Antwort Anfrage SPD betr. Affenspielplatz Neuwiedenthal
Letzte Beratung: 14.06.2022 Hauptausschuss Ö 1.11
Der Affenspielplatz ist ein über Generationen hinweg beliebter Aufenthaltsort. Auch viele Schulen und Kitas nutzen gern die Spielangebote des Bauspielplatzes und des Spielehauses. Leider werden die gut ausgebauten Wege von vielen Menschen als Radwege interpretiert. Dieses geschieht in der Regel nicht aus Rücksichtslosigkeit, sondern aus Unkenntnis, dass hier Radfahren verboten ist. Die entsprechende Beschilderung ist leicht zu übersehen, bis zur Unkenntlichkeit beklebt oder beschmiert oder wie an einer Stelle komplett entfernt. Dieses gilt es zu ändern, da es besonders bei dem Ausgang des Bauspielplatzes wegen der Unübersichtlichkeit, zu brenzligen Situationen zwischen Kindern und Radfahrern kommt.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:
1. Welche Bereiche, Wege und Flächen des Geländes sind für die Benutzung mit Fahrrädern zugelassen?
2. Welche Wegeführung von Radfahrenden zwischen Francoper Straße und Striepenweg (in beiden Fahrtrichtungen) ist für Radfahrende zulässig?
3. Existiert eine Beschilderung, die auf ein eventuelles Verbot für Radfahrende hinweist?
3.1. Falls ja: an welchen Stellen und in welcher Art?
3.2. Falls nein:
3.2.1. existierte eine derartige Beschilderung und in welcher Art und an welchen Stellen?
3.2.2. was ist mit der Beschilderung geschehen?
3.2.3. ist geplant, diese zu ersetzen?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 30.05.2022
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-2209) wie folgt Stellung:
1. Welche Bereiche, Wege und Flächen des Geländes sind für die Benutzung mit Fahrrädern zugelassen?
Der Spielplatz Rehrstieg (Affenspielplatz) ist mit verschiedenen Elementen für die Benutzung von Rollspielgeräten ausgestattet, die einen wichtigen Bestandteil des Spielangebotes bilden.
Die Skateranlage kann mit Skatern oder BMX Rädern von älteren Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen genutzt werden. Der über den Spielplatz verlaufenden „Loop“ ist als Bahn für unterschiedliche Rollspielgeräte (Bobby Car, Laufrad, Dreirad, Skater, Inliner etc.) konzipiert.
An Stellen, an den der „Loop“ die Wegeverbindung Francoper Str. Rehrstieg kreuzt, sind Aufmerksamkeitssymbole auf dem Weg angebracht.
2. Welche Wegeführung von Radfahrenden zwischen Francoper Straße und Striepenweg (in beiden Fahrtrichtungen) ist für Radfahrende zulässig?
Für Radfahrer ist die neu ausgebaute Veloroute die zulässige Verbindung zwischen der Francoper Str. und dem Striepenweg. Darüber hinaus ist die generelle Überfahrt über den Spielplatz, außerhalb der in Frage 1. genannten Rollspiele, verboten.
3. Existiert eine Beschilderung, die auf ein eventuelles Verbot für Radfahrende hinweist?
3.1. Falls ja: an welchen Stellen und in welcher Art?
Ja. Eine entsprechende Beschilderung ist vorhanden. Sie befindet auf den grünen halbrunden Kinderspielplatzschildern am Eingang des Spielplatzes, am Rehrstieg an der Zuwegung zum Spielhaus und am westlichen Zugang in Höhe des Bauspielplatzes.
3.2. Falls nein:
Entfällt.
3.2.1. existierte eine derartige Beschilderung und in welcher Art und an welchen Stellen?
3.2.2. was ist mit der Beschilderung geschehen?
3.2.3. ist geplant, diese zu ersetzen?
Zu 3.2.1 - 3.2.3: S. Antwort zu 3.1.
In Vertretung
Trispel
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.