20-4131.01

Antwort Anfrage SPD betr. Umrüstung von Dieselbussen und 'schweren Kommunalfahrzeugen' in Hamburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.02.2019
Sachverhalt

Ab 2020 wird die HOCHBAHN ausschließlich emissionsfreie Busse anschaffen. Schon 2018 sollen die ersten serienreifen emissionsfreien Elektrobusse zur HOCHBAHN kommen. Das ist eine Entwicklung, die wir ausdrücklich begrüßen.

Dennoch ist es auch erforderlich, den gesamten Fuhrpark zu betrachten und – wo sinnvoll – auf moderne Technologien um- beziehungsweise nachzurüsten.

Mit unserem Antrag 20-3866 „Teilnahme am Sofortprogramm Saubere Luft - Nachrüstung von Dieselbussen des HVV“ haben wir einen möglichen Weg aufgezeigt. Dieser Antrag wurde am 29.05.2018 von der Bezirksversammlung Harburg beschlossen:

„Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert die Hamburger Verkehrsverbund GmbH und insbesondere die Hamburger Hochbahn AG anzuweisen ihre Busflotten umgehend mit geeigneten Maßnahmen auf die Abgasnorm Euro 6 nachzurüsten und die hierfür zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Anspruch zu nehmen.

Ein entsprechender Plan zur Flottenumrüstung ist umgehend zu erarbeiten und umzusetzen. Priorität sollen dabei Fahrzeuge haben, die in besonders belasteten Gebieten eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere auch den Kernbereich von Harburg.

Das Konzept ist im Hauptausschuss der Bezirksversammlung Harburg zeitnah vorzustellen.“

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) antwortete in ihrer Stellungnahme vom 07.09.2018:

„Die Hochbahn führt zudem Gespräche mit verschiedenen Herstellern von Nachrüstsystemen und beobachtet die Entwicklungen am Markt. Für die Mehrheit der bei der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) im Einsatz befindlichen Busse gibt es derzeit kein durch die Fahrzeughersteller freigegebenes Nachrüstsystem. Sollten entsprechende Systeme verfügbar sein und eine allgemeine Betriebserlaubnis für solche Nachrüstsysteme vorliegen, könnten diese durch die Hochbahn erprobt werden.“

Inzwischen liegen mehrere Genehmigungen für NOx-Minderungssysteme durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) vor. Die Genehmigungen ABE-Nr. 17294 und 17294*01 datieren vom 29.06.2018, 17295 vom 13.07.2018, 17296 vom 10.07.2018, 17297 vom 20.08.2018, 17297*01 vom 06.09.2018 und 17298 vom 05.09.2018.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Für das Sofortprogramm steht 1 Milliarde Euro bereit. Schon wenige Woche nach ‚In Kraft-Treten‘ der Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Stadtbussen mit NOx Minderungssystemen wurde seitens des BMVI eine Erhöhung der Förderung auf 80% der Umrüstkosten zur Notifizierung in Brüssel beantragt.

Leider gibt es hierzu immer noch keine Aussage. Und deshalb zögern Busunternehmen –verständlicherweise – mit der Nachrüstentscheidung ihrer Busse.

 

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:

 

1.     Welche Anzahl an Fahrzeugen von HOCHBAHN, VHH und anderen im Stadtgebiet Hamburgs eingesetzten Fahrzeuge sind mittels eines der genannten und zugelassenen Systeme nachrüstbar? Bitte aufteilen nach ABE-Nummer und Fahrzeugtyp/-modell unter Angabe von Baujahr und potenzieller Restnutzungsdauer.

2.     Von welchen Zulassungsgenehmigungen hatte die BWVI zum Zeitpunkt der Stellungnahme (07.09.2018) Kenntnis und wann hat sie diese jeweils erlangt?

3.     Auf welche Art unterstützt BWVI die Bemühungen des BMVI zur Erhöhung der Förderquote auf 80% und wie ist der aktuelle Sachstand?

4.     Ist es zutreffend, dass durch die Bluekat Technologie GmbH aus Neustadt-Wied eine Vorstellung der PROVENTIA NOx Minderungssysteme (NOx Buster City) bei der FFG Fahrzeugwerkstätten Falkenried GmbH erfolgte?

5.     Falls ja: Wann erfolgte die Vorstellung und was waren die wesentlichen Ergebnisse/Erkenntnisse daraus?

6.     Ist den zuständigen Fachbehörden bekannt, welche Fahrzeugarten unter dem vom BMVI gefassten Begriff der ‚schweren Kommunalfahrzeuge“ zu verstehen sind? Insbesondere, ob neben den aufgezählten Müllwagen oder Straßenreinigungsfahrzeugen auch Busse von Hochbahn, VHH und anderen im ÖPNV eingesetzten Anbietern zu verstehen sind?

7.     Für welche im engeren Sinne (also Müllwagen oder Straßenreinigungsfahrzeuge und ähnliche) ‚schweren Kommunalfahrzeuge‘ existieren bereits zugelassene Nach- und Umrüstungsmöglichkeiten und welche sind dies?

8.     Wie viele Fahrzeuge in welchen Schadstoffklassen werden von der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRHH) eingesetzt? Bitte unterteilen nach Fahrzeugtyp, Schadstoffklasse und Baujahr.

9.     Bestehen seitens der SRHH Planungen, Fahrzeuge nachzurüsten?

9.1. Falls ja:

9.1.1.   Welche Fahrzeuge?

9.1.2.   In welchem zeitlichen Rahmen?

9.1.3.   Mit welcher Technologie?

9.1.4.   Unter Nutzung welcher Förderprogramme?

9.2. Falls nein: warum nicht?

10. Welche weiteren ‚schweren Kommunalfahrzeuge‘ sind in welchen Betrieben der Freien und Hansestadt Hamburg vorhanden? Bitte analog Fragen 8 und 9 beantworten.