21-1911.01

Antwort Anfrage gem.§27 BezVG der GRÜNE-FRaktion betr. Realisierung von Gründächern auf Harburger Schulgebäuden

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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08.03.2022
Sachverhalt

Lernen bedeutet, verantwortungsvoll in die Zukunft denken. Schulbauten als Lern- und Lebensraum müssen sich grundlegend an den Erfordernissen der Funktionalität, Ästhetik und Nachhaltigkeit orientieren. Es ist deshalb naheliegend bei Sanierung und Neubau Schulgebäude zum Modell einer gelebten Nachhaltigkeit zu machen.

Gründächer tragen zu einem gesunden Stadtklima bei. Sie wirken als Kältedämmung, schirmen Hitze ab, schützen vor den Folgen von Starkregen (Konzept Schwammstadt), dienen als Lärmschutz und tragen zur Biodiversität in der Stadt bei. Begrünte Dächer halten auch erheblich länger als unbegrünte.

Schulen eignen sich  besonders  als Modelle und Vorbilder für nachhaltiges Handeln, um in der Öffentlichkeit das Thema Gründach stärker bewusst zu machen und zu fördern. Bereits im August 2018 kündigte der Senat eine Gründachoffensive an Hamburger Schulen an: Hamburgs Schulen sollten in den kommenden Jahren mehr Gründächer bekommen. Für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen von Schulgebäuden wurden zusätzlich 7,5 Millionen Euro bereitgestellt Der Hamburger Landesbetrieb Schulbau könnte damit weitere rund 137.000 Quadratmeter Dachfläche zu Gründächern umbauen

Im April 2019 berichteten Vertreter von Schulbau Hamburg zu einem Antrag der GRÜNEN-Fraktion („Gründächer auch auf Harburger Schulen“, Drs. 20-4148) im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Bezirks Harburg.

U.a. wurde berichtet, dass für die Region Süd für den Zeitraum 2018 bis 2020 rd. 26 Mio. €  für den Neubau, hierbei inkludiert sind die Kosten der Gründächer, zur Verfügung stehen. Weiterhin wurde eine Liste zu Maßnahmen für Gründächer, die in Harburger Schulen durchgeführt werden sollen,  verlesen. Die konkrete Übersicht wurde zur Niederschrift gegeben (siehe Drucksache 20-4138-Beschlüsse). Die Liste enthält 17 Projekte (überwiegend im Planungsstand zu Neubaumaßnahmen und Zubaumaßnahmen) für die Realisierung von Gründächern im Bezirk Harburg

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde (BSB und Schulbau Hamburg):

 

1.     Welche der in der Liste enthaltenen Projekte zu Gründächern in Neubaumaßnahmen an Harburger Schulen wurden bisher vollständig umgesetzt?

2.     Welche Vorhaben wurden noch nicht realisiert? Welche Gründe gibt es im Detail dafür und wie  sieht der aktuelle Planungs- und Entwicklungsstand aus?

3.     Ist geplant, weitere Gründächer im Zuge von Neu- und Ergänzungsbauten auf Harburger Schulen zu errichten? Welche und in welchem Zeitraum?

4.     Ist im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an Harburger Schulen eine Überprüfung der Bestandsdächer auf Eignung zur Realisierung von Gründächern  regelhaft erfolgt?

5.     Wenn ja,  an welchen Standorten gibt es positive Entscheidungen?

6.     In welchen Fällen haben Prüfungen eine mangelnde Eignung ergeben? Welche Gründe gibt es hierfür?

7.     Solardächer sind gut und sinnvoll mit Gründächern kombinierbar, das Vorgehen unterliegt  laut Schulbau Hamburg einer Einzelfallprüfung Wurden im  Bezirk Harburg Kombinationen von Gründächern mit Solaranlagen auf Dächern von Schulgebäuden bei Neu- und Ergänzungsbauten und auch bei Sanierungen regelhaft geprüft?

8.     Wenn nein, warum nicht? Welche Standorte sollen ggf.  eine solche Dachausstattung bekommen?

 

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