Antwort Anfrage gem. §27 BezVG betr. Ausstattung von Bushaltestellen im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.7
Die Ausstattung von Bushaltestellen ist ein kleiner, aber durchaus wichtiger Baustein in der Mobilitätswende. Denn barrierefreie, sichere und gut ausgestattete Bushaltestellen mit Wartehäuschen zum Wetterschutz, Fahrradbügeln und elektronischen Fahrtzielanzeigen tragen zur Attraktivität des ÖPNV bei.
Dies vorausgeschickt bitten wir die zuständigen Fachbehörden um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Haltestellen im Bezirk Harburg sind aktuell noch nicht barrierefrei (z. B. aufgrund fehlender Bodenmarkierungen)? Bitte einzeln mit Hindernissen der Barrierefreiheit aufführen.
2. Wie hoch sind die Nutzungszahlen an diesen nicht-barrierefreien Bushaltestellen? Bitte einzeln aufführen.
3. Sollen perspektivisch alle Bushaltestellen barrierefrei ausgestattet sein und wenn ja, wie ist die Zeitplanung dafür?
4. Welche Bushaltestellen im Bezirk Harburg sind aktuell nicht mit einem Wartehäuschen ausgestattet?
5. Wie hoch sind die Nutzungszahlen an diesen Bushaltestellen ohne Wartehäuschen? Bitte einzeln aufführen.
6. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Bushaltestelle ein Wartehäuschen erhält?
7. Welche Haltestellen im Bezirk Harburg sind aktuell nicht für den Halt von Gelenkbussen geeignet und welche davon sollen in den nächsten Jahren dahingehend umgebaut werden?
8. An welchen Bushaltestellen ist in den nächsten Jahren geplant, eine elektronische Fahrtzielanzeige anzubringen?
9. Gibt es eine Zielsetzung, im unmittelbaren Umfeld aller Bushaltestellen Abstellmöglichkeiten (Bügel) für Fahrräder zu schaffen, und wenn ja, wie ist die Zeitplanung?
10. An welchen Bushaltestellen im Bezirk befindet sich im unmittelbaren Umfeld der Bushaltestelle keine Querungshilfe über die Straße (Ampel, Zebrastreifen, Sprunginsel)?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 29.11.2021
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Anfrage der GRÜNE-Fraktion (Drs. 21-1716) teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) sowie der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die zuständigen Behörden arbeiten zusammen mit der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), den Verkehrsunternehmen sowie den Verbänden der mobilitätseingeschränkten Menschen in verschiedenen Gremien konsequent daran, einen möglichst barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) herzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der HVV Standards für barrierefreie Haltestellen mit den Verbänden der mobilitätseingeschränkten Menschen, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen abgestimmt und in einem Leitfaden dokumentiert. Die festgelegten Standards spiegeln den anerkannten Stand der Technik wider und präzisieren beziehungsweise vereinheitlichen Ausführungsvorgaben. Auf Basis dieser Standards fand in 2017 eine Erhebung unter anderem in Hamburg statt, deren Ergebnisse in einer Haltestellendatenbank beim HVV vorgehalten werden. Derzeit ist der HVV dabei, die in den Jahren 2018 bis laufend umgebauten/neugebauten Bushaltestellen(-teilbereiche) nachzuerheben. Dieser Vorgang dauert an. Die nächste sogenannte Vollerhebung aller Haltestellen(-Teilbereiche) durch den HVV ist für das Jahr 2022 geplant. Entsprechend spiegelt die HVV-Haltestellendatenbank den aktuellen Stand gegebenenfalls nicht vollumfänglich wider. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Erhebung und statistischen Auswertung kleinere Ungenauigkeiten und Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können und geringfügige Bautoleranzen akzeptiert werden.
Es ist zu beachten, dass zur Erfüllung des HVV-Zielstandards diverse Anforderungen gemeinsam vorliegen müssen. Haltestellen, die nicht den vollständigen Standards entsprechen, erfüllen die Voraussetzungen gegebenenfalls zumindest teilweise. Ziel ist, dass möglichst alle Hamburger Bushaltestellen den HVV-Standard erfüllen, gleichwohl wird dieses Ziel nur sukzessive zu erreichen sein. Hierfür sind sowohl die räumlichen Gegebenheiten im Haltestellenbereich und -umfeld als auch die finanziellen und personellen Ressourcen sowie die verkehrlichen Auswirkungen von Baustellen zu beachten. Im Unterschied zu Schnellbahnen kann bei Bussen in den weit überwiegenden Fällen eine Mitfahrt jedoch auch dann sichergestellt werden, wenn die Haltestelle noch nicht vollständig barrierefrei (im Sinne des Leitfadens) ist.
