Antwort auf Anfrage CDU betr. Weitere Windenergieanlagen - Ergebnis der Flächenprüfung im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 14.10.2025 Hauptausschuss Ö 4.16
Die "Übersicht Änderungsbereiche 'Windenergiegebiete in Hamburg' Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ vom September 2024 ist der letzte der Bezirkspolitik Harburg vorliegende Stand bzgl. weiterer zu prüfender Flächen für Windenergieanlagen im Bezirk Harburg.
Verantwortlich zeichnen die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen/Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung LP22 sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Naturschutz und Grünplanung N12.
Danach waren folgende vier Flächen im Bezirk Harburg zur Eignung als Standorte für Windenergieanlagen (WEA) in Prüfung.
-Neuland: 6,3 ha Gehölz/Landschaftsschutzgebiet - Bestands-WEA: 4
-Rönneburger Moor: 8 ha Grünland/Landschaftsschutzgebiet - Bestands-WEA: 0
-Marmstorf/Lürade: 24,5 ha Acker-/Grünland, Kiesabbau Gehölz / Landschaftsschutzgebiete, im Radius der ehemaligen VFR-Route Sierra 1+2 (Sichtflugstrecke) - Bestands-WEA: 0
-Francop: 184,7 ha Acker-/Grünland, Gartenbau, Windenergie - Bestands-WEA: 13
Die Eigentümer der Flächen haben ein berechtigtes Interesse, frühestmöglich über die Prüfergebnisse informiert zu werden. Dies ist bislang nicht geschehen.
Dies vorausgeschickt, fragen wir die beteiligten Fachbehörden:
Hamburg, am 05.09.2025
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
16. September 2025
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zu der o.g. Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-0971, wie folgt Stellung:
Die in der Anfrage genannten Flächen sind noch nicht abschließend geprüft. Die systematische Untersuchung der Potentialflächen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Eignung, möglichen Umweltauswirkungen und der technischen Machbarkeit wird im Rahmen der Änderungsverfahren von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm aktuell noch durchgeführt. Die zugehörigen Gutachten befinden sich derzeit in unterschiedlichen Stadien der Erarbeitung.
Die BSW und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gehen davon aus, dass alle Gutachten im Laufe des Jahres 2025 als Entwurf fertig gestellt sein werden. Auf dieser Grundlage wird der Planentwurf erstellt. Dieser wird dann den weiteren Behörden einschließlich der betroffenen Bezirksämter, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Umlandgemeinden und der anerkannten Naturschutzverbände voraussichtlich Anfang 2026 zur Stellungnahme vorgelegt werden (siehe auch Drs. 23/918).
Danach wird der Planentwurf entsprechend der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen finalisiert. Voraussichtlich folgt die Veröffentlichung des Planentwurfes und der zugehörigen Gutachten im Verlauf des Jahres 2026, mit der Möglichkeit zur Stellungnahme für die Öffentlichkeit. Dies schließt die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit ein.
Eine Information der Bezirkspolitik erfolgt regelhaft im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Planentwurfes durch die zuständigen Fachbehörden.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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