21-1911.01

Antwort Anfrage gem.§27 BezVG der GRÜNE-FRaktion betr. Realisierung von Gründächern auf Harburger Schulgebäuden

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.03.2022 Hauptausschuss Ö 2.5

Sachverhalt

Lernen bedeutet, verantwortungsvoll in die Zukunft denken. Schulbauten als Lern- und Lebensraum müssen sich grundlegend an den Erfordernissen der Funktionalität, Ästhetik und Nachhaltigkeit orientieren. Es ist deshalb naheliegend bei Sanierung und Neubau Schulgebäude zum Modell einer gelebten Nachhaltigkeit zu machen.

Gründächer tragen zu einem gesunden Stadtklima bei. Sie wirken als Kältedämmung, schirmen Hitze ab, schützen vor den Folgen von Starkregen (Konzept Schwammstadt), dienen als Lärmschutz und tragen zur Biodiversität in der Stadt bei. Begrünte Dächer halten auch erheblich länger als unbegrünte.

Schulen eignen sich besonders als Modelle und Vorbilder für nachhaltiges Handeln, um in der Öffentlichkeit das Thema Gründach stärker bewusst zu machen und zu fördern. Bereits im August 2018 kündigte der Senat eine Gründachoffensive an Hamburger Schulen an: Hamburgs Schulen sollten in den kommenden Jahren mehr Gründächer bekommen. Für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen von Schulgebäuden wurden zusätzlich 7,5 Millionen Euro bereitgestellt Der Hamburger Landesbetrieb Schulbau könnte damit weitere rund 137.000 Quadratmeter Dachfläche zu Gründächern umbauen

Im April 2019 berichteten Vertreter von Schulbau Hamburg zu einem Antrag der GRÜNEN-Fraktion („Gründächer auch auf Harburger Schulen“, Drs. 20-4148) im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Bezirks Harburg.

U.a. wurde berichtet, dass für die Region Süd für den Zeitraum 2018 bis 2020 rd. 26 Mio. € für den Neubau, hierbei inkludiert sind die Kosten der Gründächer, zur Verfügung stehen. Weiterhin wurde eine Liste zu Maßnahmen für Gründächer, die in Harburger Schulen durchgeführt werden sollen, verlesen. Die konkrete Übersicht wurde zur Niederschrift gegeben (siehe Drucksache 20-4138-Beschlüsse). Die Liste enthält 17 Projekte (überwiegend im Planungsstand zu Neubaumaßnahmen und Zubaumaßnahmen) für die Realisierung von Gründächern im Bezirk Harburg

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde (BSB und Schulbau Hamburg):

1. Welche der in der Liste enthaltenen Projekte zu Gründächern in Neubaumaßnahmen an Harburger Schulen wurden bisher vollständig umgesetzt?

2. Welche Vorhaben wurden noch nicht realisiert? Welche Gründe gibt es im Detail dafür und wie sieht der aktuelle Planungs- und Entwicklungsstand aus?

3. Ist geplant, weitere Gründächer im Zuge von Neu- und Ergänzungsbauten auf Harburger Schulen zu errichten? Welche und in welchem Zeitraum?

4. Ist im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an Harburger Schulen eine Überprüfung der Bestandsdächer auf Eignung zur Realisierung von Gründächern regelhaft erfolgt?

5. Wenn ja, an welchen Standorten gibt es positive Entscheidungen?

6. In welchen Fällen haben Prüfungen eine mangelnde Eignung ergeben? Welche Gründe gibt es hierfür?

7. Solardächer sind gut und sinnvoll mit Gründächern kombinierbar, das Vorgehen unterliegt laut Schulbau Hamburg einer Einzelfallprüfung Wurden im Bezirk Harburg Kombinationen von Gründächern mit Solaranlagen auf Dächern von Schulgebäuden bei Neu- und Ergänzungsbauten und auch bei Sanierungen regelhaft geprüft?

