21-3152.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Angebot von sogenannten "5-Stunden-Plätzen" in Harburger Kitas

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 2.33

Sachverhalt

 

Die Unterstützung insbesondere Alleinerziehender mit Kindern kann vorwiegend auch dadurch gesteigert werden, dass sog. "5-Stunden-Plätze" angeboten werden. Dieses ist bisher in nicht ausreichender Weise der Fall, da bei der pauschalen Finanzierung von Kita-Plätzen insbesondere die Personalkosten ungleichgewichtig sind. 

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung: 

 

1. In welchen Harburger Kitas werden nach derzeitigem Stand auch sog. "5-Stunden-Plätze" angeboten?

 

2. Wie hat sich die Nachfrage nach derartigen Plätzen in den letzten Jahren entwickelt?

 

3. sst sich die Anzahl von solchen Plätzen steigern?

 

4. In welchen Kitas wäre dieses möglich?

 

5. Bei welchen Kitas scheitert ein solches verbessertes Angebot an Raum- oder Personalfragen?


Hamburg, 13.07.2023

 













BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

 

 

        3. August 2023

 


Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Familie (BAGSFI) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

 

Vorbemerkung
 

Der zwischen den Anbietern von Kindertageseinrichtungen (Kita) und der für Kinder­tagesbetreuung zuständigen Behörde abgeschlossene Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (LRV) regelt die Höhe der Leistungsentgelte für die im Stundenumfang unterschiedlichen Leistungsarten. Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Leistungsarten ist für die Kita-Träger grundsätzlich unabhängig vom zeitlichen Umfang der Betreuungsleistung gegeben. Das heißt Betreuungsplätze im Umfang von fünf Stunden täglich können von einem Kita-Träger genauso wirtschaftlich angeboten werden, wie Betreuungsplätze im Umfang von acht Stunden täglich. So ist das Teilentgelt Gebäude, mit dem die Kosten für Mieten, Pachten, Investitionen, Kapitalkosten und Instandhaltungskosten für die Gebäude und Grundstücke abgegolten werden, unabhängig vom zeitlichen Umfang einer Betreuungsleistung. Auch in der Höhe der Sachkostenpauschalen unterscheiden sich die Leistungsarten innerhalb eines Betreuungs­bereichs (Krippen-, Elementarbereich) nur geringfügig. Die Erstattung der Personalkosten beruht auf gleichen Personalkostensätzen sowie vergleichbaren Personalstandards. Aus Sicht der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde kann es für einen Kita-Träger aber personalorganisatorische Gründe geben, bevorzugt Kinder aufzunehmen, für die er Kita-Gutscheine mit zeitlichen umfangreicheren Betreuungsumfängen abrechnen kann. Dies er­weitert seine Möglichkeiten, den Personaleinsatz flexibler zu planen und mehr Vollzeit­arbeitsplätze anzubieten.

 

Gemäß § 12 LRV sind die Kitas jedoch verpflichtet, grundsätzlich jeden Leistungsberechtigten im Rahmen ihres Leistungsangebotes, ihrer Konzeption und ihrer Kapazität aufzunehmen. Das jeweilige Leistungsangebot soll dabei stets die Leistungsart im zeitlichen Umfang des allgemeinen Rechtsanspruchs (fünf Stunden täglich mit Mittagessen) enthalten.

 

Wenn Eltern oder Elternteile Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Fünf-Stunden-Kita-Platz haben, können sich die Familien an die Abteilung Kindertagesbetreuung des für sie zuständigen Bezirksamtes wenden, um sich dort einen Betreuungsplatz nachweisen zu lassen (Nachweisverfahren).

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Sozialbehörde die Fragen wie folgt:

 

1. In welchen Harburger Kitas werden nach derzeitigem Stand auch sog. "5-Stunden-Plätze" angeboten?

 

Es gibt in Harburg 91 Kitas, die alle über eine Betriebserlaubnis der Leistungsart Elementar 5 Stunden mit Mittagessen verfügen. 89 Kitas in Harburg haben ergänzend in ihrer Betriebserlaubnis die Leistungsarten Elementar 5 Stunden ohne Mittagessen und Krippe 5 Stunden.

 

2. Wie hat sich die Nachfrage nach derartigen Plätzen in den letzten Jahren entwickelt?

 

Da die Nachfrage nach bestimmten Leistungsarten von der für Kindertagesbetruung zu­ständigen Behörde statistisch nicht erfasst wird, dienen die Nachweisverfahren der jeweiligen Bezirke als Indikator dafür, wie sich Angebot und Nachfrage in den Stadtteilen decken.

 

r den Bezirk Harburg gab es in den letzten Jahren folgende Nachweisverfahren mit der Leistungart Krippe oder Elementar 5 Stunden:

 

2020

2021

2022

2023

(Jan.- Juni)

offen zum Stichtag 30.06.2023

Krippe 7

Elementar 5

Krippe 1

Elementar 2

Krippe 0

Elementar 1

Krippe 0

Elementar 0

Krippe 0

Elementar 0


(Quelle: Bezirksamt Harburg)

 

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

3. sst sich die Anzahl von solchen Plätzen steigern?

 

4. In welchen Kitas wäre dieses möglich?

 

5. Bei welchen Kitas scheitert ein solches verbessertes Angebot an Raum- oder Personalfragen?

 

Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde wirkt in verschiedenen Gremien sowie in der Beratung von Kindertageseinrichtungen darauf hin, dass Fünf-Stunden-Plätze in den Ein­richtungen angeboten werden. Eine systematische Erfassung erfolgt nicht.

 

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.


 

gez. Heimath


f.d.R.

 

Leptien



 

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