21-2050.01

Antwort Anfrage SPD betr. Neutralität und Verschwiegenheit der Jury im IBV Rieckhof

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.04.2022 Hauptausschuss Ö 2.9

Sachverhalt

Aktuell berichtet das Harburger Online-Nachrichtenportal harburg-aktuell.de davon, dass sich der Integrationsrat entschlossen hat, sich aus der Auswahl-Jury zum Interessenbekundungsverfahren Rieckhof zurückzuziehen. Dieser Schritt wird damit begründet, dass es für den Integrationsrat nicht erkennbar gewesen, dass sich eine Gruppe bewirbt, in der ein Vorstandsmitglied des Integrationsrat ist.

Dieser Schritt ist fachlich richtig und vor allem zeigt es die hohe Integrität der handelnden Personen. Dieser Schritt verdient Anerkennung.

Gleichzeitig wirft es aber auch Fragen auf, inwieweit die integrativen Perspektiven in der Jury künftig umfassend eingebracht werden können, wenn der Integrationsrat nicht mehr in der Jury vertreten ist und auch ob andere Personen in der Jury eventuell einem möglichen Interessenkonflikt ausgesetzt sein könnten.

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung

1. Wie ist die Einbeziehung der Interessen und Perspektiven der Integrationsbestrebungen in der Jury nach Rückzug des Integrationsrats gewährleistet bzw. werden Nachbenennungen für die Jury erfolgen, die dies gewährleiten? Falls ja, welche Institutionen und/oder Personen werden nachbenannt und nach welchen Kriterien? Falls nein, warum nicht?

2. Sind der Verwaltung weitere Institutionen und/oder Personen in der Jury bekannt, die wegen einer institutionellen und/oder persönlichen Verbindung (sei es beruflich oder ehrenamtlich oder durch Mitgliedschaft bzw. Beteiligung) zu Bewerber:innen im IBV Rieckhof einer möglichen Gefahr eines Interessenkonflikts ausgesetzt sein können?

2.1. Ist bzw. wann ist mit diesen bereits Kontakt aufgenommen worden, um darauf hinzuweisen?

2.2. Mit welchem Ergebnis?

2.3. Sieht die Verwaltung die Integrität des Verfahrens bzw. die öffentliche Akzeptanz einer Entscheidung als belastet an, sofern die Möglichkeit von Interessenkonflikten nicht vollständig ausgeräumt ist?

3. Auf welche Art sind die Mitglieder der Jury zur Verschwiegenheit verpflichtet und wie ist es zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen aus den Bewerbungskonzepten an Nicht-Mitglieder der Jury gelangen können?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 10.03.2022

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-2050) wie folgt:

1. Wie ist die Einbeziehung der Interessen und Perspektiven der Integrationsbestrebungen in der Jury nach Rückzug des Integrationsrats gewährleistet bzw. werden Nachbenennungen für die Jury erfolgen, die dies gewährleiten? Falls ja, welche Institutionen und/oder Personen werden nachbenannt und nach welchen Kriterien? Falls nein, warum nicht?

Die Information des Harburger Integrationsrates, sich aus dem Verfahren zurückziehen zu wollen, erfolgte im laufenden Verfahren zur Bewertung der eingereichten Konzepte nur wenige Tage vor der persönlichen Vorstellung der Konzepte durch die Bewerbenden. Daher konnte kurzfristig kein Ersatz gefunden werden.

Das Bezirksamt bringt seine fachliche Expertise im Themenfeld Integration in die Bewertung der Konzepte mit ein, ebenso weitere Jurymitglieder.

2. Sind der Verwaltung weitere Institutionen und/oder Personen in der Jury bekannt, die wegen einer institutionellen und/oder persönlichen Verbindung (sei es beruflich oder ehrenamtlich oder durch Mitgliedschaft bzw. Beteiligung) zu Bewerber:innen im IBV Rieckhof einer möglichen Gefahr eines Interessenkonflikts ausgesetzt sein können?

2.1. Ist bzw. wann ist mit diesen bereits Kontakt aufgenommen worden, um darauf hinzuweisen?

2.2. Mit welchem Ergebnis?

Das Bezirksamt hat in einem weiteren Fall das Vorliegen von Interessenkonflikten geprüft. Im Ergebnis war ein Ausschluss des Jury-Mitglieds nicht angezeigt.

Neben den Ergebnissen einer formalen Prüfung von möglichen Interessenkonfliken durch das Bezirksamt obliegt es den Jurymitgliedern und den sie entsendenden Gruppierungen, selbst zu prüfen, ob eine Teilnahme den Ansprüchen politischer Gepflogenheiten genügt, nach denen auch bei formal nicht gegebener Befangenheit jeder Anschein eines möglichen Interessenkonflikts zu vermeiden ist.

2.3. Sieht die Verwaltung die Integrität des Verfahrens bzw. die öffentliche Akzeptanz einer Entscheidung als belastet an, sofern die Möglichkeit von Interessenkonflikten nicht vollständig ausgeräumt ist?

Um die Integrität des Verfahrens zu gewährleisten, wird das IBV nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt. Insbesondere unterliegt das Verfahren dem Willkürverbot, und es ist transparent, diskriminierungsfrei, unparteiisch sowie nachvollziehbar durchzuführen. Dazu gehört u.a. auch, etwaige Interessenkonflikte zu erkennen und ggf. die Mitwirkung von Personen, die einen unmittelbaren Vorteil aus dem Verfahren erlangen könnten, zu unterbinden.

Ferner ist zur Herstellung größtmöglicher Transparenz beabsichtigt, nach Abschluss des Verfahrens in geeigneter Weise über seinen Ablauf zu informieren. Auch dies kann die öffentliche Akzeptanz erhöhen, ebenso wie die mediale Darstellung.

3. Auf welche Art sind die Mitglieder der Jury zur Verschwiegenheit verpflichtet und wie ist es zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen aus den Bewerbungskonzepten an Nicht-Mitglieder der Jury gelangen können?

Soweit die Jurymitglieder nicht ohnehin aufgrund ihrer Funktion als Mitglied der Bezirksversammlung bzw. als Beschäftigte der Verwaltung zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, ergibt sich diese Verpflichtung gemäß § 84 Absatz 1 HmbVwVfG aus der ehrenamtlichen Tätigkeit. Hierbei kommt es auch auf die Auswahl geeigneter Personen für die Jury durch die sie entsendenden Gruppierungen an. Eine pflichtwidrige Weitergabe von Informationen durch Jurymitglieder wird in der Praxis jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

In Vertretung

Trispel

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