21-1255.01

Antwort Anfrage SPD betr. Pflasterung auf Gehwegen in Neugraben-Fischbek

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.05.2021 Hauptausschuss Ö 3.5

Sachverhalt


In Fischbek befinden sich Gehwege an Straßen, die mit einer sehr heterogenen Pflasterung ausgestaltet sind. Während Einfahrten zumeist in der Standardbauweise Beton-Wabenpflaster 8 bzw. 10 cm gepflastert sind, sind auf den Gehwegen häufig Gehwegplatten verlegt, aber auch optisch gefälligeres kleinformatiges Rechteckpflaster. Manche Abschnitte weisen sogar sehr unattraktive Asphaltierungen auf. Beispiele dafür finden sich unter anderem im Bereich Rostweg, Kiesbarg, Gannerbarg.

Wir bitten um Beantwortung:

1. Welche Arten von Pflasterungen sind zulässig?

2. Welche Regelungen gibt es, wo welche Art zum Einsatz kommt?

3. Welche Vor- und Nachteile haben die unterschiedlichen Pflasterungen zum Beispiel im Hinblick auf Stolpergefahr beim Hochwuchs von Wurzeln unterhalb der Pflasterungen?

4. Ist eine sukzessive Vereinheitlichung der Pflasterungen in den einzelnen Straßen, Stadtteilen geplant?

5. Welche Veränderungen sind an welchen Abschnitten derzeit in Umsetzung oder Planung (Ort, Planungs- bzw. Umsetzungsstand, zeitlicher Ablauf)?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 22.04.2021

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-1255) wie folgt Stellung:

Vorbemerkung: Grundsätzlich liegt das Hauptaugenmerk auf einem verkehrssicheren und funktionalen Zustand. Dabei gilt es zudem, ein gutes Verkehrsangebot insbesondere für die umweltfreundlichen Verkehrsträger Rad- und Fußverkehr vorzuhalten. Ergänzt werden diese Ziele um das öffentliche Interesse an einem attraktiven Straßenraum einschließlich der Nebenflächen, das im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen verfolgt wird.

1. Welche Arten von Pflasterungen sind zulässig?

Nach den Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) sind auf öffentlich gewidmeten Flächen der FHH die folgenden Standardmaterialien für Pflasterdecken oder Plattenbeläge vorzusehen:

Materialart

Maße

Platten aus Beton

50/50 cm sowie Ergänzungssteine im halben und anderthalbfachen Format, Dicke 7 cm bzw. 10 cm

Quadratische Pflastersteine aus Beton

25/25 cm sowie Ergänzungssteine im halben und anderthalbfachen Format, Dicke 7 cm bzw. 10 cm

Rechteckige Pflastersteine aus Beton

10/20 cm sowie Steine im halben Format, Dicke 8 cm bzw. 10 cm

Sechseckige Wabensteine aus Beton

21,3/12,3 cm, Dicke 8 cm bzw. 10 cm

Rasengittersteine aus Beton

40/60 cm, Dicke14 cm

Pflastersteine aus Naturstein:

Großpflastersteine

Kleinpflastersteine

Mosaikpflastersteine

16/22 cm, Dicke 16 cm

10/10 cm, Dicke 10 cm

5/5 cm, Dicke 5 cm

2. Welche Regelungen gibt es, wo welche Art zum Einsatz kommt?

Nach den ReStra ist der Einsatzort für Pflastersteine und Platten grundsätzlich wie folgt geregelt:

Fläche

Materialart

Maße
[cm]

Gehweg

graue Platten aus Beton

50/50/7
25/25/7

Radweg

rote Pflastersteine aus Beton

25/25/7

Sicherheitstrennstreifen,
Überhangstreifen

graue Pflastersteine aus Beton

25/25/7

Überfahrten1),
Parkflächen Bk1,0 und Bk0,3

graue Wabensteine aus Beton

21,3/12,3/8

Überfahrten1),
Parkflächen Bk3,2 und Bk1,8

graue Wabensteine aus Beton

21,3/12,3/10

Fußgängerbereiche,
Mischverkehrsflächen,
Fahrbahnen mit Bk1,0 und Bk0,3

Pflastersteine aus Beton

10/20/8

Fußgängerbereiche,
Mischverkehrsflächen,
Fahrbahnen mit Bk3,2 und Bk1,8

Pflastersteine aus Beton

10/20/10

Innenringe Kreisverkehr,
überfahrbare Kreisinseln mit Bk3,2 und niedriger

Großsteinpflaster aus
Naturstein

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1) Überfahrten können auch mit den Materialien der Gehwege befestigt werden, ggf. sind dann kleine Formate zu wählen (z.B. bei Standardmaterialien an Stelle von 50/50/7 das halbe Format mit 25/25/7).

Grundsätzlich ist zur Fragestellung noch folgender bautechnischer Aspekt anzumerken: Das technische Regelwerk sieht vor, wie bei Höhen- oder Gefälleänderungen im Streckenverlauf, bspw. bei abgesenkten Überfahrten, in Verwindungsbereichen oder bei Rampen bzw. Aufpflasterungen, zu verfahren ist. In diesen Fällen sollen kleinere Steinformate eingesetzt werden, um derartige Änderungen leichter bzw. komfortabler auszugleichen. Bei der geplanten Ausrundung von Kuppen und Wannen verteilen sich so die Höhendifferenzen auf mehrere Fugen.

Zur inhomogenen Flächengestaltung vieler Pflasterdecken oder Plattenbeläge im Bestand muss auf die extrem lange Nutzungszeit (in der Regel viele Jahrzehnte) und begrenzte Ressourcen für die bauliche Erhaltung verwiesen werden (siehe auch Antwort zu Frage 3).