Die Fahrgastzahlen wurden 2018 aktualisiert, entsprechend also vor der Corona-Pandemie. Hierbei ist zu beachten, dass die Fahrgastzahlen ggf. aus unterschiedlichen Jahren stammen. Aufgrund des Erhebungsturnus je Buslinie von fünf Jahren können die Zahlen je nach Linie also aus den Jahren 2014 bis 2018 stammen.
Um die Barrierefreiheit der Bushaltestellen differenzierter und übersichtlicher darzustellen, werden nachfolgende die Haltestellen abgestuft nach ihrem Barrierefreiheitsgrad ausgewiesen.
Stand der Barrierefreiheit an den Bushaltestellen im Bezirk Harburg:
Gemäß der HVV-Haltestellendatenbank verfügt der Bezirk Harburg aktuell über insgesamt 262 Bushaltestellen mit insgesamt 515 Teilbereichen.
Betrachtet man ausschließlich die rein physische Barrierefreiheit (barrierefreie Bordsteinhöhe, hinreichend große Bewegungsfläche, Befestigung der Wartefläche), so werden diese Merkmale von insgesamt 95 Teilbereichen an 73 Haltestellen erfüllt.
Tabelle 1: Erfüllung der rein physischen Merkmale der Barrierefreiheit
Haltestelle |
Ø Einsteiger Haltestelle |
Ø Aussteiger Haltestelle |
Richtung bzw. Teilbereich |
Alter Fährweg |
21 |
6 |
Estebogen |
Altwiedenthaler Straße |
319 |
277 |
AIRBUS (Werkgelände) |
Am Frankenberg |
572 |
467 |
Strucksbarg |
Am Rosengarten |
9 |
11 |
Bf. Altona |
Cranz, Estebogen |
|||
Auf der Jahnhöhe |
150 |
142 |
Beckedorf, Gewerbegebiet |
Strucksbarg |
|||
Bauernholztal |
134 |
122 |
Waldfrieden (Kehre) |
Beerentalweg |
648 |
475 |
Fleestedt |
Bergheide |
38 |
33 |
Bf. Altona |
Blättnerring |
52 |
140 |
in Richtung Einhausring |
Buchholzer Weg |
677 |
620 |
Strucksbarg |
Bünte |
183 |
102 |
Beckedorf, Gewerbegebiet |
Strucksbarg |
|||
Cuxhavener Straße (West) |
15 |
15 |
Neu Wulmstorf, Freibad |
Dempwolffstraße |
1.229 |
1.508 |
Eißendorf (Strucksbarg) |
Ehestorfer Weg (Mitte) |
323 |
397 |
Beckedorf, Gewerbegebiet |
Einhausring |
458 |
446 |
Beckedorf, Gewerbegebiet |
Eißendorfer Mühlenweg |
80 |
117 |
Bf. Harburg |
Eißendorfer Pferdeweg (Mitte) |
564 |
595 |
Hafen Harburg |
Eißendorfer Pferdeweg (Nord) |
428 |
350 |
S Neugraben |
Eißendorfer Straße |
1.248 |
1.369 |
Flesstedt Strucksbarg |
Erlenbruch |
37 |
20 |
S Neuwiedenthal |
Freizeitbad MidSommerland |
90 |
80 |
Rüschhalbinsel |
Freudenthalweg |
1.624 |
1.698 |
Fleestedt |
Strucksbarg |
|||
Große Straße |
107 |
83 |
Strucksbarg |
Großmoorbogen |
5 |
27 |
Marmstorf (Beutnerring) |
Großmoorbogen |
178 |
244 |
Bf. Harburg |
Großmoorring |
193 |
212 |
Bf. Harburg |
Grumbrechtstraße |
98 |
110 |
S Neugraben |
Haake |
128 |
116 |
Meckelfeld, Schulzentrum |
Hafenbahnhof Alte Süderelbe |
119 |
138 |
Freizeitbad MidSommerland |
Hainholzweg (Mitte) |
55 |
51 |
Beckedorf, Gewerbegebiet |
Hans-Dewitz-Ring |
682 |
405 |
Eißendorf (Nachtigallenweg) |
