Antwort Anfrage CDU betr. Überschwemmungsgebiet Falkengraben/Schutz der Bevölkerung vor Überflutungen
Am 21.03.2018 wurde in der Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe der gemeinsame Antrag Nr.20-3242 CDU/SPD Maßnahmen zur Verkleinerung der Überschwemmungsgebiete behandelt.
Es wurden Maßnahmen in Form des Ausbaus bzw. der Optimierung zweier bereits vorhandenen Regenrückhaltebecken vorgestellt. Die Aussage war, dass die Umsetzung der Maßnahmen das Überschwemmungsgebiet „Falkengraben“ nach dem 2D Modell um ca. 60 % verringern würde.
Laut Aussage der (LSBG) könnten die weiteren Planungen betr. Optimierung der beiden Bauwerke im Jahre 2018 fortgesetzt werden.
Laut Protokoll der damaligen Sitzung wurde seitens MR festgestellt, dass der Bezirk (MR) vorerst keine eigenen Maßnahmen durchführen werde, sondern aufgrund der vorliegenden Modellergebnisse die erforderlichen weiteren Planungen betr. der baulichen Maßnahmen an beiden Rückhaltebecken mit dem LSBG und der BUE „ausloten“ werde.
Abschließend hat der damalige Ausschuss eine Beschlussempfehlung formuliert, welche durch die Bezirksversammlung nachvollzogen wurde und wie folgt lautete: Der Regionalausschuss Süderelbe beschließt einstimmig die Fortführung der dargestellten Planungen sowie die Fortführung der erforderlichen Maßnahmen durch die Verwaltung zur Verkleinerung der Überschwemmungsgebiete Harburgs.
Mittlerweile sind fast drei Jahre vergangen. Die Aufgabe der Reduzierung der Überschwemmungsgebiete ist das maßgebliche Ziel nach Ermittlung dieser. Aus diesem Grunde fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Planungen wurden seit März 2018 zur Verringerung der Überschwemmungsgebiete beauftragt?
2. Welche Planungen wurden seit März 2018 zur Verringerung der Überschwemmungsgebiete durchgeführt und durch wen?
3. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 zur Verringerung der Überschwemmungsgebiete beauftragt und durch wen?
4. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 zur Verringerung der Überschwemmungsgebiete ausgeführt?
5. Wann kann mit einem Ausbau der Regenrückhaltebecken gerechnet werden?
6. Wurden seitens der Verwaltung erforderliche finanzielle Mittel für die Vorplanung bzw. Planung bei der BUE abgerufen damit auch die entsprechenden Aufträge erteilt werden können? Wie hoch sind die Mittel? Falls keine Mittel abgefordert wurden, warum nicht?
7. Können Zeit- und Ablaufpläne vorgestellt werden? Wenn ja, dann bitte der Antwort beifügen.
8. Falls keine weiteren Maßnahmen und/oder Planungen erfolgt sind, was ist der Grund dafür?
Hamburg, am 22.02.2021
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneiderr