22-1315.01

Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Sicherheits- und Krisenvorsorge im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in Berlin sowie der bundesweit zunehmenden Vorfälle politisch motivierter Gewalt sowohl aus dem linken als auch aus dem rechten Spektrum Stellen wir diese Anfrage zur Sicherheits- und Krisenvorsorge im Bezirk Harburg , inwieweit Harburg auf außergewöhnliche Lagen vorbereitet ist, die mit massiven Störungen der öffentlichen Ordnungoder der kritischen Infrastruktur einhergehen könnten. Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Stellungnahme zu folgenden Punkten:

  1. Krisen- und Katastrophenvorsorge
    • Ist der Bezirk Harburg auf Szenarien mit größeren Menschenansammlungen in Notlagen vorbereitet (z. B. Evakuierungen oder Schutzbedarf für mehrere zehntausend Personen)?
    • Gibt es Rückzugs- oder Schutzräume bzw. Stationen, die autark betrieben werden können und eine größere Anzahl von Menschen aufnehmen und versorgen könnten?
  2. Infrastruktur und Versorgungssicherheit
    • Verfügt Harburg über belastbare Backup-Lösungen für Strom-, Wasser- und Kommunikationsversorgung bei einem Ausfall der regulären Infrastruktur?
    • Gibt es Einrichtungen, die auch im Krisenfall mit Energie versorgt sind und eine grundlegende Aufrechterhaltung des zivilen Lebens ermöglichen können?
  3. Unterbringung und Betreuung
    • Bestehen Kapazitäten zur kurzfristigen Unterbringung von Menschen in entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten?
    • Wie ist die medizinische und logistische Versorgung in einer solchen Lage sichergestellt?
  4. Sicherheitskräfte und Einsatzfähigkeit
    • Ist die Einsatzfähigkeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in Harburg auch bei außergewöhnlichen Lagen gewährleistet?
    • Gibt es abgestimmte Konzepte für den Fall, dass mehrere Ereignisse gleichzeitig eintreten?
  5. Schutz kritischer Infrastruktur
    • Welche Schutzmaßnahmen bestehen, um kritische Infrastruktur vor gezielten Angriffen zu sichern?
    • Werden dabei auch neuere Bedrohungsszenarien, etwa durch den Einsatz von Drohnen oder Sabotage, berücksichtigt?

Abschließend bitte ich um eine Einschätzung, wie realistisch entsprechende Szenarien für den Bezirk Harburg eingeschätzt werden und welche präventiven Maßnahmen derzeit ergriffen werden, um Risiken frühzeitig zu minimieren.

Petitum/Beschluss

Beschluss:



BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



12. Februar 2026

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die o.g. Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 22-1315, wie folgt:

1. Krisen- und Katastrophenvorsorge

  • Ist der Bezirk Harburg auf Szenarien mit größeren Menschenansammlungen in Notlagen vorbereitet (z. B. Evakuierungen oder Schutzbedarf für mehrere zehntausend Personen)?

Antwort durch Bezirk Harburg erforderlich; Überschneidung mit Frage 3

  • Gibt es Rückzugs- oder Schutzräume bzw. Stationen, die autark betrieben werden können und eine größere Anzahl von Menschen aufnehmen und versorgen könnten?

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, wesentliche Grundelemente für ein nationales Schutzraumkonzept festzulegen. Grundlage dafür ist ein Bericht, den das Bundesministerium des Innern (BMI), die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe(BBK) erstellt haben.

Derzeit wird das Konzept zusammen mit dem BMI, dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und allen Ländern in einer gemeinsamen Unterarbeitsgruppe (UAG) der Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppe zivil-militärische Zusammenarbeit/Zivile Verteidigung weiter ausgearbeitet. Dabei werden u. a. öffentliche Gebäude und private Immobilien erfasst. Des Weiteren befasst sich in Hamburg eine „Task Force Schutzräume“ damit, wie u.a. Tiefgaragen und U-Bahnhöfe als öffentliche Schutzräume genutzt werden könnten. Zu diesem Konzept gehören außerdem ein auf diesen Daten aufbauendes digitales Verzeichnis, das es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, über Warn- und Kartendienste die für sie nächstgelegenen Schutzorte über das Handy zu ermitteln, sowie Handlungsempfehlungen zur niedrigschwelligen Herrichtung schutzbietender Räume in privaten Objekten.

2. Infrastruktur und Versorgungssicherheit

  • Verfügt Harburg über belastbare Backup-Lösungen für Strom-, Wasser- und Kommunikationsversorgung bei einem Ausfall der regulären Infrastruktur?

Antwort durch Bezirk Harburg erforderlich (bzw. Beteiligung andererKatastrophenschutzbehörden durch den Bezirk)

  • Gibt es Einrichtungen, die auch im Krisenfall mit Energie versorgt sind und eine grundlegende Aufrechterhaltung des zivilen Lebens ermöglichen können?

