21-0843.01

Antwort Anfrage CDU gem. § 24 betr. Weiteres Vorgehen nach dem Brand des ehemaligen Ortsamtes am Ehestorfer Heuweg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.10.2020 Hauptausschuss Ö 3.6

Sachverhalt

Die CDU hat in mehreren Anträgen auf die Bedeutung des Alten Ortsamtes am Ehestorfer Heuweg hingewiesen. Auch hat die CDU aufgrund der letztendlich abgebrochenen Kaufverhandlungen mit der Rudolf-Steiner-Schule auf die notwendige Sicherung des Gebäudes hingewiesen.

Es ist zu befürchten, dass durch den Brand vom 09.08.2020 ein nicht reparabler Schaden am Gebäude entstanden ist.

Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Teile des Gebäudes wurden durch das Feuer und das Löschwasser irreparabel beschädigt?
  2. Auf welchen Betrag werden die Reparaturkosten geschätzt?
  3. Wie soll vorgegangen werden wenn das Gebäude nicht mehr reparabel ist?
  4. Wie wird das Gebäude nach dem Brand gesichert? Wodurch wird sichergestellt, dass das Gebäude nicht mehr betreten werden kann?
  5. Wie wird die restliche Bausubstanz vor Verfall geschützt?
  6. Erwägt die Verwaltung nach dem Brand einen kompletten Abriss des Gebäudes?
  7. Wie ist das Gebäude gegen Brandschäden versichert gewesen?
  8. Sind die umliegenden Bäume durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen worden?
  9. Wurden seit 2013 Baumpflegemaßnahmen durchgeführt?

Hamburg, am 07.09.2020

Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann

Fraktionsvorsitzender Lars Frommann

Brit-Meike Fischer-Pinz

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg

23.09.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-0843) wie folgt Stellung:

  1. Welche Teile des Gebäudes wurden durch das Feuer und das Löschwasser irreparabel beschädigt?

Das Gebäude befindet sich auf einem Grundstück im AGV (Verwaltung durch Alsterkamp Grundvermögensverwaltung GmbH). Somit muss der LIG Auskunft geben.

Das Bezirksamt hat hier keine Zuständigkeit.

Die Bezirksverwaltung hat keine Kenntnis über den Bauzustand des Gebäudes nach dem Brand. Laut Bericht der Feuerwehr vom 08.09.2020 „brannte der Dachstuhl auf einer Länge von 15 x 6 m. Im Gebäude selber sind Deckenteile (Lehm/Strohverbau) eingestürzt“.

  1. Auf welchen Betrag werden die Reparaturkosten geschätzt?

Siehe zu 1., erster Absatz.

Die Bezirksverwaltung hat keine Kenntnis über die erforderlichen Reparaturkosten des Gebäudes nach dem Brand. Die Sicherung des Gebäudes fällt in die private Verkehrssicherungspflicht der Freien und Hanse Stadt Hamburg als Eigentümer.

  1. Wie soll vorgegangen werden wenn das Gebäude nicht mehr reparabel ist?

Siehe zu 1., erster Absatz.

Die Bezirksverwaltung hat bisher keine Kenntnis über die weiteren Planungen der Freien und Hanse Stadt Hamburg als Eigentümer.

  1. Wie wird das Gebäude nach dem Brand gesichert? Wodurch wird sichergestellt, dass das Gebäude nicht mehr betreten werden kann?

Die Verwaltung hat das Grundstück besichtigt. Das Grundstück ist durch einen Zaun, die Zufahrt durch ein verschließbares Tor gegen unbefugtes Betreten gesichert.

Das Gebäude selber ist durch den provisorischen Verschluss sämtlicher Öffnungen ebenfalls gegen unbefugtes Betreten gesichert. Eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ist nicht zu befürchten. Weitergehende Anordnung zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände gemäß § 76 HBauO zur Sicherung des Gebäudes oder des Grundstücks sind nicht erforderlich.

  1. Wie wird die restliche Bausubstanz vor Verfall geschützt?

Siehe zu 1., erster Absatz.

Die Bezirksverwaltung hat keine Kenntnis über Maßnahmen zum Schutz der Bausubstanz Bauzustand nach dem Brand.

  1. Erwägt die Verwaltung nach dem Brand einen kompletten Abriss des Gebäudes?

Siehe zu 1., erster Absatz.

Ansonsten siehe Antwort zu Frage 3 und 4.

  1. Wie ist das Gebäude gegen Brandschäden versichert gewesen?

Siehe zu 1., erster Absatz.

Die Bezirksverwaltung ist nicht Eigentümer des Grundstücks und hat keine Kenntnis darüber, ob das Gebäude versichert war.

  1. Sind die umliegenden Bäume durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen worden?

Laut Bericht der Feuerwehr musste das Teleskopmastfahrzeug (TMF) mehrfach umgesetzt werden und dafür diverse Äste von dem umliegenden Bäumen mittels Motorsäge entfernt werden. Der Baumbestand auf dem Grundstück ist durch Stürme, extreme Trockenheit und die Straßenbaumaßnahmen insgesamt in einem kritischen Zustand. Inwieweit der Brand zu weiteren Schädigungen beigetragen hat, wird sich in den nächsten Jahren zeigen, da die Schädigungen auch von der Baumart abhängig sind. Bei einer Buche ist bereits ein Schaden durch den Brand sichtbar. Da es sich aber überwiegend um robustere Eichen handelt, müssen für eine abschließende Schadensbilanz die nächsten Jahre abgewartet werden.

  1. Wurden seit 2013 Baumpflegemaßnahmen durchgeführt?

Baumpflegemaßnahmen wurden beim Bezirk in den vergangen Jahren weder beantragt noch auf dem Grundstück durchgeführt.

Gez. Fredenhagen

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Ehestorfer Heuweg

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