22-0970.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Kein Personal zur Verfolgung von Müllsündern/Ordnungswidrigkeiten?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.10.2025 Hauptausschuss Ö 4.15

Sachverhalt

Sommerzeit ist Grillzeit, Grillzeit ist Müllzeit. Auch in Harburg zieht es alle Jahre wieder bei gutem Wetter Jung und Alt für ein Picknick oder ein gemeinsames Grillen in städtische Grünanlagen. Wenn alle am Ende des Tages gehen, „vergessen“ leider einige, ihren Müll mitzunehmen. Dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, scheint vielen entweder nicht bekannt oder gleichgültig zu sein.

Damit sich das ändert und das Bewusstsein in der Bevölkerung geschärft wird, gibt es in allen anderen Hamburger Bezirken in den zuständigen Dienststellen Stellen oder Stellenanteile für den Bereich Ordnungswidrigkeiten, teils ergänzt durch den Bezirklichen Kontrolldienst (BKD).
Als einziger Bezirk fällt Harburg sowohl beim Stellen-Soll als auch beim sogenannten Vollzeit-Äquivalent (VZÄ) mit einer „0“ auf (Quelle SKA 23/898 vom 18.7.25 „Wie effektiv greift der Senat gegen Müllsünder durch?“).

Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass in Harburg weniger Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Müll begangen werden als anderswo in der Stadt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Wieso steht, anders als in allen anderen Hamburger Bezirken, für Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten im Zusammenhang mit unerlaubter Abfallentsorgung in Grünanlagen kein Mitarbeiter bzw. keine Mitarbeiter-Anteile zur Verfügung?
  2. Wer kümmert sich stattdessen im Bezirk Harburg fachamtsseitig um unerlaubte Müllablagerungen?
  3. Wer verfolgt Ordnungswidrigkeiten von Müllsündern in Harburg?
  4. Wieviele Ordnungswidrigkeiten werden jährlich in Harburg eingeleitet?
    Sticht hier eine Abfallart oder ein Abfallort heraus?
  5. Ist im Laufe der letzten fünf Jahre ein erhöhter Bedarf für präventive und dialogorientierte Maßnahmen im Bezirk feststellbar? Wenn ja, in welchen Bereichen und zu welchen Anlässen?
  6. Ist die personelle Besetzung im Bezirksamt Harburg zur Bewältigung von Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf unerlaubte Abfallentsorgung ausreichend?

Hamburg, am 05.09.2025

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

6. Oktober 2025



Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-0970, wie folgt Stellung:

  1. Wieso steht, anders als in allen anderen Hamburger Bezirken, für Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten im Zusammenhang mit unerlaubter Abfallentsorgung in Grünanlagen kein Mitarbeiter bzw. keine Mitarbeiter-Anteile zur Verfügung?

Im Bezirksamt sind 3 Beschäftigte im Außendienst sowie unterstützend weitere 1,5 Beschäftigte im Innendienst mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsange-legenheiten im öffentlichen Raum befasst. Wie bereits in Drucksache 23/898 dargestellt, werden von den Beschäftigten neben einer Vielzahl weiterer Aufgaben auch Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten im Zusammenhang mit unerlaubter Abfallentsorgung in Grünanlagen bearbeitet. Eine getrennte Ausweisung der Stellenanteile für die Verfahren ist nicht möglich, daher ist es zu einem möglicherweise missverständlichen Wert gekommen.

  1. Wer kümmert sich stattdessen im Bezirk Harburg fachamtsseitig um unerlaubte Müllablagerungen?

Die Zuständigkeit für Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei unerlaubter Abfallentsorgung liegt seit dem 1. Januar 2018 neben den Bezirksämtern auch bei der Stadtreinigung Hamburg (SRH). So werden im Phoenix-Viertel die Waste Watcher und sogenannte Kümmerer durch die Stadtreinigung eingesetzt. Außerdem wurden bei der Polizei, durch das sogenannte AiP 100, hamburgweit etwa 100 Stellen für Angestellte im Polizeidienst (lokale Präsenz) geschaffen, welche ebenfalls für Präsenz im öffentlichen Raum sorgen.

Durch bezirkliche Kontrollen festgestellte Fälle werden in der Regel an die SRH-Bußgeldstelle abgegeben. Im Übrigen siehe Drucksache 23/898.

  1. Wer verfolgt Ordnungswidrigkeiten von Müllsündern in Harburg?

Bei einer Vermüllung verfolgen die SRH, die Polizei und das Bezirksamt die Ordnungswidrigkeiten in Harburg.

  1. Wieviele Ordnungswidrigkeiten werden jährlich in Harburg eingeleitet?
    Sticht hier eine Abfallart oder ein Abfallort heraus?

Ordnungswidrigkeiten werden fachbezogen in mehreren Fachämtern und Behörden verfolgt. Eine übergreifende Statistik existiert nicht. Siehe hierzu auch Drucksache 23/898.

  1. Ist im Laufe der letzten fünf Jahre ein erhöhter Bedarf für präventive und dialogorientierte Maßnahmen im Bezirk feststellbar? Wenn ja, in welchen Bereichen und zu welchen Anlässen?

Seit der Phase von Lockdowns während der Corona-Pandemie im Jahr 2021 ist auch in Harburger Grünanlagen grundsätzlich ein steigender Nutzungsdruck festzustellen, der eine gleichermaßen steigende Verschmutzung nach sich zieht. Deshalb wurde das Aufklärungsformat „Clean Schnack“ gestartet. Siehe hierzu https://www.stadtreinigung.hamburg/ueber-uns/pressemitteilungen/2025-09-19t000000z-clean-schnack-weiterhin-erfolgreich/

  1. Ist die personelle Besetzung im Bezirksamt Harburg zur Bewältigung von Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf unerlaubte Abfallentsorgung ausreichend?

In Zusammenarbeit mit den genannten Stellen ist die personelle Besetzung grundsätzlich ausreichend.

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