21-1520.01

Antwort Anfrage der AfD-Fraktion: Blockade der Buxtehuder Straße durch Extinction Rebellion

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.09.2021
Sachverhalt

 

Am 24. April blockierten Mitglieder der Gruppe "Extinction Rebellion" mehrfach die Buxtehuder Straße auf Höhe der Hausnummer 62. Diese Aktion wurde laut einem Medienbericht offenbar als „Swarming“ angemeldet. Eine hochschwangere Frau auf dem Weg ins Krankenhaus und eine Person auf dem Weg ins Impfzentrum wurden durch die Blockade behindert. Laut eigener Ankündigung plant die Gruppe weitere Straßenblockaden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1.    Welche Behörde hat diese Versammlung genehmigt und aus welchen Gründen?
1. 1 Wurde die Aktion als "Swarming" angemeldet? Falls ja, was versteht die Behörde im Zusammenhang mit Demonstrationen darunter und warum wurde die Aktion genehmigt?
1.2 Welche Auflagen hatten die Anmelder der Versammlung zu befolgen und sind sie diesen nachgekommen? Wenn nicht, gegen welche Auflage wurde verstoßen?
1.3 Welche weiteren Eingriffe in den Straßenverkehr durch derartige Aktionen hat es im Bezirk Harburg seit dem 1.1.2020 bis heute gegeben?

 

2.  Wie viele Teilnehmer haben sich an der Straßenblockade am 24.4.2021 beteiligt?

 

3. Inwieweit bestand aus Sicht der Polizei eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer?
3.1 Wurde der Straftatbestand des § 315 b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) verwirklicht, insbeondere Abs. 1 Nr. 2 (bitte mit Begründung)?
3.2 Wurde der Straftatbestand des § 240 StGB (Nötigung) verwirklicht, insbesondere Abs. 1 Nr. 2 (bitte mit Begründung)?
3.3 Welche weiteren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden ggf. von den Teilnehmern dieser Aktion begangen?

 

4. Aus welchen Gründen hat die Polizei die Versammlung nicht aufgelöst?

 

5.   Von wie vielen Personen hat die Polizei aufgenommen?  
5.1 Wenn keine Personalien aufgenommen wurden, warum nicht?

 

6. Welche Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet (bitte Anzahl und Verfahren benennen)?
6.1 Wenn keine Ermitllungsverfahren eingeleitet wurden, warum nicht?
6.2 Welche anderen rechtlichen Konsequenzen hat die Straßenblockade für die Teilnehmer ggf. gehabt?

 

7. Wie viele Polizeibeamte welcher Dienststellen wurden bei der Straßenblockade eingesetzt?

 

8. Wie vieleTeilnehmer an der Straßenblockade sind im Bezirk Harburg gemeldet?

 

9.  Gibt es nach Kenntnissen des Bezirks Gruppierungen bzw. Ableger von Extinction Rebellion in Harburg? Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

 

10. Beobachtet der Verfassungsschutz Extinction Rebellion oder Mitglieder von Extinction Rebellion?

 

11. Gehören Mitglieder von Extinction Rebellion weiteren Organisationen an, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Wenn ja, welche Organisationen sind das?

 

12. Was werden der Bezirk, die Versammlungsbehörde und die Polizei unternehmen, um Straßenblockaden dieser Art und ähnliche Aktionen künftig zu verhindern?