Harburger Ring |
5.102 |
2.480 |
Appelbüttel |
Fleestedt |
|||
Strucksbarg |
|||
Harburger Schloßstraße |
77 |
68 |
Hafen Harburg |
Harmsstraße |
865 |
1.036 |
Bf. Harburg |
Heidrand |
68 |
67 |
Waldfrieden (Kehre) |
Heimfelder Straße 123 |
157 |
137 |
Hafen Harburg |
Heykenaukamp |
75 |
96 |
Bf. Altona |
Heykenauweg (Nord) |
87 |
100 |
Bf. Altona |
Fischbeker Heideweg |
|||
Hohenwischer Straße 123 |
11 |
7 |
Fischbeker Moor (Schule) |
Höpengrund |
131 |
129 |
Majestätische Aussicht |
Höpenstraße |
5 |
217 |
Rönneburg (Vorderkamp) |
Knoopstraße/Bremer Straße |
322 |
1.776 |
Appelbüttel |
Bf. Harburg |
|||
Krankenhaus Mariahilf |
315 |
375 |
Finkenwerder Rüschhalbinsel |
Meckelfeld, Schulzentrum |
|||
Lohmannsweg |
488 |
545 |
Hafen Harburg |
Lühmannstraße |
344 |
373 |
Hafen Harburg |
Lüttmattensteed |
46 |
52 |
Waldfrieden (Kehre) |
Marienkäferweg |
69 |
62 |
Eißendorf (Strucksbarg) |
Marmstorfer Kirche |
437 |
534 |
Freizeitbad MidSommerland |
Marmstorf (Zum Jägerfeld) |
|||
Marmstorfer Weg (Nord) |
877 |
945 |
Bf. Harburg |
Marmstorf (Zum Jägerfeld) |
|||
Moorstraße |
2.305 |
3.124 |
Fleestedt |
Neuenfelder Kirche |
102 |
97 |
Bf. Altona |
Cranz, Estebogen |
|||
Neuer Friedhof |
91 |
170 |
Appelbüttel |
Bf. Harburg |
|||
Marmstorf - Bf. Harburg |
|||
Neugrabener Heideweg |
38 |
54 |
Neu Wulmstorf, Freibad |
Neuland |
133 |
135 |
Bf. Harburg |
Neuwiedenthaler Straße (West) |
219 |
213 |
Norderkirchenweg |
Nymphenweg |
414 |
383 |
Marmstorf (Zum Jägerfeld) |
Radickestraße |
1.058 |
693 |
S Neugraben |
Reeseberg |
1.898 |
1.747 |
Fleestedt |
Rehrstieg |
538 |
572 |
S Neugraben (Nordseite) |
Reinholdstraße |
1 |
1 |
Bf. Harburg |
Rönneburger Kirchweg |
529 |
513 |
Fleestedt |
Strucksbarg |
|||
Rüstweg |
155 |
94 |
Fleestedt |
Strucksbarg |
|||
S Harburg Rathaus |
11.014 |
8.564 |
Fleestedt |
Zum Jägerfeld |
|||
S Heimfeld |
2.649 |
2.651 |
Hafen Harburg |
Hans-Dewitz-Ring |
|||
S Neugraben (Am Johannisland) |
0 |
0 |
S Neugraben |
S Neuwiedenthal |
2.060 |
2.357 |
An der Eiche |
S Neugraben (Nordseite) |
|||
Seehof |
71 |
91 |
Jork, Marktplatz |
Sinstorfer Kirchweg |
932 |
1.034 |
Strucksbarg |
Störtebekerweg |
199 |
191 |
Neu Wulmstorf, Freibad |
Waldfrieden (Kehre) |
|||
Strucksbarg |
730 |
769 |
Fleestedt |
Wendts Weg |
22 |
27 |
Bf. Winsen |
Winsener Straße (Nord) |
2.396 |
2.396 |
Fleestedt |
Strucksbarg |
|||
Zum Jägerfeld |
273 |
259 |
Freizeitbad MidSommerland |
Werden die fünf wesentlichen baulichen Indikatoren der Barrierefreiheit (barrierefreie Bordsteinhöhe, hinreichend große Bewegungsfläche, Befestigung der Wartefläche sowie das Vorhandensein von Auffindestreifen und Einstiegsfeld) zugrunde gelegt, ergibt sich eine Anzahl von 20 Teilbereichen an 15 Haltestellen, die somit weitgehend barrierefrei sind.
