Antwort auf Anfrage CDU betr. Kein Personal zur Verfolgung von Müllsündern/Ordnungswidrigkeiten?
Letzte Beratung: 14.10.2025 Hauptausschuss Ö 4.15
Sommerzeit ist Grillzeit, Grillzeit ist Müllzeit. Auch in Harburg zieht es alle Jahre wieder bei gutem Wetter Jung und Alt für ein Picknick oder ein gemeinsames Grillen in städtische Grünanlagen. Wenn alle am Ende des Tages gehen, „vergessen“ leider einige, ihren Müll mitzunehmen. Dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, scheint vielen entweder nicht bekannt oder gleichgültig zu sein.
Damit sich das ändert und das Bewusstsein in der Bevölkerung geschärft wird, gibt es in allen anderen Hamburger Bezirken in den zuständigen Dienststellen Stellen oder Stellenanteile für den Bereich Ordnungswidrigkeiten, teils ergänzt durch den Bezirklichen Kontrolldienst (BKD).
Als einziger Bezirk fällt Harburg sowohl beim Stellen-Soll als auch beim sogenannten Vollzeit-Äquivalent (VZÄ) mit einer „0“ auf (Quelle SKA 23/898 vom 18.7.25 „Wie effektiv greift der Senat gegen Müllsünder durch?“).
Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass in Harburg weniger Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Müll begangen werden als anderswo in der Stadt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Hamburg, am 05.09.2025
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
6. Oktober 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-0970, wie folgt Stellung:
Im Bezirksamt sind 3 Beschäftigte im Außendienst sowie unterstützend weitere 1,5 Beschäftigte im Innendienst mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsange-legenheiten im öffentlichen Raum befasst. Wie bereits in Drucksache 23/898 dargestellt, werden von den Beschäftigten neben einer Vielzahl weiterer Aufgaben auch Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten im Zusammenhang mit unerlaubter Abfallentsorgung in Grünanlagen bearbeitet. Eine getrennte Ausweisung der Stellenanteile für die Verfahren ist nicht möglich, daher ist es zu einem möglicherweise missverständlichen Wert gekommen.
Die Zuständigkeit für Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei unerlaubter Abfallentsorgung liegt seit dem 1. Januar 2018 neben den Bezirksämtern auch bei der Stadtreinigung Hamburg (SRH). So werden im Phoenix-Viertel die Waste Watcher und sogenannte Kümmerer durch die Stadtreinigung eingesetzt. Außerdem wurden bei der Polizei, durch das sogenannte AiP 100, hamburgweit etwa 100 Stellen für Angestellte im Polizeidienst (lokale Präsenz) geschaffen, welche ebenfalls für Präsenz im öffentlichen Raum sorgen.
Durch bezirkliche Kontrollen festgestellte Fälle werden in der Regel an die SRH-Bußgeldstelle abgegeben. Im Übrigen siehe Drucksache 23/898.
Bei einer Vermüllung verfolgen die SRH, die Polizei und das Bezirksamt die Ordnungswidrigkeiten in Harburg.
Ordnungswidrigkeiten werden fachbezogen in mehreren Fachämtern und Behörden verfolgt. Eine übergreifende Statistik existiert nicht. Siehe hierzu auch Drucksache 23/898.
Seit der Phase von Lockdowns während der Corona-Pandemie im Jahr 2021 ist auch in Harburger Grünanlagen grundsätzlich ein steigender Nutzungsdruck festzustellen, der eine gleichermaßen steigende Verschmutzung nach sich zieht. Deshalb wurde das Aufklärungsformat „Clean Schnack“ gestartet. Siehe hierzu https://www.stadtreinigung.hamburg/ueber-uns/pressemitteilungen/2025-09-19t000000z-clean-schnack-weiterhin-erfolgreich/
In Zusammenarbeit mit den genannten Stellen ist die personelle Besetzung grundsätzlich ausreichend.
Carstensen
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