21-1207.01

Antwort Anfrage der AfD-Fraktion: Das Konzept "Hier wohnt Hamburgs Jugend" in Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 3.19

Sachverhalt

Das Konzept „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ hat das Ziel, Jugendliche und Jungerwachsene insbesondere aus stationären Erziehungshilfen bzw. betreuten Wohnformen mit Wohnraum zu versorgen. Die Erziehungshilfe endet mit der Anmietung der Wohnung. Das von der Sozialbehörde initiierte Programm vergibt bei Wohnungsbauvorhaben über Konzeptausschreibungsverfahren oder bei Direktvergaben von stadteigenen Liegenschaften einen Anteil an Wohnungen von ca. 30m² mit einfacher Ausstattung. Investoren verpflichten sich mindestens zu einer 30-jährigen Belegungsbindung. Die Mietvorgaben orientieren sich nach dem SGB II (Bürgerschaftsdrucksache 21/11955). Stadteigene Liegenschaften werden unter Einbeziehung der zuständigen Gremien der Bezirksversammlungen vergeben. Die Öffentlichkeit und die Bezirksversammlungen werden regelhaft über geplante Bauvorhaben in Veranstaltungen gemäß § 28 BezVG informiert.

In Harburg hat es bisher keine entsprechenden Wohnungskontingente für diese Zielgruppe gegeben (Stand 04.09.2020). Laut Senatsantwort auf die Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Marco Schulz vom 4. September 2020 sind in Harburg folgende Bauprojekte im Rahmen des Programms „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ geplant: Quartiersmitte – Plateau mit 10 Wohnungen; Fischbeker Heidbrook mit 2 Wohnungen; Elfenwiese mit 4 Wohnungen und Theodor-Yorck-Straße mit 8 Wohnungen.
Nun gibt es in Harburg ein Bauprojekt, das Fragen aufwirft. Im Harburger Stadtteil Rönneburg sollen an der Ecke Foßholt/Rönneburger Freiheit zwei Einzelhäuser mit insgesamt 14 Mikro-Wohnungen und einem Nebengebäude im Rahmen des besagten Programms entstehen. Es handelt sich um das Bauvorhaben Foßholt 1, 1a bis 1b. Dies belegt die Aussage des zuständigen Regionalbeauftragten des Bezirksamts Harburg (Der neue Ruf vom 01.08.2020, S. 4). Allerdings wird dies in der zweiten Bürgerschaftsanfrage zu diesem Programm (Bürgerschaftsdrucksache 22/1765) verneint. Hier wird folgendes verlautbart: „Die Mikro-Wohnungen im Foßholt stehen nicht im Zusammenhang mit dem Programm „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ (Bürgerschaftsdrucksache 22/1765). Nach eigenen Recherchen sind hier offenbar bereits Menschen eingezogen, denn die Briefkästen sind mit Namen versehen. Zu diesem (fast) abgeschlossenen Bauvorhaben wurde öffentlich Kritik von Anwohnern vorgetragen, wie dem besagten Zeitungsartikel zu entnehmen ist. Der zuständigen Fachbörde aber sind weder Kritik noch Nachbarschaftsbeschwerden bekannt (Bürgerschaftsdrucksache 22/1226).

Wie der Bürgerschaftsanfrage (Drs. 22/1226) weiter zu entnehmen ist, sind zu den geplanten Wohnungskontingenten keine Beschlussfassungen durch die Harburger Gremien wie der Bezirksversammlung oder dem Bezirksamt erfolgt.