Tabelle 2: Erfüllung der wesentlichen baulichen Indikatoren
Haltestelle |
Ø Einsteiger Haltestelle |
Ø Aussteiger Haltestelle |
Richtung bzw. Teilbereich |
Auf der Jahnhöhe |
150 |
142 |
Beckedorf, Gewerbegebiet |
Bergheide |
38 |
33 |
Bf. Altona |
Cuxhavener Straße (West) |
15 |
15 |
Neu Wulmstorf, Freibad |
Freudenthalweg |
1.624 |
1.698 |
Fleestedt |
Strucksbarg |
|||
Harburger Schloßstraße |
77 |
68 |
Hafen Harburg |
Harmsstraße |
865 |
1.036 |
Bf. Harburg |
Knoopstraße/Bremer Straße |
322 |
1.776 |
Appelbüttel |
Marmstorfer Weg (Nord) |
877 |
945 |
Bf. Harburg |
Neuer Friedhof |
91 |
170 |
Appelbüttel |
Bf. Harburg |
|||
Marmstorf - Bf. Harburg |
|||
Neugrabener Heideweg |
38 |
54 |
Neu Wulmstorf, Freibad |
Reeseberg |
1.898 |
1.747 |
Fleestedt |
S Heimfeld |
2.649 |
2.651 |
Hafen Harburg |
Hans-Dewitz-Ring |
|||
S Neugraben (Am Johannisland) |
0 |
0 |
S Neugraben |
Winsener Straße (Nord) |
2.396 |
2.396 |
Fleestedt |
Zum Jägerfeld |
273 |
259 |
Freizeitbad MidSommerland |
Den vollen Zielstandard gem. HVV-Leitfaden erfüllen gemäß der HVV-Haltestellendatenbank zehn Teilbereiche an acht Haltestellen (barrierefreie Bordsteinhöhe, hinreichend große Bewegungsfläche, Befestigung der Wartefläche, Vorhandensein von Auffindestreifen, Einstiegsfeld und ggf. Leitstreifen, Lage des Mastes, adäquate Beleuchtung, barrierefreie Anbringung der Fahr-gastinformation sowie von Ausstattungsmerkmalen (Müllbehälter) sowie die Zugänglichkeit der Haltestelle einschließlich der topographischen Situation).
Tabelle 1: Erfüllung des Zielstandards
Haltestelle |
Ø Einsteiger Haltestelle |
Ø Aussteiger Haltestelle |
Richtung bzw. Teilbereich |
Auf der Jahnhöhe |
150 |
142 |
Strucksbarg |
Cuxhavener Straße (West) |
15 |
15 |
Neu Wulmstorf, Freibad |
Freudenthalweg |
1.624 |
1.698 |
Fleestedt Strucksbarg |
Neuer Friedhof |
91 |
170 |
Appelbüttel Marmstorf - Bf. Harburg |
Neugrabener Heideweg |
38 |
54 |
Neu Wulmstorf, Freibad |
Reeseberg |
1.898 |
1.747 |
Fleestedt |
S Heimfeld |
2.649 |
2.651 |
Hans-Dewitz-Ring |
Zum Jägerfeld |
273 |
259 |
Freizeitbad MidSommerland |
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Stand 21 Teilbereiche noch nicht erhoben worden sind. Hierbei handelt es sich vorwiegend um solche, die im Laufe der letzten Jahre nach der vom HVV durchgeführten Vollerhebung 2017 neu hinzugekommen sind. Informationen über den Grad der Barrierefreiheit dieser Haltestellen-Teilbereiche liegen beim HVV nicht vor und können in der für die Beantwortung dieser bezirklichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausgewertet werden. Darüber hinaus kann es weitere Haltestellen geben, die bereits durch einen Realisierungsträger ausgebaut und noch nicht in der Datenbank erfasst worden sind.
Im Ergebnis verbleiben 399 Haltestellenteilbereiche, die bezüglich der Barrierefreiheit unterhalb der drei rein physischen Merkmale liegen (Siehe Tabelle 4 in Anlage 1).
Zu 3.:
Grundsätzlich ist ein barrierefreier Ausbau möglichst aller Bushaltestelle im Stadtgebiet vorgesehen. Grundlage bildet der entsprechende Standard gem. HVV-Leitfaden. Aufgrund der Lage bzw. örtlicher Gegebenheiten einiger Bushaltestellen ist ein barrierefreier Ausbau an manchen Standorten ggf. nicht bzw. nicht vollumfänglich möglich. Auch sind die Haltestellenumfelder zu beachten. Liegen für diese Haltestellen neue Voraussetzungen vor, kann eine Umsetzung erneut geprüft und bewertet werden.
