21-1484.01

Antwort Anfrage der AfD-Fraktion: Unerlaubte Müllentsorgung im öffentlichen Raum / Pflege des Straßenbegleitgrüns

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.19

Sachverhalt

Schon seit längerer Zeit kommt es in Wilstorf und auch anderswo im Bezirk zu Verunreinigungen des öffentlichen Raums durch vorzeitige oder gar nicht angemeldete Sperrmüllablagerungen und Hausmüll am Straßenrand, auf dem Fußweg und insbesondere auf Flächen des Straßenbegleitgrüns. Besonders betroffen erscheint hier die Straße Reeseberg, wo von normalem Hausmüll über ausgediente Kühlgeräte, Monitore bis hin zu Propangasflaschen nahezu täglich alles zu finden ist. Oftmals dauert es mehrere Tage, bis diese Vermüllungen, die sowohl eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen als auch den Anschein der Verwahrlosung eines Stadtteils bieten, entfernt werden.

Besonders aktuell und augenfällig war eine offensichtlich unerlaubte Müllentsorgung am Abend des 29. April 2021 vor dem Haus Reeseberg 71, die, wie uns mitgeteilt wurde, auch zu einem Polizeieinsatz führte. Hier waren gegen 21:00 Uhr auf dem Fußweg sowie im Bereich des Straßenbegleitgrüns ausgediente Möbel, Haushaltsgeräte und auch Propangasflaschen abgelegt. Der Müllhaufen soll auch am 30. April 2021 nicht entfernt worden sein, so dass er über das durch den Maifeiertag verlängerte Wochenende vor Ort verblieben ist.

Darüber hinaus befinden sich die Flächen des Straßenbegleitgrüns überwiegend in einem erbärmlichen Zustand, da sie offenbar nicht oder nur völlig unzureichend gepflegt werden. Auch dies mag dazu beitragen, dass sie von manchen Anwohnern zur Müllentsorgung genutzt werden.

Abhilfe könnte hier geschaffen werden durch Pflege der Grünflächen, schnellere Müllentsorgung und konsequente Ermittlung der Verursacher und deren Inanspruchnahme für die entstehenden Kosten.