Nun gilt es, den aktuellen Stand im Rahmen des Programms „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ für den Bezirk Harburg zu erfragen. Im Rahmen geltender Regelungen sind anonymisierte Daten möglich, ohne die Sozialdaten abbilden zu müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche der Harburger Bauvorhaben im Rahmen des Programms „Hier wohnt Harburgs Jugend“ sind bereits in Planung bzw. wann rechnet der Bezirk mit dem Beginn der Planungs- und Realisierungsphase (bitte nach den Bauvorhaben jeweils im Detail darstellen)?
  2. Welche Belegungsbindung haben diese Wohnungskontingente bzw. welche Belegungsbindung ist vorgesehen (bitte jeweils aufschlüsseln und begründen)?
  3. Haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereits den Harburger Bezirk und seine Gremien in die einzelnen Bauvorhaben dieses Programms eingebunden (bitte im Detail darstellen)?
  4. Wenn ja, in welcher Form erfolgte dies und mit welchem Ergebnis (bitte jeweils nach den Bauvorhaben aufschlüsseln)?
  5. Wenn nein, warum nicht beziehungsweise wann rechnet der Bezirk mit einer Einbindung?
  6. Planen das Bezirksamt beziehungsweise die zuständigen Stellen die Anwohner zu den Bauvorhaben des Programms „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ zu informieren und im Rahmen einer Nachbarbeteiligung zu involvieren?
  7. Wenn nein, warum nicht (bitte jeweils im Detail begründen)?
  8. Aus welchen Gründen befinden sich die geplanten Harburger Wohnungskontingente des besagten Programms in bevölkerungsschwachen Gebieten im Bezirk (bitte jeweils begründen)?
  9. Welche Gründe waren ausschlaggebend für die Standortauswahl im Bezirk zu diesen Wohnungskontingenten (bitte jeweils begründen)?
  10. Was ist dem Bezirksamt Harburg zu den Mikro-Wohnungen im Foßholt mittlerweile bekannt (bitte im Detail erläutern)?
  11. Teilt der Bezirk die Auffassung des Senats, dass die Mikro-Wohnungen in der Straße Foßholt nicht im Zusammenhang mit dem Programm „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ stehen?
  12. Wenn ja, wie erklärt sich der Bezirk die anders lautende Aussage des Regionalbeauftragten für den Bereich Harburg-Kern im Bezirksamts Harburg (Der neue Ruf, 01.08.2020, S. 4.)?
  13. Plant die zuständige Stelle nach Abschluss des Bauvorhabens in der Straße Foßholt, Straßen im Zuge von eeH-Straßen herzustellen (bitte im Detail erläutern und begründen)?
  14. Wie bewertet der Bezirk die von Anwohnern vorgetragene Kritik in Bezug auf das Bauvorhaben in der Straße Foßholt (Der neue Ruf, 01.08.2020, S. 4.)?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 22.02.2021

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-1207) wie folgt:

  1. Welche der Harburger Bauvorhaben im Rahmen des Programms "Hier wohnt Harburgs Jugend" sind bereits in Planung bzw. wann rechnet der Bezirk mit dem Beginn der Planungs- und Realisierungsphase (bitte nach den Bauvorhaben jeweils im Detail darstellen)?

Folgende Vorhaben sind bekannt und in Nutzung genommen:

  1. Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Mikrowohnungen, Marmstorfer Post straße 97

Die Innutzungnahme für das Vorhaben wurde mit Datum vom 13.08.2019 angezeigt.

2. Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 14 Mikrowohnungen, Foßholt 1

Die Innutzungnahme für das Vorhaben wurde für den 01.10.2020 angezeigt. (s. auch Antwort zu Frage 10!)

3. Quartiersmitte - Plateau

4. Fischbeker Heidbrook

5. Elfenwiese

6. Theodor-Yorck-Straße

Zu den Projekten hat die Verwaltung keine weiteren Informationen, ggf. muss hier die Sozialbehörde Stellung nehmen.

2. Welche Belegungsbindung haben diese Wohnungskontingente bzw. welche Belegungsbindung ist vorgesehen (bitte jeweils aufschlüsseln und begründen)?

Soweit dem Bezirksamt bekannt ist, ist ein Umzug aus stationärer HzE und/oder die Vorlage eines §5-Scheins Voraussetzung.

3. Haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereits den Harburger Bezirk und seine Gremien in die einzelnen Bauvorhaben dieses Programms eingebunden (bitte im Detail darstellen)?

Am 8.1.2014 hat ein Vertreter der BASFI das Programm "Hier wohnt Hamburgs Jugend" in einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Bezirksversammlung Harburg vorgestellt. Einzelne Bauvorhaben wurden dabei nicht benannt.

Das Bezirksamt Harburg berichtet zu relevanten Bauvorhaben regelmäßig im nichtöffentlichen Teil der Regionalausschüsse.

4. Wenn ja, in welcher Form erfolgte dies und mit welchem Ergebnis (bitte jeweils nach den Bauvorhaben aufschlüsseln)?

Siehe Antwort zu 3..

5. Wenn nein, warum nicht beziehungsweise wann rechnet der Bezirk mit einer Einbindung?

Entfällt.

6. Planen das Bezirksamt beziehungsweise die zuständigen Stellen die Anwohner zu den Bauvorhaben des Programms "Hier wohnt Hamburgs Jugend" zu informieren und im Rahmen einer Nachbarbeteiligung zu involvieren?

