Antwort Anfrage der AfD-Fraktion: Kriminalität im Phoenix-Viertel
Letzte Beratung: 12.10.2021 Hauptausschuss Ö 1.1
Nach der jüngsten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2020 verzeichnet Harburg als einziger der Hamburger Bezirke eine starke Zunahme. Danach stieg die Kriminalität um 8,6 Prozent, sprich um 1.293 Straftaten auf insgesamt 16.254 Straftaten in 2020 im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Aufschlüsselung fällt der gleichnamige Stadtteil des Bezirks Harburg auf und hier insbesondere bestimmte Deliktsbereiche. Bei den Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz stieg die Zahl von 154 erfassten Fällen in 2019 auf 246 Fälle im Jahr 2020. Das ist eine Steigung um fast 60 Prozent. Im Deliktsbereich „Rauschgiftdelikte insgesamt“ sieht es im Harburger Stadtteil nur wenig besser aus. Hier wurden 320 Fälle 2019 erfasst und 453 Fälle im Jahr 2020. Ein Anstieg von fast 42 Prozent. Die allgemeinen Verstöße („Konsumentendelikte“) in diesem Bereich haben von 263 Fällen in 2019 auf 372 Fälle in 2020 zugenommen. Das ist ein Anstieg von über 41 Prozent. Beim Handel bzw. Schmuggel von Rauschgift wurden 2019 noch 42 Fälle erfasst und 65 Fälle im Jahr 2020.
Als Brennpunkt hat sich im Stadtteil Harburg offenbar das sogenannte „Phoenix-Viertel“ erwiesen. Nicht umsonst hat die Polizei ihren Schwerpunkteinsatz vor Ort erhöht. Mitte letzten Jahres wurde eine Schwerpunktkampagne gestartet, nachdem Anwohner sich über Gewalt und Drogendelikte beschwert hatten. Die bürgernahen Beamten waren verstärkt vor Ort wie auch eine Reiterstaffel.
Die Verantwortlichen des Polizeikommissariats 46 führen die gestiegenen Zahlen auf die verstärkte Polizeipräsenz im Phoenix-Viertel zurück und den direkten Kontakt der Anwohner mit den Beamten. Diese Argumentation kann nicht über dieses ernsthafte und zunehmende Problem hinwegtäuschen. Denn wenn keine Präsenz vor Ort wäre und nicht ermittelt würde, so befänden sich die erfassten Fälle in einem sehr niedrigen Bereich. Niemand wird dann ernsthaft die Auffassung eines Nichtvorhandenseins der Kriminalität teilen.
Im Phoenix-Viertel selbst steht ein bestimmtes Lokal im Rampenlicht der Ermittlungsbehörden. Es geht um das La Leyla in der Lassallestraße. Die lokale Berichterstattung titelt wie dazu folgt: „Razzia im Phoenix-Viertel: Jeder zweite Überprüfte wurde festgenommen, „Razzia im Phoenix-Viertel: Polizei nimmt alle Gäste aus Lokal mit“. Im Nachgang wurde der Besitz von Drogen und Waffen, der Verdacht des illegalen Aufenthalts, Urkundenfälschungen oder per Haftbefehl gesuchte Personen festgestellt. Dieses Lokal gilt Ermittlern zufolge als Treffpunkt für Täter aus der Einbrecherszene vom Balkan, die aus Billstedt nun in Harburg ihren kriminellen Machenschaften nachgehen.
Aber auch außerhalb des Lokals werden die Ermittlungsbehörden im Phönix-Viertel gerufen. So kommt es zu weiteren Razzien im Bereich des Drogenhandels in sogenannten Kulturvereinen, bei denen Drogen und Waffen beschlagnahmt wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wie beurteilen die zuständigen Stellen die Kriminalitätsentwicklung im Harburger Phoenix-Viertel (bitte soweit wie möglich zurückreichend anhand der Deliktsbereiche darstellen und bewerten)?
2. Welche Razzien hat die Polizei im Harburger Phoenix-Viertel an welchen Orten bzw. Lokalitäten durchgeführt (bitte seit 2010 jährlich darstellen und Anlass aufführen)?
3. In welcher Verbindung zu den Kriminellen stehen die jeweiligen Lokalitäten bzw. Vereine im Harburger Phoenix-Viertel nach Einschätzung der Polizei?