Unser Antrag (Ds.: 21-1426), Vertreter der Stadtreinigung und von Stadtgrün in den Regionalausschuss Harburg einzuladen, um dort über ihr Vorgehen Auskunft zu geben, wurde im Hauptausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1.) Wie ist der reguläre Verfahrensablauf im Bezirk Harburg bei Kenntniserlangung der zuständigen Stellen (Verwaltung, Polizei, Stadtreinigung und/oder andere) von unerlaubter Müllentsorgung?
2.) In welchen Fällen wurden die zuständigen Stellen im Bezirk Harburg (Verwaltung, Polizei, Stadtreinigung und/oder andere) im Zeitraum 01.01.2020 bis heute von unerlaubt entsorgtem Müll in Kenntnis gesetzt oder haben selbst Kenntnis genommen? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Uhrzeit der Meldung/Feststellung, Art und Ort der Verunreinigung.)
3.) In welchen der unter 2.) erfragten Fälle befand sich Sondermüll/Gefahrgut unter den unerlaubt entsorgten Gegenständen?
4.) Wie wurde bei den unter 2.) und 3.) erfragten Fällen konkret gehandelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Uhrzeit Ort und getroffenen Maßnahmen.)
5.) In welchen der vorbenannten Fälle konnten der oder die Verursacher ermittelt werden?
6.) Welche Maßnahmen wurden gegen die ermittelten Verursacher eingeleitet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Zeitpunkt, Art der Verunreinigung und eingeleiteten Maßnahmen.)
7.) Soweit gegen den/die Verursacher Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurden: Wie sind diese ausgegangen? (Bitte aufgeschlüsselt wie vor.)
8.) Welche Kosten sind dem Bezirk Harburg und/oder anderen Kostenträgern für die Beseitigung unerlaubt entsorgten Mülls im Zeitraum 01.01.2020 bis zum 31.12 2020 und vom 01.01.2021 bis heute entstanden? (Bitte als Gesamtsumme und aufgeschlüsselt nach Ort, Zeitpunkt und Art der Verunreinigung darstellen.)
9.) In welcher Höhe konnten die entstandenen Kosten beim jeweiligen Verursacher erfolgreich geltend gemacht werden? (Bitte aufgeschlüsselt wie vor.)
10.) Wurde in bestimmten Fällen auf die Geltendmachung der Kosten verzichtet oder deren Geltendmachung nicht weiter verfolgt? Wenn ja, warum?
11.) Sind der Verwaltung/den zuständigen Stellen Schwerpunkte der unerlaubten Müllentsorgung im Bezirk Harburg bekannt? Wenn ja, wo befinden sich diese und wie wird dieser Art der Verunreinigung des öffentlichen Raums entgegen gewirkt?
12.) Da die unerlaubte Müllentsorgung, zumindest dem Anschein nach, auch in einem gewissen Zusammenhang mit der ethnischen Herkunft der Verursacher stehen könnte (ein Blick auf die Klingelschilder der Häuser, vor denen sich die Müllberge anhäufen, reicht für diese Annahme aus): Wird die ethnische Herkunft der Verursacher erfasst, um ggfs. In entsprechenden Kulturkreisen für Aufklärung über ordnungsgemäße Entsorgung zu unterrichten? Wenn nein, warum nicht?
13.) Wie wurde in dem in der Vorbemerkung dargestellten Fall (unerlaubte Müllentsorgung vor dem Haus Reeseberg 71 am 29.04.2021 konkret verfahren? (Bitte den zeitlichen Ablauf der getroffenen Maßnahmen darstellen.)
14.) Konnte im vorbenannten Fall ein Verursacher festgestellt werden? Wenn ja: Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen sind gegen diesen erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

15.) Sind für den Fall der Vermüllung beispielsweise unmittelbar vor dem Wochenende oder vor Feiertagen oder sonst außerhalb der regulären Dienstzeiten Notfallmaßnahmen zur Reinigung/Müllabfuhr vorgesehen? Wenn ja, in welcher Form sind diese organisiert? Wenn nein, warum nicht?

16.) In welcher Form und durch wen erfolgt die Pflege des Straßenbegleitgrüns im Bezirk Harburg?
17.) Wird der Zustand des Straßenbegleitgrüns regelmäßig kontrolliert und erforderlichenfalls verbessert?
18.) Wann erfolgten im Zeitraum 01.01.2020 bis heute Pflege- und Säuberungsmaßnahmen am Straßenbegleitgrün? (Bitte aufgeschlüsselt nach Zeitpunkt, Straße und getroffenen Maßnahmen.)
19.) Welche Kosten sind dem Bezirk Harburg und/oder anderen Kostenträgern für die Pflege und Reinigung des Straßenbegleitgrüns im Zeitraum 01.01.2020 bis zum 31.12 2020 und vom 01.01.2021 bis heute entstanden? (Bitte als Gesamtsumme und aufgeschlüsselt nach Ort, Zeitpunkt und Art der kostenauslösenden Maßnahme darstellen.)
20.) Wie gedenkt die Verwaltung in Zukunft der Vermüllung des Bezirks und insbesondere, soweit bekannt, bestimmter Problembereiche entgegen zu wirken? (Bitte konkret angedachte Maßnahmen aufführen.)

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 29.06.2021

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-1484)) wie folgt:

Frage 1: Wie ist der reguläre Verfahrensablauf im Bezirk Harburg bei Kenntniserlangung der zuständigen Stellen (Verwaltung, Polizei, Stadtreinigung und/oder andere) von unerlaubter Müllentsorgung?

