Antwort Anfrage SPD betr. Pflege von Entwässerungsgräben in Neugraben-Fischbek
Letzte Beratung: 12.04.2022 Hauptausschuss Ö 2.8
Im Rahmen des Regenwassermanagements sind nicht nur in den Quartieren Vogelkamp und Fischbeker Heidbrook Entwässerungsgräben angelegt. Auch in anderen, kleinräumigeren Wohnlagen, wie zum Beispiel der Straße Im Mullsen, sind entlang der Straßen Entwässerungsgräben angelegt. Während bei den beiden erstgenannten Gebieten laut Vorgabe das von den Dachflächen abfließende Wasser in vorgeschalteten Versickerungsmulden geleitet werden muss, sind die Dachflächen in anderen Gebieten oftmals direkt an die städtischen Sielanlagen angeschlossen. Das Oberflächenwasser fließt jedoch - insbesondere bei Starkregen - von den Grundstücken in die Entwässerungsgräben und versickert dort. Diese bedürfen einer entsprechenden Pflege, um ihre Wirkung entfalten zu können.
Wir bitten um Beantwortung
1. In welchen Wohngebieten bzw. an welchen Straßen in Neugraben-Fischbek findet die Dachentwässerung verpflichtend über eine Muldenversickerung, ggfs. über eine Rigolenversickerung oder weiterer Versickerungstechniken auf dem eigenen Grundstück statt?
2. In welchen Wohngebieten bzw. an welchen Straßen in Neugraben-Fischbek sind straßenbegleitende Entwässerungsgräben angelegt?
3. In welchen Wohngebieten bzw. an welchen Straßen in Neugraben-Fischbek findet die Dachentwässerung in straßenbegleitende Entwässerungsgräben statt?
4. In welchen Wohngebieten bzw. an welchen Straßen in Neugraben-Fischbek findet die Oberflächenentwässerung in straßenbegleitende Entwässerungsgräben statt?
5. Wer ist für die Pflege dieser Entwässerungsgräben zuständig?
6. Auf welche Art und in welchem Turnus finden diese Pflegearbeiten statt?
7. Wie, von wem und in welchem Turnus werden die Gräben auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft?
8. Welche Abschnitte und in welchem Umfang sind derzeit Entwässerungsgräben in Neugraben-Fischbek in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt und wie sehen ggfs. die Planungen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit aus?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 15.03.2022
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-2049) wie folgt:
Das Fachamt hat keine flächendeckenden Kenntnisse über die Versickerungsregelungen zu den Wohngebieten bzw. den Straßen in Neugraben-Fischbek. Allerdings wird im Rahmen der Bauleitplanung, vergleichbar mit den Regelungen in den Quartieren Vogelkamp und Fischbeker Heidbrook in allen Plangebieten ein wasserwirtschaftliches Gutachten gefordert, dass sowohl Starkregenereignisse als auch die Versickerungsfähigkeit der betroffenen Flächen untersucht. Ziel ist es, das anfallende Oberflächenwasser zur Versickerung oder Verdunstung zu bringen bzw. so lange im Gebiet zu belassen, um eine störungsfreie und geregelte Abgabe an die Vorfluter oder die nachfolgenden Entwässerungssysteme zu ermöglichen. Dafür werden entsprechende Flächen direkt im Bebauungsplan festgesetzt bzw. entsprechende Maßnahmen in den flankierenden städtebaulichen Verträgen verbindlich geregelt.
Die Abt. Tiefbau betreut die reinen Straßengräben, die nur der Aufnahme des Oberflächenwassers vom öffentlichen Grund dienen. Straßengräben sind in folgenden Straßen zu finden:
• Bergheide, Sandheide, Hangheide, Ginsterheide
• Thiemannstraße, Sünnenschien, Schulheide, Schnuckendrift, Schehakstieg, Posteck
• Sandbek, Fischbeker Weg, Im Mullsen, Dritte Meile, Alte Marsch
.
Wird auch Wasser von Dritten eingeleitet, handelt es sich um Gewässer II.Ordnung (Abt. Wasserwirtschaft).
• Langer Torfgraben
• Zum Wachtelkönig
• Graben An den Wiesen
• Hauptentwässerungsgraben Nordrand
• Vorfluter Neugraben
• Straßengraben Francoper Straße
• Verbindungsgraben Kleingartenverein Francoper Straße
• Falkengraben
Bei den unter Frage Nr. 2 genannten Gewässern ist es zulässig, dass Anlieger Ihr Oberflächenwasser einleiten.
Eine Unterscheidung, ob das anfallende Wasser von Dachflächen oder anderen versiegelten Flächen stammt, erfolgt dabei nicht.
Da die Einleitung von privaten Grundstücken in ein Gewässer II. Ordnung nach dem Hamburgischen Wassergesetz erlaubnisfrei ist, kann von der Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Harburg keine Auskunft darüber gegeben werden, in welchen Umfang tatsächlich eine Oberflächenentwässerung oder Dachentwässerung in die straßenbegleitenden Entwässerungsgräben stattfindet.
Siehe Antwort zu Frage Nr. 3.
Das Bezirksamt.
Die Abt. Wasserwirtschaft lässt zweimal im Jahr Pflegearbeiten an den unter Frage Nr. 2 genannten, bezirklichen Gewässern II. Ordnung durchführen. Besondere Anlagen, wie beispielsweise Rechen, werden monatlich kontrolliert und geräumt. Außerdem werden pflegerische Maßnahmen bei einem vorliegenden Bedarf ausgeführt.
Straßengräben der Abteilung Tiefbau werden im Rahmen der routinemäßigen Begehung durch die Wegeaufsicht besichtigt. Unterhaltungsarbeiten finden entsprechend dem festgestellten Bedarf statt.
Die Abt. Wasserwirtschaft kontrolliert die unter Frage Nr. 2 genannten, bezirklichen Gewässer II. Ordnung monatlich. Ebenso vor oder nach besonderen Anlässen, wie beispielsweise Starkregenereignissen. Die Abt. Tiefbau kontrolliert die Straßengräben i. R. der turnusmäßigen Begehungen durch die Wegeaufsicht.
Es sind keine Abschnitte unter Frage Nr. 2 bekannt, die in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt sind.
Fredenhagen
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.