21-3192.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Belastung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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17.10.2023
Sachverhalt

 

Die Rechtsanwaltskammer in Hamburg hat in einem Schreiben an die Direktorin des Segments Ziviljustiz beim Amtsgericht Hamburg beklagt, dass es zu immer größeren Bearbeitungsrückständen kommt. Insoweit wird eingeräumt, dass vielfach bei den Amtsgerichten nur eilbedürftige Fälle vorgezogen werden und die restlichen Verfahren zu Wartezeiten führen. Die Anwaltskammer bezeichnet dieses als Kapitulation der Justiz. 

 

Gerade bei den Amtsgerichten in Zivilsachen werden in großem Umfang Klagen erhoben, bei denen berechtigte Zahlungsansprüche durchgesetzt werden sollen. 

 

Insoweit ist es nicht hinnehmbar, dass Verzögerungen akzeptiert werden. 

 

Wir fragen die Fachbehörde:

 

1. In welchem Umfang ist das Amtsgericht Hamburg-Harburg insbesondere in Zivilsachen von derartigen Rückständen betroffen?

 

2. Wie viele Mitarbeiter sind beim Amtsgericht Hamburg-Harburg für Zivilsachen tätig?

 

3. Sind insoweit alle Stellen besetzt?

 

4. Wie lange muss der rechtsuchende Bürger beim Amtsgericht Hamburg-Harburg derzeit nach Einreichung einer Klage derzeit warten, bis es zu einem ersten Termin kommt?

 

5. Wie ist die derzeitige Bearbeitungsdauer in Zivilsachen von Eingang einer Klage bis um Urteil?

 

6. Zu welchen weiteren Verzögerungen kommt es nach Erlass von Urteilen z.B. im Rahmen der Kostenfestsetzung oder der Ausfertigung von entsprechenden Titeln?

 

7. Welche Maßnahmen gedenkt die Fachbehörde zu unternehmen, um etwaige Missstände kurzfristig zu beseitigen?

 

Hamburg, am 25.08.2023

 




BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

 

 

        25. September 2023

 


Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
 

 

Vorbemerkung:

Die Präsidialverwaltung des Amtsgerichts hat zur Besetzung des Zivilbereichs im Amtsgericht Hamburg-Harburg mitgeteilt, dass in Bezug auf den Zivilbereich des Amtsgerichts Harburg derzeit keine internen Steuerungsmaßnahmen notwendig sind, da der Zivilbereich auskömmlich besetzt ist. Es sind keine nennenswerten Rückstände in der Bearbeitung zu verzeichnen.

Im nichtrichterlichen Dienst der Amtsgerichte besteht zwar allgemein ein Personalmangel, im Zivilbereich des Amtsgerichts Harburg gibt es jedoch keine Erfordernisse, die eine interne Personalverschiebung oder Ähnliches notwendig machen würden.

Aus Sicht der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz kann hierzu nur auf die bekannten Einschätzungen hingewiesen werden. Insbesondere im Bereich der Servicebereiche macht sich der Fachkräftemangel stark bemerkbar. Durch Intensivierung von Personalwerbung und Ausbildung wird versucht gemeinsam mit den Gerichten entgegenzusteuern.

Dies vorweg gestellt beantworten wir die Fragen wie folgt:

 

Frage 1:  In welchem Umfang ist das Amtsgericht Hamburg-Harburg insbesondere in Zivilsachen von derartigen Rückständen betroffen?

Siehe Vorbemerkung.

 

Frage 2: Wie viele Mitarbeiter sind beim Amtsgericht Hamburg-Harburg für Zivilsachen tätig?

Aufgrund von Mischzuständigkeiten ist keine direkte stellenbezogene Angabe möglich. Basierend auf Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ergeben sich folgende Anteile:

Funktion:

VZÄ*

Richter

6,5

Rechtspfleger

0,85

Kosten-Sachbearbeitung

1,2

Servicebereich

6,9

*Ein VZÄ beschreibt die Mitarbeiterkapazität von 1,0 der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft.

 

Frage 3:  Sind insoweit alle Stellen besetzt?

Ein Sollstellenplan wird auf der Ebene der Stadtteilgerichte und Verfahrensart nicht geführt.


 

Frage 4: Wie lange muss der rechtsuchende Bürger beim Amtsgericht Hamburg-Harburg derzeit nach Einreichung einer Klage derzeit warten, bis es zu einem ersten Termin kommt?

Hierfür gibt es keine statistische Erhebung. Zur Beantwortung der Frage wäre eine händische Auswertung von Vorgängen im vierstelligen Bereich notwendig, daher ist eine Beantwortung der Frage in der für diese Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.


 

Frage 5: Wie ist die derzeitige Bearbeitungsdauer in Zivilsachen von Eingang einer Klage bis um Urteil?

Die Statistik weist eine durchschnittliche Bearbeitungszeit aller Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Harburg von 5,8 Monaten aus. Für Verfahren, die mit einem streitigen Urteil enden, liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 9,8 Monaten.


 

Frage 6:  Zu welchen weiteren Verzögerungen kommt es nach Erlass von Urteilen z.B. im Rahmen der Kostenfestsetzung oder der Ausfertigung von entsprechenden Titeln?

Siehe Vorbemerkung.


 

Frage 7:  Welche Maßnahmen gedenkt die Fachbehörde zu unternehmen, um etwaige Missstände kurzfristig zu beseitigen?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

gez. Heimath


 

f.d.R.

 

Leptien