21-2638.01

Antwort Anfrage SPD betr. Deichüberfahrten am Este-Deich entlang der Straßen Neuenfelder Fährdeich und Estedeich

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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14.03.2023
Sachverhalt

Der  Deich entlang der Straße Neuenfelder Fährdeich sowie  der Straße Estedeich  ist eine Hochwasserschutzanlage in zweiter Deichlinie (Sekundärdeiche)  und unterliegt -  wie auch die Hauptdeiche an der Elbe -  der Hamburger Deichordnung. Im Hinblick auf die durch den Klimawandel  erhöhten Hochwassergefahren ist die deichfachkundige Untersuchung  der Sekundärdeiche als Instrument zum Schutz gegen Hochwasser dringend geboten. Auch diese Deiche müssen so hergestellt sein und erhalten werden, dass sie ihren Zweck erfüllen können. Doch bereits jetzt müsste geklärt sein, ob an den  Deichüberfahrten die Schließung des Deiches noch erforderlich ist. Wir fragen daher die Verwaltung:

1.       Wie viele Deichüberfahrten gibt es

1.1.   am Neuenfelder Fährdeich

1.2.   am Estedeich in Cranz

2.       Ist derzeit an den Deichüberfahrten eine  Schließung  bei  Hochwassergefahr

2.1.   durchführbar?

2.2.   erforderlich?

2.3.   wenn nicht, warum nicht?

2.4.   wenn ja, warum? (Antworten bitte jeweils) für  die einzelnen Deichüberfahrten aufführen

3.       Sollte die Schließung der Deichüberfahrten bei Hochwassergefahr erforderlich sein, dann ergeben  sich  Fragen  nach der  Kontrolle:

3.1.   Wer ist für die Schließung der Deich-Überfahrten zuständig?

3.2.   Wer ist für die Kontrolle der  funktionsgerechten  Schließung  der Deich-Überfahrten zuständig?

3.3.   Wie oft werden diese Kontrollen durchgeführt und auf welche Art und Weise geschieht das?