4. Gegen wie viele Tatverdächtige wurde im Zuge dieser Razzien ermittelt (bitte nach Nationalität, Aufenthaltsstatus und Deliktsbereich entsprechend aufschlüsseln)?
5. Wie viele der Ermittlungen führten zu einem Strafverfahren (bitte entsprechend aufschlüsseln und wenn möglich Ergebnis des Verfahrens aufführen)?
6. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität werden aktuell im Phoenix-Viertel von der Polizei durchgeführt (bitte Maßnahmen seit 2010 aufschlüsseln)?
7. Über welchen Zeitraum sind diese Maßnahmen vorgesehen (bitte entsprechend aufschlüsseln und begründen)?
8. Wie beurteilen die Ermittlungsbehörden die Einbrecherszene in Harburg und im Phoenix-Viertel?
9. Aus welchen Gründen hat sich die Einbrecherszene aus Billstedt offenbar nach Harburg in das Phoenix-Viertel verlagert und was gedenkt die Polizei konkret gegen Kriminelle aus diesem Deliktsbereich in Harburg zu unternehmen?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 15.09.2021
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zur Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-1542) wie folgt Stellung.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) ergänzt die Fragen 5 und 8 des Auskunftsersuchens der Bezirksversammlung (Drs. 21-1542) im Anschluss an die Stellungnahme der BIS.
Sachverhalt:
Nach der jüngsten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2020 verzeichnet Harburg als einziger der Hamburger Bezirke eine starke Zunahme. Danach stieg die Kriminalität um 8,6 Prozent, sprich um 1.293 Straftaten auf insgesamt 16.254 Straftaten in 2020 im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Aufschlüsselung fällt der gleichnamige Stadtteil des Bezirks Harburg auf und hier insbesondere bestimmte Deliktsbereiche. Bei den Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz stieg die Zahl von 154 erfassten Fällen in 2019 auf 246 Fälle im Jahr 2020. Das ist eine Steigung um fast 60 Prozent. Im Deliktsbereich „Rauschgiftdelikte insgesamt“ sieht es im Harburger Stadtteil nur wenig besser aus. Hier wurden 320 Fälle 2019 erfasst und 453 Fälle im Jahr 2020. Ein Anstieg von fast 42 Prozent. Die allgemeinen Verstöße („Konsumentendelikte“) in diesem Bereich haben von 263 Fällen in 2019 auf 372 Fälle in 2020 zugenommen. Das ist ein Anstieg von über 41 Prozent. Beim Handel bzw. Schmuggel von Rauschgift wurden 2019 noch 42 Fälle erfasst und 65 Fälle im Jahr 2020.
Als Brennpunkt hat sich im Stadtteil Harburg offenbar das sogenannte „Phoenix-Viertel“ erwiesen. Nicht umsonst hat die Polizei ihren Schwerpunkteinsatz vor Ort erhöht. Mitte letzten Jahres wurde eine Schwerpunktkampagne gestartet, nachdem Anwohner sich über Gewalt und Drogendelikte beschwert hatten. Die bürgernahen Beamten waren verstärkt vor Ort wie auch eine Reiterstaffel.
Die Verantwortlichen des Polizeikommissariats 46 führen die gestiegenen Zahlen auf die verstärkte Polizeipräsenz im Phoenix-Viertel zurück und den direkten Kontakt der Anwohner mit den Beamten. Diese Argumentation kann nicht über dieses ernsthafte und zunehmende Problem hinwegtäuschen. Denn wenn keine Präsenz vor Ort wäre und nicht ermittelt würde, so befänden sich die erfassten Fälle in einem sehr niedrigen Bereich. Niemand wird dann ernsthaft die Auffassung eines Nichtvorhandenseins der Kriminalität teilen.
Im Phoenix-Viertel selbst steht ein bestimmtes Lokal im Rampenlicht der Ermittlungsbehörden. Es geht um das La Leyla in der Lassallestraße. Die lokale Berichterstattung titelt wie dazu folgt: „Razzia im Phoenix-Viertel: Jeder zweite Überprüfte wurde festgenommen, „Razzia im Phoenix-Viertel: Polizei nimmt alle Gäste aus Lokal mit“. Im Nachgang wurde der Besitz von Drogen und Waffen, der Verdacht des illegalen Aufenthalts, Urkundenfälschungen oder per Haftbefehl gesuchte Personen festgestellt. Dieses Lokal gilt Ermittlern zufolge als Treffpunkt für Täter aus der Einbrecherszene vom Balkan, die aus Billstedt nun in Harburg ihren kriminellen Machenschaften nachgehen.
