21-1786.01

Antwort Anfrage SPD betr. Internetanbindung Feuervogel und BGZ Neugraben

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.01.2022
Sachverhalt


 

Im Bürgerzentrum Feuervogel und im Bildungs- und Gemeinschaftszentrum Neugraben (BGZ) können Räume für Veranstaltungen angemietet werden. Beide Häuser werden im Centermanagement von GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH mit Mitteln der Bezirksversammlung Harburg verwaltet.

 

Wegen der pandemiebedingten Kontakteinschränkungen sind viele Veranstaltungen zunächst digital, später dann zum Teil hybrid, also mit einer Teilnehmergruppe in Präsenz und weiteren per Videokonferenzsystemen zugeschalteten Teilnehmer:innen, durchgeführt worden. Dafür ist eine performante Internetverbindung unerlässlich, die leider nicht in den zur Anmietung verfügbaren Räumen selbstverständlich ist. Die macht auch ein eventuell sinnvolles Streaming von Veranstaltungen nicht möglich.

 

Die Ausstattung mit performanter Internetanbindung - insbesondere hohe Upload-Raten - ist eine wichtige Komponente, die die Vermietbarkeit der Räume noch attraktiver machen kann. Insbesondere wäre hier eine Nutzung der in beiden Einrichtung vorhandenen schulischen IT-Strukturen denkbar, sofern diese entsprechend allgemein verbreiteter Technologien zur physikalischen Trennung der Netze gesichert werden.

 

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:

 

1. Welche anmietbaren Räume im Feuervogel und im BGZ sind mit einer Internetanbindung ausgestattet? Bitte auflisten unter Angabe von Raum, Technologie (WLAN, LAN), Bandbreite im Downstream, Bandbreite im Upstream, Möglichkeit des Zugangs (offen, Kennwortgeschützt, auf Anfrage).

2. Für welche Räume ist dies in Planung? Bitte auflisten unter Angabe von Raum, Technologie (WLAN, LAN), Bandbreite im Downstream, Bandbreite im Upstream, Möglichkeit des Zugangs (offen, Kennwortgeschützt, auf Anfrage) und geplanter Zeitpunkt der Umsetzung.

3. Falls eine entsprechende Ausstattung nicht vorhanden ist bzw. nicht geplant ist: Aus welchen Gründen ist dies nicht erfolgt bzw. geplant?

4. Teilt GMH die Auffassung der Fragestellenden, dass ein derartiges Angebot die Vermietbarkeit der Räume noch attraktiver machen kann?

5. Welche Maßnahmen wären erforderlich, die entsprechende Ausstattung in den anmietbaren Räumen zur Verfügung zu stellen?