7. Wenn nein, warum nicht (bitte jeweils im Detail begründen)?

Zu 6. und 7.:

Eine Beteiligung der Anwohner ist nicht vorgesehen. Im baurechtlichen Verfahren erfolgt eine Beteiligung der benachbarten Grundstückseigentümer im Sinne des § 71 HBauO. Über die Beteiligung der benachbarten Grundstückseigentümer entscheidet die Bauprüfabteilung einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der erforderlichen Abweichungen vom geltenden Baurecht.

8. Aus welchen Gründen befinden sich die geplanten Harburger Wohnungskontingente des besagten Programms in bevölkerungsschwachen Gebieten im Bezirk (bitte jeweils begründen)?

9. Welche Gründe waren ausschlaggebend für die Standortauswahl im Bezirk zu diesen Wohnungskontingenten (bitte jeweils begründen)?

Zu 8. und 9.: Die Auswahl der Standorte und somit auch der Gebiete hängt eng mit den überhaupt zur Verfügung stehenden Flächen sowie der Bereitschaft von Investoren zusammen, Bauvorhaben an verfügbaren Orten durchzuführen.

10. Was ist dem Bezirksamt Harburg zu den Mikro-Wohnungen im Foßholt mittlerweile bekannt (bitte im Detail erläutern)?

Der Genehmigungsbescheid wurde am 08.08.2018 erteilt. Der Baubeginn wurde zum 09.10.2018 angemeldet. Die Innutzungnahme für das Vorhaben wurde mit Datum vom 13.08.2019 angezeigt. Es wird bewohnt. Die Fassadenarbeiten sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Eine Verkleidung aus Streckmetall ist noch nicht montiert.

11. Teilt der Bezirk die Auffassung des Senats, dass die Mikro-Wohnungen in der Straße Foßholt nicht im Zusammenhang mit dem Programm "Hier wohnt Hamburgs Jugend" stehen?

Das Vorhaben wurde als "2 Errichtung von 2 Einzelhäusern (je 6 WE) mit insgesamt 12 Mikro-Wohnungen in Container-Bauweise" genehmigt. Andere Erkenntnisse zum Projekt "Hier wohnt Hamburgs Jugend!" hat das Bezirksamt nicht.

12. Wenn ja, wie erklärt sich der Bezirk die anders lautende Aussage des Regionalbeauftragten für den Bereich Harburg-Kern im Bezirksamts Harburg (Der neue Ruf, 01.08.2020, S. 4.)?

Siehe Antwort zu 11..

13. Plant die zuständige Stelle nach Abschluss des Bauvorhabens in der Straße Foßholt, Straßen im Zuge von eeH-Straßen herzustellen (bitte im Detail erläutern und begründen)?

Die Straße "Foßholt" ist, wie viele andere Straßen, noch nicht erstmalig endgültig hergestellt (= Langform von eeH). Es gibt für Harburg eine Prioritätenliste, nach der das Bezirksamt Stück für Stück, abhängig von den finanziellen und personellen Ressourcen, seinem gesetzlichen Auftrag folgt und sämtliche eeH-Straßen des Bezirks in den nächsten Jahren entsprechend des HWG §49 ausbaut. Einen Zeitpunkt für die Herstellung der Straße "Foßholt" gibt es derzeit nicht. Selbstverständlich werden die Bürger vor Baubeginn entsprechend informiert.

Einen Zusammenhang zwischen den o.g. Bauprojekt / Jugendprojekt und den Straßenbaumaßnahmen gibt es nicht. Das Vorhaben wurde mit Datum vom 08.08.2018 genehmigt; zusätzliche Anforderungen an den Ausbau des öffentlichen Weges wurden in diesem Zusammrnenhang nicht gestellt.

14. Wie bewertet der Bezirk die von Anwohnern vorgetragene Kritik in Bezug auf das Bauvorhaben in der Straße Foßholt (Der neue Ruf, 01.08.2020, S. 4.)?

Die Kritik ist der Verwaltung nicht bekannt.

Aus Sicht des JA ist es erfreulich, dass der Eigentümer des Grundstücks im Foßholt dringend benötigten Wohnraum für junge Menschen zur Verfügung stellt. Eine besondere Problematik zwischen Bewohnern einer Flüchtlingsunterkunft und jungen Menschen, die auf geförderten Wohnraum angewiesen sind, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

Fredenhagen

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