Aber auch außerhalb des Lokals werden die Ermittlungsbehörden im Phönix-Viertel gerufen. So kommt es zu weiteren Razzien im Bereich des Drogenhandels in sogenannten Kulturvereinen, bei denen Drogen und Waffen beschlagnahmt wurden.
Bei den von den Fragestellern angeführten Delikten, bei denen für den Bezirk Harburg in 2020 eine Zunahme der in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registrierten Fälle im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen war, handelt es sich um sogenannte Kontrolldelikte, die in der Regel überwiegend im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen festgestellt werden. Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung wurden im Phoenix-Viertel – neben Maßnahmen zur Bekämpfung der Betäubungsmittel-Kriminalität – auch Überprüfungen zur Einhaltung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg verstärkt durchgeführt. Hierbei kam es, wie in/an anderen Örtlichkeiten auch, zur Feststellung von begleitenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten u. a. im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel.
In Harburg befindet sich darüber hinaus die Drogenhilfeeinrichtung „Abrigado“. Diese ist für die südlichen Hamburger Stadtteile die zentrale Stelle, um drogenabhängigen Personen Hilfsangebote zu unterbreiten. Die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie führten im Jahr 2020 zu einem eingeschränkten Betrieb der Drogenhilfeeinrichtung, wodurch Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten vermehrt im Umfeld der Einrichtung sowie in der Harburger Innenstadt und im Phoenix-Viertel wahrgenommen wurden. Aktuell können im Bereich Harburg vereinzelt Angehörige der Betäubungsmittelszene festgestellt werden, die zuvor in den Bereichen St. Georg, St. Pauli oder im Schanzenviertel anzutreffen waren.
1. Wie beurteilen die zuständigen Stellen die Kriminalitätsentwicklung im Harburger Phoenix-Viertel (bitte soweit wie möglich zurückreichend anhand der Deliktsbereiche darstellen und bewerten)?
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der PKS. Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Das Phoenix-Viertel befindet sich im OT 702, der zum Stadtteil Harburg gehört. Der OT 702 umfasst neben dem Phönix-Viertel auch einen Großteil der Harburger Innenstadt mit vielen Einzelhandelsgeschäften und den Harburger Bahnhof. Die Aussagekraft der PKS-Zahlen des OT 702 ist bezogen auf das Phoenix-Viertel entsprechend eingeschränkt.
Die Entwicklung der Straftaten-Fallzahlen im OT 702 insgesamt sowie für ausgewählte Deliktsbereiche ist als Anlage 1 beigefügt. Mit vertretbarem Aufwand war dies für einen Zeitraum von fünf Jahren möglich.
Nach Einschätzung der Fachabteilung für Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität des Landeskriminalamtes (LKA 6) ist die Sicherheitslage im Bereich Phoenix-Viertel (Wilstorfer Straße und Umgebung) derzeit als unauffällig zu bezeichnen. Eine besondere Häufung von Straftaten oder eine Belastung durch schwere Straftaten ist nicht erkennbar.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
2. Welche Razzien hat die Polizei im Harburger Phoenix-Viertel an welchen Orten bzw. Lokalitäten durchgeführt (bitte seit 2010 jährlich darstellen und Anlass aufführen)?
Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschfristen liegen entsprechende Unterlagen nur für die letzten fünf Jahre vor.
Nach händischer Auswertung der am örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 46 noch vorliegenden Einsatzunterlagen wurde von der Schutzpolizei keine Razzia im Sinne der Fragestellung durchgeführt. Durchgeführt wurden verschiedene Schwerpunkteinsätze in diesem Gebiet, die aber nicht statistisch erfasst werden.
Darüber hinaus wäre für die Beantwortung eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums beim LKA erforderlich. Die Auswertung von mehreren hunderttausend Akten ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.
3. In welcher Verbindung zu den Kriminellen stehen die jeweiligen Lokalitäten bzw. Vereine im Harburger Phoenix-Viertel nach Einschätzung der Polizei?
Konkrete Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Polizei nicht vor.
4. Gegen wie viele Tatverdächtige wurde im Zuge dieser Razzien ermittelt (bitte nach Nationalität, Aufenthaltsstatus und Deliktsbereich entsprechend aufschlüsseln)?