Die Zuständigkeit für die Beseitigung von Müllablagerungen auf öffentlichem Grund liegt bei der Stadtreinigung Hamburg. Die Meldung an die Stadtreinigung kann über die Hotline oder eine App erfolgen. Es wurde vereinbart, dass die Stadtreinigung das Bezirksamt bei größeren Müllablagerungen innerhalb eines Tages nach Meldungseingang informiert. Das Bezirksamt kann innerhalb eines Tages widersprechen, sofern es sich z.B. nicht um eine bezirkliche Fläche handelt. Die Kosten werden für Bagatellfälle von der Stadtreinigung getragen. Sofern die Müllablagerung haushaltsübliche Mengen überschreitet, wird die Entsorgung dem Bezirksamt in Rechnung gestellt.

Frage 2: In welchen Fällen wurden die zuständigen Stellen im Bezirk Harburg (Verwaltung, Polizei, Stadtreinigung und/oder andere) im Zeitraum 01.01.2020 bis heute von unerlaubt entsorgtem Müll in Kenntnis gesetzt oder haben selbst Kenntnis genommen? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Uhrzeit der Meldung/Feststellung, Art und Ort der Verunreinigung.)

Da das Bezirksamt Harburg lediglich die festgestellten Müllentsorgungen weitermeldet, wird darüber hinaus keine gesonderte Statistik geführt.

Frage 3: In welchen der unter 2.) erfragten Fälle befand sich Sondermüll/Gefahrgut unter den unerlaubt entsorgten Gegenständen?

Frage 4: Wie wurde bei den unter 2.) und 3.) erfragten Fällen konkret gehandelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Uhrzeit Ort und getroffenen Maßnahmen.)

Frage 5: In welchen der vorbenannten Fälle konnten der oder die Verursacher ermittelt werden?

Frage 6: Welche Maßnahmen wurden gegen die ermittelten Verursacher eingeleitet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Zeitpunkt, Art der Verunreinigung und eingeleiteten Maßnahmen.)

Frage 7: Soweit gegen den/die Verursacher Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurden: Wie sind diese ausgegangen? (Bitte aufgeschlüsselt wie vor.)

Zu 3. bis 7.: Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtreinigung Hamburg und nicht beim Bezirksamt, daher können die Fragen nicht beantwortet werden.

Frage 8: Welche Kosten sind dem Bezirk Harburg und/oder anderen Kostenträgern für die Beseitigung unerlaubt entsorgten Mülls im Zeitraum 01.01.2020 bis zum 31.12 2020 und vom 01.01.2021 bis heute entstanden? (Bitte als Gesamtsumme und aufgeschlüsselt nach Ort, Zeitpunkt und Art der Verunreinigung darstellen.)

Bislang sind dem Bezirksamt in den Jahren 2020 und 2021 keine Kosten von der Stadtreinigung für unerlaubte Müllentsorgungen in Rechnung gestellt worden.

Frage 9: In welcher Höhe konnten die entstandenen Kosten beim jeweiligen Verursacher erfolgreich geltend gemacht werden? (Bitte aufgeschlüsselt wie vor.)

Frage 10: Wurde in bestimmten Fällen auf die Geltendmachung der Kosten verzichtet oder deren Geltendmachung nicht weiter verfolgt? Wenn ja, warum?

Zu 9. und 10.: Die Erhebung und Geltendmachung der entstandenen Kosten liegt in der Zuständigkeit der Stadtreinigung.

Frage 11: Sind der Verwaltung/den zuständigen Stellen Schwerpunkte der unerlaubten Müllentsorgung im Bezirk Harburg bekannt? Wenn ja, wo befinden sich diese und wie wird dieser Art der Verunreinigung des öffentlichen Raums entgegen gewirkt?

Ja, an den Wertstoffcontainerplätzen sowie im Phönixviertel.

Frage 12: Da die unerlaubte Müllentsorgung, zumindest dem Anschein nach, auch in einem gewissen Zusammenhang mit der ethnischen Herkunft der Verursacher stehen könnte (ein Blick auf die Klingelschilder der Häuser, vor denen sich die Müllberge anhäufen, reicht für diese Annahme aus): Wird die ethnische Herkunft der Verursacher erfasst, um ggfs. In entsprechenden Kulturkreisen für Aufklärung über ordnungsgemäße Entsorgung zu unterrichten? Wenn nein, warum nicht?

