Antwort Anfrage CDU gem. § 24 betr. Weiteres Vorgehen nach dem Brand des ehemaligen Ortsamtes am Ehestorfer Heuweg
Letzte Beratung: 13.10.2020 Hauptausschuss Ö 3.6
Die CDU hat in mehreren Anträgen auf die Bedeutung des Alten Ortsamtes am Ehestorfer Heuweg hingewiesen. Auch hat die CDU aufgrund der letztendlich abgebrochenen Kaufverhandlungen mit der Rudolf-Steiner-Schule auf die notwendige Sicherung des Gebäudes hingewiesen.
Es ist zu befürchten, dass durch den Brand vom 09.08.2020 ein nicht reparabler Schaden am Gebäude entstanden ist.
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Hamburg, am 07.09.2020
Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Fraktionsvorsitzender Lars Frommann
Brit-Meike Fischer-Pinz
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
23.09.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-0843) wie folgt Stellung:
Das Gebäude befindet sich auf einem Grundstück im AGV (Verwaltung durch Alsterkamp Grundvermögensverwaltung GmbH). Somit muss der LIG Auskunft geben.
Das Bezirksamt hat hier keine Zuständigkeit.
Die Bezirksverwaltung hat keine Kenntnis über den Bauzustand des Gebäudes nach dem Brand. Laut Bericht der Feuerwehr vom 08.09.2020 „brannte der Dachstuhl auf einer Länge von 15 x 6 m. Im Gebäude selber sind Deckenteile (Lehm/Strohverbau) eingestürzt“.
Siehe zu 1., erster Absatz.
Die Bezirksverwaltung hat keine Kenntnis über die erforderlichen Reparaturkosten des Gebäudes nach dem Brand. Die Sicherung des Gebäudes fällt in die private Verkehrssicherungspflicht der Freien und Hanse Stadt Hamburg als Eigentümer.
Siehe zu 1., erster Absatz.
Die Bezirksverwaltung hat bisher keine Kenntnis über die weiteren Planungen der Freien und Hanse Stadt Hamburg als Eigentümer.
Die Verwaltung hat das Grundstück besichtigt. Das Grundstück ist durch einen Zaun, die Zufahrt durch ein verschließbares Tor gegen unbefugtes Betreten gesichert.
Das Gebäude selber ist durch den provisorischen Verschluss sämtlicher Öffnungen ebenfalls gegen unbefugtes Betreten gesichert. Eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ist nicht zu befürchten. Weitergehende Anordnung zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände gemäß § 76 HBauO zur Sicherung des Gebäudes oder des Grundstücks sind nicht erforderlich.
Siehe zu 1., erster Absatz.
Die Bezirksverwaltung hat keine Kenntnis über Maßnahmen zum Schutz der Bausubstanz Bauzustand nach dem Brand.
Siehe zu 1., erster Absatz.
Ansonsten siehe Antwort zu Frage 3 und 4.
Siehe zu 1., erster Absatz.
Die Bezirksverwaltung ist nicht Eigentümer des Grundstücks und hat keine Kenntnis darüber, ob das Gebäude versichert war.
Laut Bericht der Feuerwehr musste das Teleskopmastfahrzeug (TMF) mehrfach umgesetzt werden und dafür diverse Äste von dem umliegenden Bäumen mittels Motorsäge entfernt werden. Der Baumbestand auf dem Grundstück ist durch Stürme, extreme Trockenheit und die Straßenbaumaßnahmen insgesamt in einem kritischen Zustand. Inwieweit der Brand zu weiteren Schädigungen beigetragen hat, wird sich in den nächsten Jahren zeigen, da die Schädigungen auch von der Baumart abhängig sind. Bei einer Buche ist bereits ein Schaden durch den Brand sichtbar. Da es sich aber überwiegend um robustere Eichen handelt, müssen für eine abschließende Schadensbilanz die nächsten Jahre abgewartet werden.
Baumpflegemaßnahmen wurden beim Bezirk in den vergangen Jahren weder beantragt noch auf dem Grundstück durchgeführt.
Gez. Fredenhagen
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