21-3098.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Maßnahmen gegen Nutrias für mehr Deichschutz

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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12.09.2023
Sachverhalt

 

Nutrias (Myocastor coypus), auch Biberratte oder Sumpfbiber genannt, stellen mittlerweile in Bergedorf ein großes Problem dar. Auch in Harburg ist diese Art schwerpunktmäßig verbreitet (Aussage der BUKEA im Regionalausschuss Süderelbe vom Januar 2022).

Anders als bei Bibern, die streng geschützt sind, handelt es sich bei Nutrias um eine invasible Art, die aus Südamerika stammt und seit Mitte der 90er Jahre auf Hamburger Gebiet nachgewiesen wird. Natürliche Fressfeinde wie Seeadler sind selten.

Neben wasserwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Schäden sind  diese Tiere auch für die Deichstabilität eine Gefahr, denn sie graben sich auf einer Länge von bis zu drei Metern in Uferböschungen, um dort ihre Wohnhöhlen anzulegen. Sichere Deiche sind insbesondere im Übergangsbereich zum Alten Land wichtig und haben hohe Priorität. 

Gemäß Wildnachweis für das Jagdjahr 2022/2023 der BUKEA wurden 1426 tot aufgefundene oder erlegte Tiere gezählt. Die Zahl ist damit im Vergleich zu den Vorjahren weiter angestiegen (1163 in 2021/2022, 1447 in 2020/2021, 538 in 2019/2020, 313 in 2018/2019).

Die BUKEA hat kürzlich zur Erfassung des Nutria-Vorkommens in Bergedorf und Harburg ein Planungsbüro beauftragt, mit einer Umfrage die Verbreitung der Nager zu erfassen, ihre Populationsverteilung und –dichte zu ermitteln sowie die entstandenen Schäden zu dokumentieren. 

Dies vorausgeschickt fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Welche Maßnahmen gibt es bereits jetzt zur Eindämmung der offensichtlich wachsenden Nutria-Population?
  2. In Hamburg unterliegen Nutria nicht dem Jagdrecht, sie können aber im Rahmen des Jagdschutzes durch die Jagdausübungsberechtigten innerhalb der Jagdbezirke bejagt werden.
     a) Wird dieses Vorgehen bereits heute forciert?
     b) Werden Zuschüsse für Fallen gezahlt (wie in Niedersachsen)?
  3. Warum werden Nutrias nicht, wie in anderen Bundesländern, ins Jagdrecht aufgenommen?

Hamburg, den 06.06.2023