Antwort auf Anfrage CDU betr. Funktionsfähigkeit von Kleinlöschbooten im Bereich der Elbe
Die Freiwilligen Feuerwehren Cranz und Neuenfelde verfügen über spezialisierte Kleinlöschboote, die zügige Rettungsmaßnahmen im Bereich der Elbe möglich machen. Allerdings wird darüber berichtet, dass diese Boote seit Jahren nicht zur Wasserrettung eingesetzt werden können, weil sie durch Verschlickung den Bereich der Slipanlagen nicht zu Wasser gelassen werden können.
Wir fragen die Fachbehörde:
1. Aus welchen Gründen sind die Slipanlagen über die die Kleinlöschboote zur Wasserrettung zu Wasser gelassen werden können, seit Jahren nicht freigehalten worden?
2. Trifft es zu, dass dabei insbesondere Kostengründe eine Rolle spielen?
3. Welche Kosten müssten für das ordnungsgemäße und dauerhafte Freihalten der Slipanlagen aufgewendet werden?
4. Aus welchen Titeln könnten diese für Lebensrettung dringend notwendigen Kosten aufgebracht werden?
5. Kommt es zwischen verschiedenen Behörden möglicherweise zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten bei der Frage, an welcher Stelle die Verschlickung beseitigt werden müsste?
6. Spielen dabei Umweltgründe eine Rolle?
7. Geht die Fachbehörde davon aus, dass zukünftig die Slipanlagen ordnungsgemäß und vollständig freigehalten werden, um die Rettung von Menschenleben im Bereich der Elbe mit den Kleinlöschbooten zu ermöglichen?
8. Bis wann ist nach Kenntnis der Fachbehörde mit einer Lösung des Problems zu rechnen?
Hamburg, am 28.08.2023
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
13. Oktober 2023
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) ist für die Slipanlage in Cranz am Estesperrwerk zuständig. Entgegen der Presseberichterstattung ist vorliegend nur die Freiwillige Feuerwehr Neuenfeld-Nord betroffen. Das Kleinboot der Freiwilligen Feuerwehr Cranz liegt ständig im Wasser und benötigt aus diesen Gründen keine Slipanlage. Die Freiwillige Feuerwehr Neuenfelde-Süd hat kein Kleinboot als Einsatzmittel.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) die Fragen mit Ergänzungen der Behörde für Inneres und Sport (BIS) auf der Grundlage von Auskünften der HPA und wie folgt:
1. Aus welchen Gründen sind die Slipanlagen über die die Kleinlöschboote zur Wasserrettung zu Wasser gelassen werden können, seit Jahren nicht freigehalten worden?
2. Trifft es zu, dass dabei insbesondere Kostengründe eine Rolle spielen?
3. Welche Kosten müssten für das ordnungsgemäße und dauerhafte Freihalten der Slipanlagen aufgewendet werden?
4. Aus welchen Titeln könnten diese für Lebensrettung dringend notwendigen Kosten aufgebracht werden?
Zu 1 bis 4.:
Die Slipanlage in Cranz ist in einem guten baulichen Zustand und somit technisch gebrauchstauglich. Seitens der HPA besteht kein wasserseitiger Bedarf zur Nutzung der Anlage und somit zur Unterhaltung einer bestimmten Wassertiefe. Im Falle einer notwendigen Reparatur oder Reinigung werden umgehend geeignete Maßnahmen ergriffen.
Im Hinblick auf Maßnahmen zur Herstellung einer ausreichenden Wassertiefe für die Zuwasserlassung der Kleinboote und die Kostentragung sind weitere Abstimmungen der zuständigen Behörden notwendig. Daneben werden auch die Möglichkeiten der Nutzung anderer Liegeplätze geprüft.
5. Kommt es zwischen verschiedenen Behörden möglicherweise zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten bei der Frage, an welcher Stelle die Verschlickung beseitigt werden müsste?
6. Spielen dabei Umweltgründe eine Rolle?
Zu 5. und 5.:
Meinungsverschiedenheiten sind der BWI bzw. der HPA nicht bekannt
7. Geht die Fachbehörde davon aus, dass zukünftig die Slipanlagen ordnungsgemäß und vollständig freigehalten werden, um die Rettung von Menschenleben im Bereich der Elbe mit den Kleinlöschbooten zu ermöglichen?
8. Bis wann ist nach Kenntnis der Fachbehörde mit einer Lösung des Problems zu rechnen?
Zu 7. und 8.:
Siehe Vorbemerkung. Neben den notwendigen weiteren Abstimmungen werden auch alternative Möglichkeiten für Liegeplätze des Kleinbootes geprüft. Im Übrigen ist die Rettung von Menschenleben jederzeit sichergestellt, siehe Drucksache 21/5212.
gez. Heimath
f.d.R.
Leptien