21-1106.01

Antwort Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Schule, Corona und Digitalisierung

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.05.2021 Hauptausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

Die Pandemie hat schonungslos aufgezeigt, dass die digitale Infrastruktur im deutschen Schulwesen unzureichend ist und Konzepte für den Online-Unterricht fehlen. Zudem herrscht ein Mangel an der technischen Ausstattung, etwa fehlt es an funktionsfähigen Geräten und an digitalem Lernmaterial. Lehrkräfte sind wenig geschult im Umgang mit digitalem Lehren und Lernen. Und ein weiteres Problem: Es gibt keine einheitlichen Regeln für den Datenschutz (Quelle: Deutschlandfunk).

Corona macht auch deutlich: Das Bildungssystem ist gespalten. Während der einen Schule der Fernunterricht über das Internet gelingt, scheitert die andere daran. Homeschooling funktioniert vor allem in jenen Schulen, die bereits vor Corona digital unterrichtet haben, wo Schüler*innen Tablets besitzen, zu Hause unterstützt werden und über eine Breitbandverbindung verfügen. Schüler*innen müssen hoffen, dass Lehrer*innen mit der Technik umgehen können und das Lehrkonzept auf die jeweiligen Voraussetzungen abgestimmt wird. Deutschland hinkt bei der digitalen Bildung hinterher. Wir brauchen aber kluge Köpfe, die mit Laptops und Tablets umgehen können. Denn Digitalisierung und künstliche Intelligenz verändern unser ganzes Leben. Nichts weniger als die vierte industrielle Revolution ist in Gang. Maschinen werden Arbeitsplätze ersetzen und neue Jobs werden entstehen – besonders in der Datenanalyse und in der Softwareentwicklung. Die Digitalisierung gehört deshalb in die Schule(n).

Digitale Bildung soll außerdem einen kritischen Umgang mit digitalen Medien vermitteln. Denn es sind wir Menschen, die alles Digitale erschaffen. Jede Software, jeder Algorithmus kann durch persönliche Motive der Programmierenden beeinflusst sein. Daher ist notwendig zu lernen, Dinge zu hinterfragen. Es geht um weit mehr als WhatsApp-Nachrichten und Youtube-Videos.

Es ist wichtig, dass die Schulen mit Laptops, Tablets und schnellem WLAN ausstatten, damit Informatik- und Digitalunterricht tatsächlich stattfinden kann. Hier ist Tempo gefragt, denn unsere Schüler*innen liegen bei den digitalen Kompetenzen im internationalen Vergleich zurück. Wir GRÜNE unterstützen deshalb die schnelle Umsetzung des Digitalpakts.

Es dient der Gesundheitsvorsorge, wenn sich Smartphones in der Schule im Flugmodus ins WLAN einwählen würden. Bei WLAN sind bei der Einhaltung der empfohlenen Höchstwerte nach derzeitiger Kenntnis keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen nachgewiesen. Wenn die Router im Flur stehen, wo sich Personen nicht ständig aufhalten, können unnötige Strahlen vermieden werden. Es sollte technisch aber möglich sein, private Smartphones oder Laptops in den Unterricht einzubeziehen. „Bring your own device“ (bring dein eigenes Gerät mit) wird zum Beispiel in Dänemark erfolgreich praktiziert. Wir GRÜNE sind davon überzeugt, dass digitale Medien den Unterricht bereichern werden. Dann heißt es künftig: Lernen mit Kopf, Herz, Hand und Tablet.

Die Digitalisierung hat mindestens drei Ebenen:

A. Technik und Ausstattung

B. Personal, pädagogische Konzepte und Know How,

C. Rechtliches

Die Ebene A - Hier muss man feststellen, dass selbst Neubauten und Grundsanierungen nicht zuverlässig mit WLAN ausgestattet werden. Das muss in Hamburg Standard werden.