Ja.

3. Unterbringung und Betreuung

  • Bestehen Kapazitäten zur kurzfristigen Unterbringung von Menschen in entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten?
  • Wie ist die medizinische und logistische Versorgung in einer solchen Lage sichergestellt?

Antwort durch Bezirk Harburg erforderlich

4. Sicherheitskräfte und Einsatzfähigkeit

  • Ist die Einsatzfähigkeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in Harburg auch bei außergewöhnlichen Lagen gewährleistet?
  • Gibt es abgestimmte Konzepte für den Fall, dass mehrere Ereignisse gleichzeitig eintreten?

Die Einsatzfähigkeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in Harburg ist grundsätzlich auch bei außergewöhnlichen Lagen gewährleistet.

Die Polizei überprüft regelmäßig entsprechende Alarmkalender und Einsatzkonzeptionen und passt diese bedarfsgerecht an. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten nimmt die Polizei Aufgaben im Katastrophenschutz wahr und wirkt dabei routinemäßig an Übungen mit.

Die Einsatzfähigkeit von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bezirk Harburg wird durch vier Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr abgedeckt, die in ihrem täglichen Dienst durch 14 Freiwillige Feuerwehren unterstützt werden. Diese stehen ebenfalls im Katastrophenfall zur Verfügung. Die Weiterentwicklung der Sicherheitsinfrastruktur wird kontinuierlich vorangetrieben. Neben dem derzeit im Bau befindlichen neuen Standort der Feuer- und Rettungswache Finkenwerder (zukünftig im Bezirk Harburg) wurde zuletzt eine neue Rettungswache in Neugraben-Fischbek in Betrieb genommen. Die Möglichkeit von parallelen Schadensereignissen ist in der Bedarfsplanung und Ressourcenbereitstellung berücksichtigt, sodass ein dauerhaft hohes Sicherheitsniveau gewährleistet ist.

Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 23/2576.

5. Schutz kritischer Infrastruktur

  • Welche Schutzmaßnahmen bestehen, um kritische Infrastruktur vor gezielten Angriffen zu sichern?
  • Werden dabei auch neuere Bedrohungsszenarien, etwa durch den Einsatz von Drohnen oder Sabotage, berücksichtigt?

Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Betreiber. Eine Offenlegung bestehender Schutzmaßnahmen kann ggf. Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten, den Ressourceneinsatz, den strategischen Fokus sowie bestehende Erkenntnislagen bezüglich der kritischen Infrastruktur in Hamburg zulassen, sodass eine konkrete Beantwortung der Frage über bestehende Schutzmaßnahme nicht erfolgt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat im Rahmen der aktuellen Entwicklungen und Bedrohungsszenarien, insbesondere durch den Einsatz von Drohnen, am 21. November 2025 einen entsprechenden Plenarantrag in die 1059. Sitzung des Bundesrates eingebracht. In diesem Antrag wurde die Prüfung angeregt, ob und inwieweit § 13 Absatz 1 KRITISDachG-E dahingehend ergänzt oder angepasst werden sollte, dass Betreiber kritischer Anlagen rechtssicher und im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen befugt werden, auffällige oder sicherheitsrelevante unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) zu detektieren, zu melden und technische Abwehrmaßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus findet aktuell eine Überarbeitung des Luftsicherheitsgesetzes statt, die insbesondere die Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge zum Gegenstand hat. Im Zuge der Nord-IMK 2025 hat die BIS zudem die Gründung eines norddeutschen Kompetenzclusters zur Drohnenabwehr initiiert, das neben den norddeutschen Küstenländern auch Bundeswehr, Bundespolizei sowie Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft einbezieht. Die dort erarbeiteten Ergebnisse fließen gezielt in die Arbeit des neuen Gemeinsamen Drohnen-Abwehr-Zentrums auf Bundesebene ein, an dem Hamburg sowohl fachlich als auch personell beteiligt ist.

Abschließend bitten wir um eine Einschätzung, wie realistisch entsprechende Szenarien für den Bezirk Harburg eingeschätzt werden und welche präventiven Maßnahmen derzeit ergriffen werden, um Risiken frühzeitig zu minimieren.


Die BIS befasst sich fortlaufend mit bereits bekannten sowie möglichen oder zu erwartenden Risikoszenarien für die FHH und entwickelt entsprechende gesamtstädtische Präventions- und Bewältigungsstrategien, u.a. unter Beteiligung der Bezirke. Die bestehenden Konzepte werden derzeit weiterentwickelt. Eine Offenlegung kann an dieser Stelle nicht erfolgen, da sie Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit zulassen und potenziell feindliche Aktivitäten wie Sabotageakte, hybride Angriffe und Cyberangriffe begünstigen würde.


gez. Böhm

f.d.R. Leptien

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.03.2026
Ö 4.2
Lokalisation Beta
Hamburg

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