21-2331.01

Antwort Anfrage SPD betr. Wilder Bikepark in Heimfeld

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.10.2022 Hauptausschuss Ö 1.6

Sachverhalt

In einem kleinen Waldstück an der Heimfelder Straße, zwischen Kuhtrift und Hockeyplatz, befindet sich eine ehemals militärisch genutzte verfallene Bunkeranlage, die in der jüngsten Vergangenheit starke Veränderungen erfahren hat. Schon lange sehr verfallen und zum Teil mit Baum- und Strauchbestand überwachsen, wurde sie von Bikern aufwändig umgestaltet. Dabei wurde vor Ort vorhandenes Material verbaut und auch Erdbewegungen vorgenommen, die das Gelände deutlich verändert haben.

Die freizeitliche Nutzung eröffnet allerdings Fragen.

1. In wessen Eigentum befindet sich das Gelände (ggfs. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder andere öffentliche Stelle)?

2. Ist der Eigentümer in Kenntnis über den Umbau und duldet die neue Nutzung stillschweigend bzw. erlaubt diese ausdrücklich?

3. Wird den erforderlichen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen?

4. Wer haftet bei Unfällen und Verletzungen, die sich in Folge der Nutzung ergeben?

5. Sind Schädigungen bereits bekannt? Bitte angeben mit Art, Folgen und Kosten sowie Kostenträger:

5.1. bei Personen

5.2. bei Natur

5.3. bei Gegenständen

6. Bestehen Absichten, die mutmaßlich lediglich geduldete Nutzung zu legalisieren?

7. Werden dazu bereits Gespräche geführt (Termine und Beteiligte bzw. aktueller Sachstand)?

8. Wie wären Fragen 3 und 4 in diesem Zusammenhang zu beantworten?

9. Liegen Beschwerden wegen der Nutzung vor (welche)?

10. Wie ist der ökologische Wert des Waldstücks zu bewerten bzw. ist dieser durch die Nutzung beeinträchtigt worden?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 13.09.2022

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-2331) wie folgt:

  1. In wessen Eigentum befindet sich das Gelände (ggfs. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder andere öffentliche Stelle)?

Soweit bekannt, stehen die Flächen noch im Eigentum der Bundeanstalt für Immobilienaufgaben (Bundesforst) und es finden Verhandlungen über eine Veräußerung der Flächen an die FHH statt. Der aktuelle Stand ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

  1. Ist der Eigentümer in Kenntnis über den Umbau und duldet die neue Nutzung stillschweigend bzw. erlaubt diese ausdrücklich?

Hierüber hat das Bezirksamt keine Kenntnis.

  1. Wird den erforderlichen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen?

Die Verkehrssicherungspflichten obliegen dem Eigentümer sowie ggf. dem Betreiber der Einrichtung.

  1. Wer haftet bei Unfällen und Verletzungen, die sich in Folge der Nutzung ergeben?

Siehe Antwort zu Frage 3.

  1. Sind Schädigungen bereits bekannt? Bitte angeben mit Art, Folgen und Kosten sowie Kostenträger:

5.1. bei Personen

5.2. bei Natur

5.3. bei Gegenständen

Nein.

  1. Bestehen Absichten, die mutmaßlich lediglich geduldete Nutzung zu legalisieren?

Die Nutzung war der Bauprüfabteilung bisher nicht bekannt. Ob die Nutzung genehmigungspflichtig bzw. -fähig ist, ist in einem Genehmigungsverfahren zu prüfen.

  1. Werden dazu bereits Gespräche geführt (Termine und Beteiligte bzw. aktueller Sachstand)?

Nein.

  1. Wie wären Fragen 3 und 4 in diesem Zusammenhang zu beantworten?

Siehe Antworten zu Fragen 3 und 4.

  1. Liegen Beschwerden wegen der Nutzung vor (welche)?

Nein, es liegen keine Beschwerden dieser Art vor.

  1. Wie ist der ökologische Wert des Waldstücks zu bewerten bzw. ist dieser durch die Nutzung beeinträchtigt worden?

Es handelt sich um ein Waldgrundstück, dass historisch bedingt starken Veränderungen und Eingriffen unterlag und sich seit Aufgabe der Nutzung weitgehend ungestört entwickeln konnte.

Die Baumartenzusammensetzung entspricht überwiegend der natürlichen Waldgesellschaft. Dominierende Baumart ist die Buche.

Gemäß Biotopkataster Hamburg handelt es sich bei der Fläche um den Biotoptyp WMZ – Sonstiger Buchenwald. Prägend für diese Fläche sind die relativ starken Rotbuchen mit z.T. 50 - <70cm BHD. Zahlreiches Totholz sowie die bis zu 4m hohen Erdwälle lassen auf eine sehr hohe ökologische Bedeutung für Flora und Fauna schließen.

Das Waldgrundstück dürfte ausschließlich Schutz- und Erholungsfunktionen erfüllen. Für die Pflege und Unterhaltung war bisher die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zuständig. Die durchgeführten Maßnahmen dürften sich im Wesentlichen auf die Herstellung der Verkehrssicherheit an den Waldaußengrenzen beschränkt haben.

Durch eine starke Erholungsnutzung der Waldfläche (v.a. Fahrradparcours) können Schäden an den Lebensräumen von Kleinsäugern, Insekten und Vögeln sowie negative Auswirkungen auf weitere Habitat-Strukturen entstehen.

Sophie Fredenhagen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Heimfelder Straße Kuhtrift
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.