Die Ebene B - wird gern vergessen, auch wenn sie die Entscheidende ist. Es reicht eben nicht, einer Schule 400 iPads in den Flur zu stellen, ohne im Schulbüro oder dem Schulleiter Bescheid zu sagen.

Die Ebene C - Rechtliches ist nicht zu vernachlässigen. Da spielt bestimmt der Personalrat mit. Live-Übertragungen nach Hause werden also nur da funktionieren, wo es schon jetzt WLAN und PC in der Schule und in den Elternhäusern gibt.

Auf diesem Hintergrund bitten wir die Behörde für Schule und Berufsbildung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie und vor allem bis wann soll eine fehlende Ausstattung ergänzt werden?

2. Wo werden vorhandene Router räumlich untergebracht?

3. Wieviel Prozent der Schüler*innen in Harburg besitzen digitale Endgeräte in der Wohnung, die auch während der Schulzeit genutzt werden können?

4. Wie soll die digitale Kommunikation gewährleistet werden, wenn keine eigenen Endgeräte vorhanden sind?

5. Wie soll sichergestellt sein, dass die Schüler*innen mit vorhandenen Endgeräten ins Internet gelangen können, falls kein privates Internet vorhanden ist?

6. Wer steht in den Schulen zur Verfügung um Geräte einzurichten, zu warten und Fehler zeitnah zu beheben?

7. Sollen geschulte Lehrkräfte mit Administratorenrechten vor Ort mit ausreichend Zeit, sich um das digitale Netzwerk kümmern? Wenn ja: welche Fortbildungsangebote und Entlastungen gibt es für diese Arbeit?

8. Wie viele Lehrkräfte in den Harburger Schulen haben eine Dienst-Emailadresse?

9. Wie viele Lehrerfortbildungen finden bereits digital statt, ohne dass dafür ein physisches Treffen notwendig ist?

10. Wie sieht die Langzeitplanung zum digitalen Unterricht aus? Soll langfristig auch „klassischer“ Unterricht per Videoübertragung Schüler*innen vor heimischen Geräten erteilt werden? Mit welchen Programmen soll dies erfolgen? Gibt es hier rechtliche Probleme?

11. Soll „Digitalisierung / Medienpädagogik“ ein Schulfach werden oder stärker in den anderen Unterricht einbezogen werden?

12. Einige Schulvertreter*innen melden zurück, das sie vom Landesinstitut für Lehrerbildung Unterstützungsmaterial im Rahmen des Distanzunterrichtes z.B. in Form von Videofilmen zu Basisthemen der Bildungspläne benötigen. Kann das Landesinstitut diese Unterstützung leisten? Gibt es hierzu bereits konkrete Modelle?

13. Gibt es Kontakte zu anderen Institutionen, die beauftragt werden können zeitnah Konzepte und Produkte für den digitalen Distanzunterricht zu entwickeln? Wenn ja: Welche Institutionen sind das und wie lange wird es dauern, bis brauchbares Material vorliegt?

14. Welche Schulen in Harburg haben ein gelungenes Unterrichtskonzept im Rahmen von Corona entwickelt? Wie sieht dieses gelungene Konzept aus? Und wie kann es verbreitet werden?

16. Welche gelungenen Unterrichts-Konzepte im Rahmen von Corona gibt es im Ausland, z.B. Dänemark? Wie sind diese gestaltet und wie können diese verbreitet werden?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 16.04.2021

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt zum Antrag der GRÜNE-Fraktion (Drs. 21-1106) wie folgt Stellung:

Zu den Fragen wird der Chief Digital Officer (CDO) der BSB, Herr Brause, in die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 26.04. entsandt und nimmt gern Stellung zu den Fragen.