8. Wenn nein, warum nicht? Welche Standorte sollen ggf. eine solche Dachausstattung bekommen?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 17.02.2022

Die Finanzbehörde beantwortet die Anfrage der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 21-1911) wie folgt:

GMH | Gebäudemanagement Hamburg und SBH | Schulbau Hamburg statten sämtliche Neubauten und einige Sanierungsvorhaben mit Gründächern aus. Auf den Hamburger Schulgebäuden wird so eine Gründachfläche von knapp 200.000 Quadratmetern angestrebt.

Darüber hinaus wird auch der verstärkte Einsatz von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Schuldächern geplant. Erstes Etappenziel ist die Installation von 100.000 Quadratmetern PV-Modulfläche bis 2023. Auf jedem Neubau soll grundsätzlich eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Finanzbehörde die Fragen wie folgt:

1. Welche der in der Liste enthaltenen Projekte zu Gründächern in Neubaumaßnahmen an Harburger Schulen wurden bisher vollständig umgesetzt?

2. Welche Vorhaben wurden noch nicht realisiert? Welche Gründe gibt es im Detail dafür und wie sieht der aktuelle Planungs- und Entwicklungsstand aus?

Siehe Anlage 1.

3. Ist geplant, weitere Gründächer im Zuge von Neu- und Ergänzungsbauten auf Harburger Schulen zu errichten? Welche und in welchem Zeitraum?

Alle Zu- und Ergänzungsbauten werden grundsätzlich mit Gründach errichtet. So wurden zusätzliche Gründächer bereits an den Standorten Weusthoffstraße, der Scheeßeler Kehre, Sinstorfer Weg und am Ernst-Bergeest Weg auf neu errichteten Hamburger Klassenhäusern realisiert.

Für die Standorte Baererstraße (Fertigstellung für 2024 geplant), Francoper Straße (Fertigstellung für 2024-26 geplant), Am Pavillon (Fertigstellung für 2024 geplant), Am Johannisland (Fertigstellung für 2022 geplant), Kanzlerstraße (Fertigstellung für 2023/2024 geplant), Neuländer Elbdeich (Fertigstellung für 2022 geplant), Rönneburger Straße (Fertigstellung für 2026 geplant), Scheeßeler Kehre (Fertigstellung für 2022 geplant) Sinstorfer Weg (Fertigstellung für 2025 geplant), Triftstraße (Fertigstellung für 2026 geplant) und Grumbrechtstraße (Fertigstellung für 2026 geplant) sind weitere Gründächer geplant.

4. Ist im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an Harburger Schulen eine Überprüfung der Bestandsdächer auf Eignung zur Realisierung von Gründächern regelhaft erfolgt?

5. Wenn ja, an welchen Standorten gibt es positive Entscheidungen?

6. In welchen Fällen haben Prüfungen eine mangelnde Eignung ergeben? Welche Gründe gibt es hierfür?

Ja, die Überprüfung erfolgt regelmäßig. Häufig führt jedoch eine unzureichende Statik dazu, dass kein Gründach realisiert werden kann. Auch die Dachform ist ausschlaggebend für die Realisierbarkeit.

Positive Entscheidungen wurden an den Standorten Kanzlerstraße und Ohrnsweg getroffen. Hier erhalten Teile der Bestandsgebäude im Rahmen von Sanierungsarbeiten ein Gründach.

7. Solardächer sind gut und sinnvoll mit Gründächern kombinierbar, das Vorgehen unterliegt laut Schulbau Hamburg einer Einzelfallprüfung. Wurden im Bezirk Harburg Kombinationen von Gründächern mit Solaranlagen auf Dächern von Schulgebäuden bei Neu- und Ergänzungsbauten und auch bei Sanierungen regelhaft geprüft?

8. Wenn nein, warum nicht? Welche Standorte sollen ggf. eine solche Dachausstattung bekommen?

Am Standort Weusthoffstraße wurde bereits ein Gründach mit einer Photovoltaik-Anlage realisiert. Darüber hinaus ist es geplant, geeignete Standorte gemeinsam mit Hamburg Energie Solar mit Photovoltaik-Anlagen auszurüsten. Die Planungen hierzu befinden sich im aktuell im Abstimmungsprozess.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens

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