21-1716.01

Antwort Anfrage gem. §27 BezVG betr. Ausstattung von Bushaltestellen im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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11.01.2022
Sachverhalt

Die Ausstattung von Bushaltestellen ist ein kleiner, aber durchaus wichtiger Baustein in der Mobilitätswende. Denn barrierefreie, sichere und gut ausgestattete Bushaltestellen mit Wartehäuschen zum Wetterschutz, Fahrradbügeln und elektronischen Fahrtzielanzeigen tragen zur Attraktivität des ÖPNV bei.

Dies vorausgeschickt bitten wir die zuständigen Fachbehörden um Beantwortung der folgenden Fragen:

1.      Welche Haltestellen im Bezirk Harburg sind aktuell noch nicht barrierefrei (z. B. aufgrund fehlender Bodenmarkierungen)? Bitte einzeln mit Hindernissen der Barrierefreiheit aufführen.

2.      Wie hoch sind die Nutzungszahlen an diesen nicht-barrierefreien Bushaltestellen? Bitte einzeln aufführen.

3.      Sollen perspektivisch alle Bushaltestellen barrierefrei ausgestattet sein und wenn ja, wie ist die Zeitplanung dafür?

4.      Welche Bushaltestellen im Bezirk Harburg sind aktuell nicht mit einem Wartehäuschen ausgestattet?

5.      Wie hoch sind die Nutzungszahlen an diesen Bushaltestellen ohne Wartehäuschen? Bitte einzeln aufführen.

6.      Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Bushaltestelle ein Wartehäuschen erhält?

7.      Welche Haltestellen im Bezirk Harburg sind aktuell nicht für den Halt von Gelenkbussen geeignet und welche davon sollen in den nächsten Jahren dahingehend umgebaut werden?

8.      An welchen Bushaltestellen ist in den nächsten Jahren geplant, eine elektronische Fahrtzielanzeige anzubringen?

9.      Gibt es eine Zielsetzung, im unmittelbaren Umfeld aller Bushaltestellen Abstellmöglichkeiten (Bügel) für Fahrräder zu schaffen, und wenn ja, wie ist die Zeitplanung?

10.   An welchen Bushaltestellen im Bezirk befindet sich im unmittelbaren Umfeld der Bushaltestelle keine Querungshilfe über die Straße (Ampel, Zebrastreifen, Sprunginsel)?

 

 

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