21-1340.01

Antwort Anfrage SPD betr. Lage an den Harburger Schulen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

Die Aussetzung der Präsenzpflicht an den Schulen ist bis zum 18. April 2021 verlängert. Grundschulen bieten Formen des Wechselunterrichts an, im Hybridunterricht wird für die Klassen 10 an beiden Schulformen, 12 auf dem Gymnasium und 13. Klasse sowie 9. Klasse an der Stadtteilschule das Lernen für die anstehende Abschlussprüfung unterstützt. Die 6. Klasse am Gymnasium soll zur Schule gehen, weil im Sommer darüber entschieden wird, ob die Schülerinnen und Schüler auf dem Gymnasium bleiben dürfen.

Begleitet wird dies durch ein Testkonzept. Seit dem 15. März 2021 wird allen Personen, die an einer Schule tätig sind, unabhängig von ihrem Beschäftigungsverhältnis, dreimal in der Woche eine anlasslose Schnelltestung angeboten. Zusätzlich können Schnelltests anlassbezogen beispielsweise bei Auftreten von Erkältungssymptomen vorgenommen werden. Für Schülerinnen und Schüler sind seit dem 22. März 2021 zwei Testungen pro Woche vorgesehen, da sie am Wechselunterricht teilnehmen und noch nicht die ganze Woche in der Schule sein werden. Die Schulen werden jeweils am ersten Wochentag der Schülerinnen und Schüler einen Test durchführen. Bislang waren diese Tests freiwillig, seit dem 6. April verpflichtend. Erziehungsberechtigte hatten bis dahin die Möglichkeit, die Testung ihrer Kinder zu untersagen.

Wir bitten um Beantwortung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen nehmen nicht am Präsenzunterricht teil? Bitte angeben für die Woche vor der Einführung der Testpflicht und für die Woche nach der Einführung der Testpflicht.

2. Wie vielen Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen sind durch ihre Erziehungsberechtigten die Testungen untersagt worden?

3. Bei wie vielen Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen sind positive Testergebnisse aufgetreten und bei wie vielen wurden diese durch einen PCR-Test bestätigt?

4. Bei wie vielen Schülerinnen und Schüler, bei denen der Test durch die erziehungsberechtigten untersagt wurde, sind Corona-Infektionen gemeldet worden?

Bitte jeweils auflisten nach Schule und Jahrgang unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Jahrgang.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 23.06.2021

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (21-1340) wie folgt Stellung:

Seit der flächendeckenden Einführung der Selbst-Schnelltests an den Schulen haben Hamburgs Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte über 3 Mio. Schnelltests durchgeführt. Diese Tests schaffen erheblich mehr Sicherheit. Indem mögliche Infizierte frühzeitig erkannt werden, werden viele Übertragungen in den Schulen verhindert. Weil mit den Schulbeteiligten zugleich rund 10 % der Hamburger Bevölkerung mehrmals wöchentlich zuverlässig getestet werden, wird zugleich auch die Sicherheit in den Familien und in der Freizeit erhöht. Damit leistet die Schnelltest-Strategie an den Schulen auch einen Beitrag, um die Pandemie einzudämmen und die Infektionszahlen insgesamt zu senken.

Seit Einführung der flächendeckenden Schnell-Selbsttests am 19. März und bis zum 17. Juni 2021 sind an allen staatlichen Hamburger Schulen insgesamt 3.162.904 Schnelltests durchgeführt worden, davon 2.650.545 bei Schülerinnen und Schülern sowie 512.359 bei Schulbeschäftigten (Lehrkräfte, weitere Pädagoginnen und Pädagogen sowie Verwaltungspersonal). Davon fielen 2.330 positiv aus (0,07%): 2.010 bei Schülerinnen und Schülern (0,08 %) sowie 302 bei Schulbeschäftigten (0,06 %).

An den staatlichen Schulen im Bezirk Harburg sind in diesem Zeitraum 318.333 Schnelltests durchgeführt worden, davon 268.340 bei Schülerinnen und Schülern sowie 49.993 bei Schulbeschäftigten (Lehrkräfte, weitere Pädagoginnen und Pädagogen sowie Verwaltungspersonal). Davon fielen 255 positiv aus (0,08 %): 228 bei Schülerinnen und Schülern (0,08 %) sowie 27 bei Schulbeschäftigten (0,05 %).

Um möglichst viele Menschen von dem Nutzen der Schnelltests zu überzeugen und sie auf diesem Wege auch mitzunehmen, wurde u. a. umfangreiches Informationsmaterial an die Schulen gegeben und Eltern-Informationen in acht Sprachen übersetzt.

Eine Erhebung der BSB am 14. Juni 2021 für alle staatlichen Hamburger Schulen ergab, dass 1.727 (2,6 %) der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen, 732 (1,4 %) an den Gymnasien, 698 (1,1 %) an den Stadtteilschulen und 596 (14,9 %) an den Sonderschulen nicht an dem für sie möglichen Präsenzangebot teilgenommen haben. Insgesamt nehmen 98 % der Schülerinnen und Schüler über alle Schulformen am Präsenzangebot teil.

Die Erhebung der BSB vom 14. Juni 2021 für die allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Bezirk Harburg ergab, dass 180 (2,6 %) der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen, 60 (1,5 %) an den Gymnasien, 79 (1,2 %) an den Stadtteilschulen und 36 (5,5 %) an den Sonderschulen nicht an dem für sie möglichen Präsenzangebot teilgenommen haben.

Über die Ursachen der Nicht-Teilnahme am Präsenzangebot ist nichts bekannt. Es ist davon auszugehen, dass ein größerer Teil aufgrund der üblichen Krankheitsquote gefehlt hat.

Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilgenommen haben siehe auch Drs. 22/3838, 22/3846, 22/3993.

Seit dem 31. Mai 2021 können alle Schülerinnen und Schüler aller Schulformen wieder in Präsenz am Regelunterricht in den Schulen teilnehmen. Dies wurde durch die gesunkenen Infektionszahlen ebenso wie durch die umfangreichen Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen möglich. Seitens der BSB ist nicht geplant, die offensichtlich effektiven Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen und hier insbesondere die bestehenden Regelungen für die Testpflicht aufzuweichen. Das bedeutet, dass auch nach den Sommerferien alle Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden

Im Übrigen siehe hierzu Drs. 22/3651, 22/3756, 22/3838, 22/3844, 22/3846, 22/3968, 22/3993, 22/4151, 22/4153, 22/4271.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens

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