21-2744.01

Antwort Anfrage CDU betr. Zukünftige Nutzung des Geländes Neuland 23

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.03.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in einem jahrelangen, aus verschiedenen Gründen komplizierten Bebauungsplanverfahren, den Bebauungsplan Neuland 23 beschlossen, der maßgerecht für die beabsichtigte Nutzung für ein Paket-Logistikzentrum der Deutschen Post/DHL geschaffen wurde. Nachdem der vorgesehene Nutzer jedoch von der Ansiedlung Abstand genommen hat, hat die Fachbehörde für die Fläche ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, welches bereits im Juni 2022 ohne Zuschlagserteilung beendet werden musste. Keiner der Interessenten wollte die Auflagen erfüllen. Dieses führt offenbar dazu, dass die Fachbehörde durch die Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH sich um Vermarktung bemüht. 

 

Wir fragen die Fachbehörde:

 

1.    Aus welchen Gründen hat der ursprünglich vorgesehene Nutzer Deutsche Post/DHL von der Bebauung des Grundstücks Abstand genommen?

 

2. Hat die Verwaltung insoweit sich auf dem Verhandlungswege bemüht, die ursprüngliche Zusage durchzusetzen?

 

3.    Aus welchem Grunde ist mit Deutsche Post/DHL kein Vertrag geschlossen worden, der die Abnahme des Geländes zwingend ermöglicht hätte?

 

4.    Welche Unternehmen haben sich im Rahmen des abgeschlossenen Interessenbekundungsverfahrens gemeldet und welche Nutzungszwecke waren vorgesehen?

 

5.    Aus welchen Gründen sind jeweils im Einzelnen die Verhandlungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens gescheitert?

 

6.    Welche Auflagen hätten die Interessenten im Einzelnen erfüllen müssen?

 

7.    Wie sind bisher im Einzelnen die Bemühungen der Fachbehörde und Hamburg Invest verlaufen nach Einstellung des Interessenbekundungsverfahrens neue Interessenten zu finden?

 

8.    Gibt es derzeit konkrete Interessenten für das Gesamtgrundstück oder zumindest für Teilflächen?

 

9.    Wann rechnet die Wirtschaftsbehörde nunmehr mit der endgültigen Realisierung des Bebauungsplans?

 

10.  Kommt es im Rahmen des Ausbaus der A 1 im benachbarten Bereich und aufgrund des Abstandsgebots bei Bundesautobahnen zu weiteren Verzögerungen? Ist insoweit die Verkleinerung des Baugrundstücks zu erwarten?

 

11.  Führt die Erweiterung der Bundesautobahn ggf. auch dazu, dass der Bebauungsplan Neuland 23 geändert werden müsste?

 

 

Hamburg, am 09.02.2023