22-0970.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Kein Personal zur Verfolgung von Müllsündern/Ordnungswidrigkeiten?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.10.2025 Hauptausschuss Ö 4.15

Sachverhalt

Sommerzeit ist Grillzeit, Grillzeit ist Müllzeit. Auch in Harburg zieht es alle Jahre wieder bei gutem Wetter Jung und Alt für ein Picknick oder ein gemeinsames Grillen in städtische Grünanlagen. Wenn alle am Ende des Tages gehen, vergessen leider einige, ihren Müll mitzunehmen. Dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, scheint vielen entweder nicht bekannt oder gleichgültig zu sein.

Damit sich das ändert und das Bewusstsein in der Bevölkerung geschärft wird, gibt es in allen anderen Hamburger Bezirken in den zuständigen Dienststellen Stellen oder Stellenanteile für den Bereich Ordnungswidrigkeiten, teils ergänzt durch den Bezirklichen Kontrolldienst (BKD).
Als einziger Bezirk fällt Harburg sowohl beim Stellen-Soll als auch beim sogenannten Vollzeit-Äquivalent (VZÄ) mit einer „0 auf (Quelle SKA 23/898 vom 18.7.25 Wie effektiv greift der Senat gegen Müllsünder durch?).

Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass in Harburg weniger Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Müll begangen werden als anderswo in der Stadt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Wieso steht, anders als in allen anderen Hamburger Bezirken, für Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten im Zusammenhang mit unerlaubter Abfallentsorgung in Grünanlagen kein Mitarbeiter bzw. keine Mitarbeiter-Anteile zur Verfügung?
  2. Wer kümmert sich stattdessen im Bezirk Harburg fachamtsseitig um unerlaubte Müllablagerungen?
  3. Wer verfolgt Ordnungswidrigkeiten von Müllsündern in Harburg?
  4. Wieviele Ordnungswidrigkeiten werden jährlich in Harburg eingeleitet?
    Sticht hier eine Abfallart oder ein Abfallort heraus?
  5. Ist im Laufe der letzten fünf Jahre ein erhöhter Bedarf für präventive und dialogorientierte Maßnahmen im Bezirk feststellbar? Wenn ja, in welchen Bereichen und zu welchen Anlässen?
  6. Ist die personelle Besetzung im Bezirksamt Harburg zur Bewältigung von Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf unerlaubte Abfallentsorgung ausreichend?

Hamburg, am 05.09.2025

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.10.2025
Ö 4.15
Lokalisation Beta

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