3. Welche Vor- und Nachteile haben die unterschiedlichen Pflasterungen zum Beispiel im Hinblick auf Stolpergefahr beim Hochwuchs von Wurzeln unterhalb der Pflasterungen?

Für die Beantwortung dieser Fragestellung muss erstens zwischen den Anforderungen an den Neuzustand (nach Herstellung) und zweitens der Zustandsentwicklung im Verlauf mehrerer Jahrzehnte der Nutzung unterschieden werden.

Zu Erstens: An neu hergestellte Pflasterdecken oder Plattenbeläge werden format- und auch materialunabhängig grundsätzlich die gleichen Anforderungen an die Abnahmekriterien (Griffigkeit, Ebenflächigkeit) und damit an die Gebrauchstauglichkeit gestellt. Wobei Pflasterdecken oder Plattenbeläge nur dann als eben eingestuft werden, wenn sie aus Bauteilen mit gering/mittel strukturierten oder fein bearbeiteten Oberflächen profilgerecht hergestellt sind und die Fugenfüllung bündig mit den Steinkanten abschließt. Alle anderen Pflasterdecken oder Plattenbeläge, wie z.B. Kopfsteinpflaster, Betonverbundsteinpflaster mit abgefaster Steinkante sowie Pflasterdecken und Plattenbeläge mit fehlender Fugenfüllung und Fugenbreiten (inkl. Fasen) über 9 mm, fallen nicht unter „Pflaster mit ebener Oberfläche".

Im Neuzustand kann bei allen Pflasterdecken oder Plattenbelägen eine „Stolpergefahr“ ausgeschlossen werden. Der „Hochwuchs von Wurzeln“ ist ein Schadensbild, welches erst viele Jahre nach der Herstellung zu beobachten ist.

Zu Zweitens: Ab dem Herstellungszeitpunkt einer Pflasterdecke oder eines Plattenbelages unterliegt deren Substanz- und Gebrauchszustand einer diskontinuierlichen Veränderung, dies infolge vielfältiger Nutzung wie bspw. durch Aufgrabungen, Sondernutzungen, reinigungsbedingte Fugenentleerung, Winterdienst, Lieferverkehre und Wurzelwuchs. Im Laufe vieler Jahrzehnte werden Pflasterdecken oder Plattenbeläge unzählige Male aufgegraben; insbesondere danach verbessert bzw. verschlechtert sich deren Gebrauchswert regelmäßig.

Am Beispiel des bis zum Jahr 1983 verwendeten alten roten Radwegpflastersteines (Format 10cm x 20cm mit umlaufender abgefaster Steinkante) wird klar, welches enorme ökonomische und ökologische Potenzial in der Pflasterbauweise steckt. Obwohl diese Steine bereits seit 38 Jahren bei keiner Baumaßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mehr verbaut wurden, sind sie dennoch auf vielen Bestandsstecken anzutreffen.

In dieser Tatsache steckt die eigentliche Antwort auf die Eingangsfragestellung. Denn ursächlich für den „Hochwuchs von Wurzeln“ ist nicht ein falsches Pflasterformat. Hauptursächlich ist in vielen Fällen ein Zielkonflikt zwischen begrenzten Ressourcen für die bauliche Erhaltung, einzuhaltenden Höhenzwangspunkten und dem Erhalt alter Flachwurzler. Gerade die Höhenproblematik macht vielerorts sogar den Rückbau des Bestandspflasters und den anschließenden Einbau ungebundener Deckschichten erforderlich.

Bei kleinen Steinformaten verteilen sich die Höhendifferenzen infolge ungewollten „Hochwuchses von Wurzeln“ zwar auf mehrere Fugen. Dieser Aspekt schließt eine „Stolpergefahr“ aber nicht grundsätzlich aus, denn nach Jahrzehnten der Nutzung können durch Wurzeln auch kleine Steinformate aus dem Verband gedrückt werden.

Die Fragen 4 und 5 sind vom Bezirksamt zu beantworten.

Gez. Heimath

F.d.R. Martens

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu den Fragen 4 und 5 wie folgt Stellung:

4. Ist eine sukzessive Vereinheitlichung der Pflasterungen in den einzelnen Straßen, Stadtteilen geplant?

Wie bereits in den Fragen zuvor von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende beantwortet, sind laut ReStra (Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen) verschiedene Pflasterungen im Bereich von Nebenflächen zulässig.

Das Bezirksamt Harburg prüft bei der Planung von Grundinstandsetzungen, Umbaumaßnahmen oder Straßenneubauten grundsätzlich, welche Pflaster-/Plattenart am sinnvollsten ist, um den anstehenden Belastungen sowie einer angestrebten einheitlichen Optik zu genügen.

Viele Straßen in Neugraben-Fischbek befinden sich jedoch auch noch in Planungs- und Bauverantwortung der IBA Hamburg GmbH und wurden vom Bezirksamt Harburg noch nicht übernommen. Zudem sind dort möglicherweise noch Bauzwischenzustände vorhanden.

5. Welche Veränderungen sind an welchen Abschnitten derzeit in Umsetzung oder Planung (Ort, Planungs- bzw. Umsetzungsstand, zeitlicher Ablauf)?

Veränderungen erfolgen nur bei großflächigen Erneuerungen bzw. Grundinstandsetzungen. In Neugraben-Fischbek werden derzeit keine Planungen in diesem Zusammenhang betrieben.

Trispel

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Datum/Gremium
TOP
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Rostweg Kiesbarg Gannerbarg

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