5. Wie viele der Ermittlungen führten zu einem Strafverfahren (bitte entsprechend aufschlüsseln und wenn möglich Ergebnis des Verfahrens aufführen)?
Siehe Antwort zu 2.
6. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität werden aktuell im Phoenix-Viertel von der Polizei durchgeführt (bitte Maßnahmen seit 2010 aufschlüsseln)?
7. Über welchen Zeitraum sind diese Maßnahmen vorgesehen (bitte entsprechend aufschlüsseln und begründen)?
Die Polizei führt im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen sowie übergeordneter gesamtpolizeilicher Aspekte nach Maßgabe der vorhandenen personellen Ressourcen mit Kräften des täglichen Dienstes, der Dienstgruppe Operative Aufgaben/Lokale Präsenz, des Besonderen Fußstreifendienstes, der Dienstgruppe Fahndung sowie anlassbezogen mit Einsatzkräften der Landesbereitschaftspolizei präventive und repressive Maßnahmen durch. Darüber hinaus wird sie seit Juni 2020 im Phoenix-Viertel gezielt zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität tätig.
Polizeiliche Maßnahmen haben grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung. Ihre Fortdauer richtet sich nach Erfordernis, Erfolg und (personellen) Ressourcen und unterliegt einer ständigen Bewertung.
Darüber hinaus betrifft die Fragestellung die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.
Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
8. Wie beurteilen die Ermittlungsbehörden die Einbrecherszene in Harburg und im Phoenix-Viertel?
Zu den Fallzahlen für die ersten Halbjahre 2020 und 2021 im Bereich des schweren Einbruchdiebstahls für den Bezirk Harburg und den OT 702 siehe Anlage 2.
Demnach sind für den OT 702 die bekannt gewordenen Fälle des Wohnungseinbruchsdiebstahls in der ersten Jahreshälfte 2021 (11 Fälle) im Vergleich zur ersten Jahreshälfte 2020 (39 Fälle) deutlich zurückgegangen.
9. Aus welchen Gründen hat sich die Einbrecherszene aus Billstedt offenbar nach Harburg in das Phoenix-Viertel verlagert und was gedenkt die Polizei konkret gegen Kriminelle aus diesem Deliktsbereich in Harburg zu unternehmen?
Erkenntnisse zu einer Verlagerung der Einbrecherszene im Sinne der Fragestellung liegen der Polizei nicht vor.
Darüber hinaus betrifft die Fragestellung die Einsatz- und Ermittlungstaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.
Ergänzender Antwortbeitrag der BJV zu Frage 5 und 8:
Zu Frage 5:
Wie viele der Ermittlungen führten zu einem Strafverfahren (bitte entsprechend aufschlüsseln und wenn möglich Ergebnis des Verfahrens aufführen)?
Im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft werden der Tatort und der Umstand, ob einem Ermittlungsverfahren eine Razzia zugrunde liegt, nicht erfasst. Eine Beantwortung der Frage wäre daher nur durch händische Auswertung sämtlicher einschlägiger Ermittlungsverfahren für den abgefragten Zeitraum möglich. Allein betreffend die Delikte, die in den Zuständigkeitsbereich der Abteilungen der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität fallen, handelte es sich dabei für das Jahr 2020 um Verfahren im fünfstelligen Bereich. Die Beiziehung und Auswertung dieser Verfahren ist in der für die Beantwortung einer bezirklichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Zu Frage 8:
Wie beurteilen die Ermittlungsbehörden die Einbrecherszene in Harburg und im Phoenix-Viertel?
Im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA werden der Tatort und der Umstand, ob eine beschuldigte Person oder eine Tat einer „Einbrecherszene“ zuzuordnen ist, nicht erfasst. Eine Beantwortung der Frage wäre daher nur durch händische Auswertung sämtlicher einschlägiger Ermittlungsverfahren für den abgefragten Zeitraum möglich. Allein betreffend die Delikte des § 243 (Diebstahl im besonders schweren Fall) und des § 244 StGB (Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) handelte es sich dabei für das Jahr 2020 um Verfahren im vierstelligen Bereich. Die Beiziehung und Auswertung dieser Verfahren ist in der für die Beantwortung einer bezirklichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Gez. Heimath
f.d.R. Martens
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