Antwort Anfrage SPD betr. Freie Fahrt für Einsatzfahrzeuge
Letzte Beratung: 08.02.2022 Hauptausschuss Ö 2.3
Auf der Internetseite der Polizei Hamburg wird auf das Problem hingewiesen (https://www.polizei.hamburg/aktuelles/10234070/freie-fahrt-fuer-feuerwehr/):
"Feuerwehr und Rettungsdienste haben zunehmend Probleme in engen Straßen mit ihren großen Fahrzeugen die Einsatzorte zu erreichen!
Falsch parkende Fahrzeuge behindern in vielen Fällen die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und der Rettungsdienste im Notfalleinsatz. Gedankenlos abgestellte Kraftfahrzeuge können so dazu führen, dass unter Umständen wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren geht. Stellen die Sie mit Ihrem Pkw noch problemlos passieren können, sind oftmals für die großen Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge schon viel zu eng.
Dabei kann es jedem passieren: Plötzlich und unerwartet kommen Sie oder Ihre Mitmenschen in eine Notfallsituation und sind auf die schnelle Ankunft von Feuerwehr und Rettungsdiensten angewiesen.
Tragen auch Sie dazu bei, dass die Feuerwehr in Notfällen jeden Ort dieser Stadt schnell und möglichst ungehindert erreichen kann. Parken Sie Ihr Fahrzeug deshalb immer so, dass keine Engpässe entstehen und auch große Einsatzfahrzeuge schnell und sicher den Einsatzort erreichen können. Stellen Sie Ihr Fahrzeug deshalb nicht an engen Straßeneinmündungen, beidseitig in engen Straßen, in und vor Feuerwehrzufahrten und vor Hydranten ab. Halten Sie Rettungswege unbedingt frei."
Auch schien es bei dem Brand in der Lassallestraße bei dem zwei Menschen verstarben zunächst so, als hätte das Drehleiterfahrzeug wegen behindernd parkender Fahrzeuge die Brandstelle nicht anfahren können. Im Nachhinein erwies sich dies als nicht zutreffend, zumal ein Einsatz in der zweiten Etage auch technisch wohl nicht möglich wäre. Allerdings wäre der Einsatz vor Ort wegen der zur Verfügung stehenden Straßenbreite und der erforderlichen Aufstellfläche auch prinzipiell nicht möglich gewesen.
Um die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten, führen Feuerwehr und Polizei Prüfbefahrungen durch.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung
1. Wann wurden seit dem Jahr 2019 im Bezirk Harburg solche Befahrungen vorgenommen?
Bitte beantworten unter Angabe des Datums, der befahrenen Straßen, der Uhr- bzw. Tageszeit, der eingesetzten Fahrzeugarten, der Ergebnisse, sofern eine Behinderung festgestellt werden konnte, den Sofortmaßnahmen, die eingeleitet wurden, der Feststellung von kritischen Orten und der ergriffenen mittel- und langfristigen Maßnahmen, diese kritischen Orte zu 'entschärfen'.
2. Sind bei Gefahreneinsätzen von Lösch- und Rettungsfahrzeugen seit 2019 Einsatzorte nicht oder nicht auf direktem Wege erreicht worden, weil parkende Fahrzeuge die Weiterfahrt behinderten?
Bitte beantworten unter Angabe des Datums, der Art des Einsatzes, des behinderten Fahrzeugtyps, der Art der Behinderung, den Sofortmaßnahmen, die eingeleitet wurden und der rechtlichen Folgen für den Halter des behindernd parkenden Fahrzeugs.
3. Sind bei den unter 2. abgefragten Einsätzen dadurch vorgesehene Hilfsfristen nicht eingehalten worden? Bitte beantworten unter Angabe der Einsatzart und der vorgesehenen sowie der tatsächlichen Hilfsfrist.
4. Sind bei den unter 2. abgefragten Einsätzen durch die resultierenden verlängerten Rettungszeiten zusätzliche und vermeidbare gesundheitliche oder materielle Schäden (ggfs. auch an den Einsatzfahrzeugen) eingetreten?
Bitte beantworten unter Angabe der Art und der Höhe des zusätzlichen Schadens.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 25.01.2022
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu der Anfrage der SPD (Drs. 21-1841) wie folgt Stellung:
Die Feuerwehr führt grundsätzlich keine Kontrollfahrten im Sinne der Fragestellung durch und plant diese auch nicht im Vorwege. Kontrollfahrten erfolgen vielmehr anlassbezogen im Einzelfall und werden von der Polizei angeregt. Eine Dokumentation erfolgt dazu nicht.
Die Polizei führt keine Statistik zu sogenannten „Prüfbefahrungen“ (Bewegungsfahrten).
Die Polizei und die Feuerwehr führen keine Statistiken im Sinne der Fragestellung
Für die in der Anfrage geschilderte Problematik der Behinderung von Einsatzfahrzeugen enthält der Bußgeldkatalog mehrere Tatbestände bezüglich des Haltens bzw. Parkens vor Feuerwehrzufahrten, an Feuerwehranfahrtszonen oder im Bereich von Rettungswegen, des Parkens an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder in Bereichen scharfer Kurven, allesamt mit der Folge einer Behinderung bzw. einer nicht mehr möglichen Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge.
Insgesamt sind für das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2019 bis 2021 (einschl. 08.12.2021) 1.222 Anzeigen zugegangen (475 in 2019, 425 in 2020 und 322 in 2021). Inwieweit bei den angezeigten Ordnungswidrigkeiten nachfolgend die Einsatzfahrzeuge die einzelnen Einsatzorte nicht oder nicht auf direktem Weg erreichen konnten, ist ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht relevant. Erfasst wird ausschließlich der verkehrsrechtliche Verstoß. Eine Auswertung der Verfahren nach dieser Fragestellung ist daher nicht möglich.
Eine nachträgliche Auswertung aller Verfahren hinsichtlich der bezirklichen Verortung der angezeigten Ordnungswidrigkeiten ist nicht möglich, da aufgrund kurzer Speicherfristen nur ein sehr kleiner Teil der Verfahren nachvollzogen werden könnte.
Die erfragten Daten werden von der Feuerwehr statistisch nicht erfasst.
Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
Gez. Heimath
F.d.R. Martens
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