Frage 13: Wie wurde in dem in der Vorbemerkung dargestellten Fall (unerlaubte Müllentsorgung vor dem Haus Reeseberg 71 am 29.04.2021 konkret verfahren? (Bitte den zeitlichen Ablauf der getroffenen Maßnahmen darstellen.)

Frage 14: Konnte im vorbenannten Fall ein Verursacher festgestellt werden? Wenn ja: Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen sind gegen diesen erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

Frage 15: Sind für den Fall der Vermüllung beispielsweise unmittelbar vor dem Wochenende oder vor Feiertagen oder sonst außerhalb der regulären Dienstzeiten Notfallmaßnahmen zur Reinigung/Müllabfuhr vorgesehen? Wenn ja, in welcher Form sind diese organisiert? Wenn nein, warum nicht?

Zu 12. bis 15.: Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtreinigung Hamburg und nicht beim Bezirksamt, daher können die Fragen nicht beantwortet werden.

Frage 16: In welcher Form und durch wen erfolgt die Pflege des Straßenbegleitgrüns im Bezirk Harburg?

Im Bezirk Harburg ist die Abteilung Stadtgrün für die Pflege des Straßenbegleitgrüns zuständig, dies schließt jedoch die Säuberung des Straßenbegleitgrüns nicht mit ein, da diese von der Stadtreingung übernommen wird. Die Pflege des Straßenbegleitgrüns wird extern beauftragt. Es handelt sich um Mäharbeiten der Rasenflächen und Säuberung von Wildkräutern und Schnittmaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Weiterhin gibt es zahlreiche Beetpatenschaften von Privatleuten oder Organisationen.

Frage 17: Wird der Zustand des Straßenbegleitgrüns regelmäßig kontrolliert und erforderlichenfalls verbessert?

Ja, der Zustand des Straßenbegleitgrüns wird durch die Revierleiter kontrolliert. Diese leiten Maßnahmen zur Abhilfe in die Wege.

Frage 18: Wann erfolgten im Zeitraum 01.01.2020 bis heute Pflege- und Säuberungsmaßnahmen am Straßenbegleitgrün? (Bitte aufgeschlüsselt nach Zeitpunkt, Straße und getroffenen Maßnahmen.)

Eine Aufschlüsselung nach Zeitpunkt, Straße und Maßnahmen ist nicht möglich, da

es keine statistische Erfassung hierfür gibt. Die Säuberung des Straßenbegleitgrüns

erfolgt in regelmäßigem Turnus durch die Stadtreinigung. Die Mäharbeiten erfolgen

je nach Erfordernis jeweils 6 bis 8 mal pro Jahr. Die Entfernung von Wildkräutern und

Schnitt von Stauden und Sträuchern im Straßenbegleitgrün erfolgt ebenso 6 mal pro

Jahr.

Frage 19: Welche Kosten sind dem Bezirk Harburg und/oder anderen Kostenträgern für die Pflege und Reinigung des Straßenbegleitgrüns im Zeitraum 01.01.2020 bis zum 31.12 2020 und vom 01.01.2021 bis heute entstanden? (Bitte als Gesamtsumme und aufgeschlüsselt nach Ort, Zeitpunkt und Art der kostenauslösenden Maßnahme darstellen.)

Auch hier gibt es keine Statistik und die Frage kann in der Detailtiefe nicht beantwortet werden.

Die zur Verfügung stehenden Mittel (Rahmenzuweisung) betragen 435.000,00 € pro

Jahr brutto.

Frage 20: Wie gedenkt die Verwaltung in Zukunft der Vermüllung des Bezirks und insbesondere, soweit bekannt, bestimmter Problembereiche entgegen zu wirken? (Bitte konkret angedachte Maßnahmen aufführen.)

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtreinigung Hamburg.

Fredenhagen

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