Antwort Anfrage SPD betr. Deichüberfahrten am Este-Deich entlang der Straßen Neuenfelder Fährdeich und Estedeich
Letzte Beratung: 14.03.2023 Hauptausschuss Ö 1.1
Der Deich entlang der Straße Neuenfelder Fährdeich sowie der Straße Estedeich ist eine Hochwasserschutzanlage in zweiter Deichlinie (Sekundärdeiche) und unterliegt - wie auch die Hauptdeiche an der Elbe - der Hamburger Deichordnung. Im Hinblick auf die durch den Klimawandel erhöhten Hochwassergefahren ist die deichfachkundige Untersuchung der Sekundärdeiche als Instrument zum Schutz gegen Hochwasser dringend geboten. Auch diese Deiche müssen so hergestellt sein und erhalten werden, dass sie ihren Zweck erfüllen können. Doch bereits jetzt müsste geklärt sein, ob an den Deichüberfahrten die Schließung des Deiches noch erforderlich ist. Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Deichüberfahrten gibt es
1.1. am Neuenfelder Fährdeich
1.2. am Estedeich in Cranz
2. Ist derzeit an den Deichüberfahrten eine Schließung bei Hochwassergefahr
2.1. durchführbar?
2.2. erforderlich?
2.3. wenn nicht, warum nicht?
2.4. wenn ja, warum? (Antworten bitte jeweils) für die einzelnen Deichüberfahrten aufführen
3. Sollte die Schließung der Deichüberfahrten bei Hochwassergefahr erforderlich sein, dann ergeben sich Fragen nach der Kontrolle:
3.1. Wer ist für die Schließung der Deich-Überfahrten zuständig?
3.2. Wer ist für die Kontrolle der funktionsgerechten Schließung der Deich-Überfahrten zuständig?
3.3. Wie oft werden diese Kontrollen durchgeführt und auf welche Art und Weise geschieht das?
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