkapazität der Rohre vollständig ausgeschöpft und das Abwasser läuft über einen Hochpunkt im Netz zu einem Pumpwerk südlich der Cuxhavener Straße, welches u. a. für diesen Störfall vorgesehen und ausgelegt ist. Um das Abwasser über diesen Hochpunkt leiten zu können, muss das Abwasser im eingestauten Sielnetz teilweise bis wenige Dezimeter unterhalb der Straßenoberfläche eingestaut werden (ca. +0,90 NHN). Ein Abwasseraustritt über Gelände kann dabei theoretisch nicht auftreten und ist HW abgesehen vom Pumpwerksgelände selbst und dem Bereich der Eisenbahnunterführung im Verlauf der Neuwiedenthaler Straße auch nicht bekannt geworden. Die Straßenoberfläche entspricht der Rückstauebene, gegen die alle Hausanschlüsse technisch nach den anerkannten Regeln der Technik gegen Einstau im Sielnetz gesichert werden müssen (siehe dazu Merkblatt „Rückstausicherung im Siel“, abzurufen unter https://www.hamburgwasser.de/fileadmin/Redakteur/Downloads/divs/rueckstau-im-siel.pdf oder durch Eingabe des Suchbegrifft „Rückstau“ auf der Homepage von HW www.hamburgwasser.de).
Wegen weiterer erforderlicher Notreparaturarbeiten kam es zwischen dem 05.11.2024 und dem 07.11.2024 erneut mehrfach und z.T. länger anhaltend zu einem Einstau in dem dem Pumpwerk vorgelagerten Sielnetz.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Beteiligung von HW die o.g. Anfrage wie folgt:
Es handelt sich um ein Schmutzwasserpumpwerk von HW. HW ist für den Betrieb und die Reparatur von Pumpwerk und Druckleitung zuständig. Sobald Dritte durch eine Störung betroffen sind, arbeitet HW eng mit allen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg zusammen und informiert über die Presseabteilung auch die Öffentlichkeit. Im konkreten Fall stand HW im regelmäßigen Austausch u.a. mit dem örtlichen Polizeikommissariat (PK 47), der örtlichen Feuerwache, dem Schadensmanagement der BUKEA und dem HVV in Bezug auf Straßensperrungen mit Buslinienverkehr.
Unmittelbar betroffen durch Abwasseraustritt und nachfolgend eine Überflutung der Straße war nur der Bereich der Eisenbahnunterführung der Neuwiedenthaler Straße kurz vor der Einmündung in die Waltershofer Straße ohne unmittelbare Anwohnende. In diesem Abschnitt wurde am Montag, dem 04.11.2024 nach Abstimmung mit dem örtlichen PK 47 eine Verkehrsführung mit Absperrung der Sielschächte eingerichtet. Verkehrlich konnte eine Fahrspur je Fahrtrichtung aufrechterhalten werden, so dass es zu keinen nennenswerten Verkehrseinschränkungen gekommen ist.
Durch verstärkten Abwasseraustritt unter der Fahrbahn musste die Unterführung dann am Abend des 06.11.2024 voll gesperrt werden und konnte erst nach Schadensbegutachtung und Reparatur am Abend des 12.11.2024 wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Der Einstau im Sielnetz betraf praktisch alle Straßen im Einzugsgebiet des Pumpwerks, siehe hierzu auch Vorbemerkung.
Das Pumpwerk dient der Abwasserentsorgung von ca. 20.000 Einwohnerwerten, siehe hierzu auch Vorbemerkung. Haushalte mit einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechen-den Anbindung an das öffentliche Sielnetz waren von dem Pumpwerksausfall nicht betroffen.
Abwasseraustritte wurden HW für rund 20 Gebäude angezeigt.
Alle Anschlüsse aus Häusern ans Schmutzwassernetz, die nur über Rückstauklappen oder Rückstauverschlüsse gegen Rückstau gesichert sind, konnten ihr Abwasser während der Dauer des Einstaus nicht mehr in das Sielnetz abgeben, wenn der Anschluss tiefer liegt als der Einstau im Sielnetz. Nur untergeordnete Anschlüsse, auf deren Abfluss zeitweise verzichtet werden kann, dürfen jedoch durch eine Rückstauklappe gesichert werden. Alle anderen Anschlüsse müssen über ein geschlossenes Leitungssystem oder eine Abwasserhebeanlage ans Siel angeschlossen werden, um auch bei Rückstau im Siel den Abwasserabfluss zu gewährleisten. In diesem Fall bestehen keine Einschränkungen und HW hat auch keine Kenntnis davon erlangt.
Durch den unvorhergesehenen Schadenseintritt war eine Vorabinformation leider nicht möglich. Bei einem den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Abwasseranschluss war eine Information der Haushalte abgesehen von der Kommunikation der Straßensperrung auch nicht erforderlich.
Von Seiten HW gab es keine Notfallmaßnahmen diesbezüglich. Weder wäre dies organisatorisch möglich noch technisch nötig gewesen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
Die Versorgung der Menschen war jederzeit gegeben. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
In Fällen, bei denen es zu einem Abwasseraustritt z.B. im Keller gekommen ist, hat HW durch verschiedene Notfall-Teams mit großen Spülfahrzeugen im Rahmen des Möglichen versucht, zu unterstützen. Bei unzulänglichen technischen Anlagen war eine effektive Hilfe nicht in jedem Fall möglich und es kam auch zu Wartezeiten. Die Reparatur der Druckleitung und die Wiederinbetriebnahme des Pumpwerks hatte oberste Priorität.
HW hält diese Einrichtungen nicht vor. Technisch waren diese auch nicht erforderlich, siehe hierzu Antwort zu 4.
Für diesen Havariefall gibt es kein gesondertes vorgeschriebenes Vorgehen. Für die geplante Außerbetriebnahme des Pumpwerks für die noch notwendigen Reparaturarbeiten wird HW öffentlich informieren. Im Zuge der HW angezeigten Schäden wird auf die geplante Maßnahme und die in der Verantwortung der Eigentümer:innen liegende Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage und die Sicherung gegen Rückstau hingewiesen.
Die unmittelbar mit der Schadensabwehr befassten Mitarbeitenden von HW stehen regelmäßig mit Polizei, Feuerwehr und ggf. der BUKEA in Kontakt. Diese Institutionen verfügen wie auch HW über eine 24/7-Einsatz-/Rufbereitschaft.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger können sich mit Schadensersatzforderungen an die HW-Schadensabteilung unter versicherungsabteilung@hamburgwasser.de wenden und dort werden etwaige Ansprüche geprüft.
Es empfiehlt sich, auch die eigene Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung zu kontaktieren.
gez. Böhm
f.d.R.
Leptien
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