Ergänzend wird zu den Fragen auf die folgenden Drs. verwiesen:

  • Drs. 22/260 „Investiert die Schulbehörde wirklich in digitale Infrastruktur in Neugraben-Fischbek?“ vom 22.05.2020,
  • Drs. 22/435 „Ein verwirrender Digitalpakt?“ vom 12.06.2020,
  • Drs. 22/641 „Datenschutzsichere Lernplattform für Hamburgs Schulen?“ vom 30.06.2020,
  • Drs. 22/802 „Die digitale Schule von morgen“ vom 21.07.2020,
  • Drs. 22/980 „Gut vorbereitet? Schutzausrüstung und digitale Endgeräte zum Schuljahresbeginn 2020/21“ vom 14.08.2020,
  • Drs. 22/989 „Pandemie-Bekämpfung hanseatisch: stur und steif im Sturm?“ vom 14.08.2020,
  • Drs. 22/1058 „Rund 39.000 neue Tablets und Laptops - aber wo sind sie?“ vom 21.08.2020,
  • Drs. 22/1527 „Digitale Endgeräte und Netzanschlüsse - Versprechen und Wirklichkeit“ vom 02.10.2020,
  • Drs. 22/1668 „Digitalisierung an den Hamburger Schulen“ vom 13.10.2020,
  • Drs. 22/2207 „Schule in Corona-Zeiten - Wie läuft es in sozial schwächeren Stadtteilen?“ vom 24.11.2020,
  • Drs. 22/2345 „Welche digitalen Endgeräte werden an Hamburgs Schulen eingesetzt?“ vom 04.12.2020,
  • Drs. 22/2097 „Digitalisierung an Hamburgs Schulen“ vom 08.12.2020,
  • Drs. 22/2523 „Volles Rohr: Plötzlich ein Gigabit/s Bandbreite an Hamburger Schulen“ vom 18.12.2020,
  • Drs. 22/2897 „Konzepte, Ziele und Schutz vulnerabler Schüler-/-innengruppen“ vom 26.01.2021,
  • Drs. 22/2899 „Aktuelle Datenmengen an Schulen / Notmaßnahmen“ vom 26.01.2021,
  • Drs. 22/2896 „Wie weiter in der Digitalisierung - was ist mit Fortbildungen und IT-Verwaltungsstellen?“ vom 26.01.2021,
  • Drs. 22/3003 „Nachfrage Bandbreiten an Schulen / Antwortverhalten des Senats“ vom 02.02.2021,
  • Drs. 22/3051 „Schulische Inklusion in Zeiten von Pandemie und Schulschließungen“ vom 05.02.2021,
  • Drs. 22/3131 „Verwendung der Gelder aus dem Digitalpakt“ vom 12.02.2021,
  • Drs. 22/3187 „Erneut technische Schwierigkeiten im "Homeschooling"?“ vom 16.02.2021,
  • Drs. 22/3257 „Weisungen zur Ausgabe von mobilen Endgeräten“ vom 19.02.2021,
  • Drs. 22/3266 „Bandbreiten an Schulen – Zweite Nachfrage“ vom 19.02.2021,
  • Drs. 22/3285 „Betr.: Digitalisierung der Hamburger Schulen“ vom 23.02.2021,
  • Drs. 22/3338 „Ein Jahr Coronapandemie – Schulbehörde immer noch ohne Führung und ohne Konzepte?“ vom 26.02.2021,
  • Drs. 22/3339 „Copsy-Studie: Wann wird man sie lesen können?“ vom 26.02.2021,
  • Drs. 22/3415 „Schulbildung in Pandemiezeiten – Wie gut unterstützt der Senat die Schülerinnen und Schüler im Süden der Stadt?“ vom 02.03.2021,
  • Drs. 22/3441 „Digitale Endgeräte“ vom 05.03.2021,
  • Drs. 22/3521 „Neustart in Hamburger Schulen“ vom 16.03.2021,
  • Drs. 22/3747 „Digitale Infrastruktur an Schulen – mit altem Wein wird es Essig: kein Zugang, kein Schutz, kein Datenschutz. Keine Bildungsgerechtigkeit!“ vom 01.04.2021

sowie auf die Pressemitteilung der BSB vom 09.03.2021 „Rund 95 Prozent aller staatlichen Schulen in Hamburg jetzt mit WLAN“.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.