Die barrierefreie Herrichtung bzw. Herstellung von Bushaltestellen wird im Rahmen der Straßen-Aus- und Neubau-Investitionsprogramme umgesetzt. Die dabei genutzten Synergieeffekte ermöglichen trotz der finanziellen und ressourcenbezogenen Herausforderung eine bestmögliche Realisierung. Aufgrund der Vielzahl an Bushaltestellen und der dynamischen Entwicklung samt komplexer Abhängigkeiten bei der Straßeninfrastrukturanpassung ist es aber nicht möglich, einen konkreten und vollumfassenden Zeitplan zu erstellen.
Zu 4. und 5.:
Gemäß der HVV-Haltestellendatenbank verfügt der Bezirk Harburg über insgesamt 262 Bushaltestellen mit insgesamt 515 Teilbereichen. Die 219 vorhandenen Fahrgastunterstände (FGU) verteilen sich auf 143 Haltestellen. Entsprechend ist bei 143 Haltestellen mindestens ein Teilbereich mit einem FGU ausgestattet. Bei den nachfolgend dargestellten 119 Haltestellen verfügt keiner der Teilbereiche über einen FGU.
Tabelle 4: Haltestellen ohne Fahrgastunterstand
Haltestelle |
Achterkamp |
Achtern Brack (Ost) |
Achtern Brack (West) |
Alte Schule Moorburg |
Alte Schule Neuland |
Altenwerder Hauptstraße (Mitte) |
Altenwerder Hauptstraße (Süd) |
Alter Fährweg |
Alter Fährweg (Kehre) |
Altes Estesperrwerk |
Am Altenwerder Kirchtal |
Am Altenwerder Kirchtal (Süd) |
Am Fuchsberg |
An den Wiesen |
Arp-Schnitger-Stieg |
Außenmühle |
BAB-Auffahrt Waltershof (N) |
Bergheide |
Beutnerring (Kehre) |
Blaumeisenweg |
Blohmstraße |
Cranz (Fähre) |
Cuxhavener Straße (West) |
Dampfschiffsweg |
Denickestraße |
Distelacker |
Eddelbüttelkamp |
Erlenbruch |
Fischbeker Moor (Schule) |
Forstweg |
Francoper Hinterdeich |
Fünfhausener Hauptdeich |
Gartenfreunde Francoper Straße |
Georg-Heyken-Straße |
Geutensweg |
Goldene Wiege (Jahnhöhe) |
Grenzkehre |
Großmoorbogen |
Großmoordamm 121 |
Großmoordamm 181 |
Großmoordamm 223 |
Grundheide |
Hafen Harburg |
Hainholzweg (Mitte) |
Harburg Schlachthofstraße (Nord) |
Harburg Schlachthofstraße (Süd) |
Harburger Schloßstraße |
Heideblütenweg |
Heidemoor |
Heidschnuckenring |
Heimfelder Straße 123 |
Heykenstieg |
Hittfelder Landstrasse |
Hohenwischer Straße 101 |
Hohenwischer Straße 123 |
Hohenwischer Straße 149 |
Hohenwischer Straße 20 |
Hohenwischer Straße 223 |
Höpenstraße |
Im Alten Nincop |
Im Fischbeker Heidbrook (Ost) |
Im Fischbeker Heidbrook (West) |
Im Vogelkamp |
Jägerhof |
Kanzlerstraße |
Konsul-Ritter-Straße |
Lürade |
Lürader Weg |
Majestätische Aussicht |
Maretstraße/Bürgerzentrum |
Marschkamper Deich 72 |
Merlingasse |
Moorburger Burgweg |
Moorburger Elbdeich 227 |
Moorburger Elbdeich 273 |
Moorburger Elbdeich 297 |
Moorburger Elbdeich 379 |
Moorburger Kirche |
Moorburger Ring |
Moorburger Straße |
Moorlage |
Moorstraße |
Nachtigallenweg |
Nartenstraße |
Neuenfelder Fährdeich (Ost) |
Neuer Fährweg |
Neugrabener Heideweg |
Neuländer Elbdeich 174 |
Neuländer Elbdeich 76 |
Neuländer Hauptdeich |
Neuländer Straße |
Neuländer Weg |
Nincoper Straße 28 |
Nincoper Straße 99 |
Organistenweg |
Reinholdstraße |
Ringheide |
S Neugraben (Am Johannisland) |
S Neugraben (Nordseite) |
Schanzengrund |
Scharfsche Schlucht |
Schellerdamm |
Schöpfwerk Neuland |
Schule Arp-Schnitger-Stieg |
Seehofring |
Seehofring (Nord) |
Seehofring (Süd) |
Seehofweg |
Sietas |
Sinstorfer Kirche |
Sinstorfer Kirchweg (Schultwiete) |
Urenfleet |
Vahrenwinkelweg |
Vierzigstücken 31 |
Vierzigstücken 73 |
Vorderkamp |
Weidenbruch |
Wilhelm-Weber-Straße |
Zweite Hafenstraße |
Da die Einsteigezahlen je Bushaltestelle nicht laufend aktuell vorliegen und sich aus den Einsteigezahlen allein nicht ableiten lässt, ob ein FGU aufgebaut wird, wird auf die Darstellung der Einsteigezahlen verzichtet.
