21-1255.01

Antwort Anfrage SPD betr. Pflasterung auf Gehwegen in Neugraben-Fischbek

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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11.05.2021
Sachverhalt


In Fischbek befinden sich Gehwege an Straßen, die mit einer sehr heterogenen Pflasterung ausgestaltet sind. Während Einfahrten zumeist in der Standardbauweise Beton-Wabenpflaster 8 bzw. 10 cm gepflastert sind, sind auf den Gehwegen häufig Gehwegplatten verlegt, aber auch optisch gefälligeres kleinformatiges Rechteckpflaster. Manche Abschnitte weisen sogar  sehr unattraktive Asphaltierungen auf. Beispiele dafür finden sich unter anderem im Bereich Rostweg, Kiesbarg, Gannerbarg.

 

Wir bitten um Beantwortung:

 

1. Welche Arten von Pflasterungen sind zulässig?

2. Welche Regelungen gibt es, wo welche Art zum Einsatz kommt?

3. Welche Vor- und Nachteile haben die unterschiedlichen Pflasterungen zum Beispiel im Hinblick auf Stolpergefahr beim Hochwuchs von Wurzeln unterhalb der Pflasterungen?

4. Ist eine sukzessive Vereinheitlichung der Pflasterungen in den einzelnen Straßen, Stadtteilen geplant?

5. Welche Veränderungen sind an welchen Abschnitten derzeit in Umsetzung oder Planung (Ort, Planungs- bzw. Umsetzungsstand, zeitlicher Ablauf)?