Zu 6.:
Im Rahmen des sogenannten Bauprogramms werden jedes Jahr weitere Haltestellen mit einem Fahrgastunterstand (FGU) ausgestattet, um einen Wetterschutz sowie einen größeren Aufenthaltskomfort zu bieten und einen Beitrag zur Barrierefreiheit zu leisten. Aufgrund begrenzter Kapazitäten erfolgt eine Priorisierung der Aufstellwünsche.
Die Priorisierung erfolgt für ganz Hamburg anhand verschiedener Kriterien. Es spielen zum Beispiel individuelle Standortmerkmale eine Rolle; dazu gehören die Einsteigezahl und die Nähe zu publikumsintensiven Einrichtungen wie Krankenhäusern, Kitas, Altenheimen, Schulen et cetera. Jeder infrage kommende Standort wird zudem örtlich daraufhin begutachtet, ob die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann und der Standort von der Bodenoberfläche her geeignet ist. Auch sind teils bauliche Anpassungen im Haltestellenumfeld erforderlich. Sichtbare Kabelschächte, Gas- oder Wasserschieber lassen Leitungen im Boden und damit keine Baufreiheit für das FGU-Fundament erwarten.
Bei der Frage, ob an einer Haltestelle beziehungsweise einem Teilbereich ein FGU aufgestellt werden kann, handelt es sich letztlich immer um eine Einzelfallsichtung/-begutachtung. Teilweise müssen auch bereits beantragte Standorte verworfen werden, da Leitungen, Wurzeln oder Ähnliches beim Aufbau erkennbar werden und den Standort ausschließen.
Zu 7.:
Bei den Verkehrsunternehmen Hochbahn und Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) liegen keine gesammelten Kenntnisse darüber vor, welche Haltestellen im Bezirk Harburg Gelenkbus-tauglich sind und welche nicht. Auf den Linien 14, 143/443 sowie der 142 werden bereits regelhaft Gelenkbusse eingesetzt.
Schon seit vielen Jahren gibt die Hochbahn die Gelenkbuslänge von knapp 19 m als Bemessungsstandard für den Halt an Bushaltestellen vor. Dieser Vorgabe wurde und wird bei Neuausbauten oder Instandsetzungsmaßnahmen i.d.R. stets Rechnung getragen, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen. So werden bei den derzeit geplanten und künftig anstehenden Maßnahmen im Innenstadtbereich von Harburg, wie dem Umbau der Busumsteigeanlage Harburg („ZOB Harburg“) oder dem Harburger Ring, aber auch in den weniger zentralen Bereichen wie dem Dampfschiffsweg oder Neuenfelder Hauptdeich, alle betreffenden Haltestellen auf Gelenkbuslängen ausgelegt.
Wann die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen jeweils erfolgt, ist bei den Verkehrsunternehmen nicht im Detail bekannt. Entsprechende Informationen müssten beim Bezirksamt Harburg erfragt werden.
Zu 8.:
Das System der bisherigen dynamischen Fahrzielanzeiger wird nach derzeitiger Planung durch ein Nachfolgesystem abgelöst. Daher sind derzeit noch keine neuen Standorte konkret festgelegt.
Zu 9.:
Fahrradbügel an Bushaltestellen sollen bedarfsgerecht im Zuge von Verkehrsplanungen oder sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradparkens im Quartier durch die jeweiligen Realisierungsträger umgesetzt werden. Die Zeitplanung ist abhängig von der jeweils aufzustellenden Planung.
Zu 10.:
Entsprechende Informationen müssten dem Bezirksamt Harburg vorliegen und sind dort zu erfragen.
Gez. Heimath
f.d.R. Martens
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