Antwort Anfrage CDU betr. Status Solar-Gründächer-Förderung in Harburg
Letzte Beratung: 08.11.2022 Hauptausschuss Ö 1.1
Die Hamburger Gründachstrategie wirbt in einem Flyer vom November 2019 für Solar-Gründächer (https://www.hamburg.de/gruendach/11622392/das-solar-gruendach/) Bis 31.12.2024 bietet die Hamburger Gründachförderung damit Bauherren Anreize, sich für ein Gründach zu entscheiden. Demnach finanziert die Stadt Hamburg bei freiwilligen Dachbegrünungsmaßnahmen 30 bis 60 Prozent der Herstellungskosten. Hamburg stellt hierzu bis 2024 drei Millionen Euro für den Bau von Gründächern zur Verfügung und fördert gleichzeitig ausdrücklich die Kombination Solar und Gründach.
Dies vorausgeschickt, bitten wir den Vorsitzenden der Bezirksversammlung bei der federführenden Behörde für Umwelt und Energie, Abteilung für Landschaftsplanung und Stadtgrün in Erfahrung zu bringen:
1. Wieviele Anträge für dieses Programm wurden für Dächer im Bezirk Harburg bisher gestellt?
2. Wieviele dieser Anträge wurden bislang positiv beschieden?
3. Wieviele dieser positiv beschiedenen Anträge betrafen
- Gründächer
- Solar-Gründächer
4. Wieviele dieser positiv beschiedenen Anträge betrafen
- private Bauherren
- gewerbliche Bauträger
5. Werden Bauherren vom Bauamt proaktiv auf dieses Förderprogramm hingewiesen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Um ein Nebeneinander von Gründach und Modulen zu ermöglichen, sind gewisse Abstände zwischen den Modulen erforderlich. Eine optimale Ausnutzung der Dachfläche für die Strom- oder Solarthermie-Gewinnung ist dadurch nicht möglich.
Inwieweit wurde oder wird die Hamburger Gründachstrategie an die zwischenzeitlich eingetretene prekäre Energieversorgung angepasst, um Anreize zu schaffen, Dachflächen in Hamburg optimal für die regenerative Energiegewinnung zu nutzen?
Hamburg, den 08.09.2022
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 28.10.2022
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung des Bezirksamtes Harburg zur Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2389) wie folgt Stellung:
Zu 1. bis 3.:
Mit Stand vom 19.09.2022 wurden im Bezirk Harburg 38 Anträge an das Programm Gründachförderung gestellt. Davon wurden 26 Anträge bewilligt. Dabei wurden 24 Gründach-Anträge und zwei Solar-Gründach-Anträge an das Programm Gründachförderung bewilligt.
Zu 4.:
Wieviele dieser positiv beschiedenen Anträge betrafen
- private Bauherren
- gewerbliche Bauträger
Mit Stand vom 19.09.2022 wurden im Bezirk Harburg für Gründächer in der Bauherrengruppe „Privat“ 14 Anträge, in der Bauherrengruppe „Gewerblich“ sechs Anträge und in der Bauherrengruppe „Sonstige“ vier Anträge an das Programm Gründachförderung bewilligt. Für Solar-Gründächer wurden mit Stand vom 19.09.2022 im Bezirk Harburg aus der Bauherrengruppe Gewerblich zwei Anträge an das Programm Gründachförderung bewilligt.
Zu 5.:
Werden Bauherren vom Bauamt proaktiv auf dieses Förderprogramm hingewiesen?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Bauleitplanung ist Dachbegrünung eine regelmäßige Forderung auf Grundlage § 9 Abs. 1 Nr. 25 Baugesetzbuch, die in die Planungsprozesse eingebracht und planungsrechtlich gesichert wird.
Hierzu werden häufig Gespräche mit Investoren und Projektentwicklern (bei vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren) in der Planungsphase und in der Umsetzungsphase mit Bauherren (auch bei Angebotsplänen) in enger Kooperation mit anderen Dienststellen geführt.
Diese umfassen die Dachbegrünung und die Kombination von Grün-Solardach sowie die Förderfähigkeit.
Zu 6.:
Um ein Nebeneinander von Gründach und Modulen zu ermöglichen, sind gewisse Abstände zwischen den Modulen erforderlich. Eine optimale Ausnutzung der Dachfläche für die Strom- oder Solarthermie-Gewinnung ist dadurch nicht möglich.
Inwieweit wurde oder wird die Hamburger Gründachstrategie an die zwischenzeitlich eingetretene prekäre Energieversorgung angepasst, um Anreize zu schaffen, Dachflächen in Hamburg optimal für die regenerative Energiegewinnung zu nutzen?
Auf den Hamburger Dächern wird die Kombination Solar-Gründach angestrebt. Bei einer Belegung einer Dachfläche mit Solarmodulen in Kombination mit einem Gründach ist die Solarkollektoren-Fläche nur etwa 10 % geringer als ohne Gründach, da z.B. die Wartungsgänge statt 40 cm etwa 60-70 cm breit sind.
Eine erneuerbare Energieversorgung und entschlossener Klimaschutz sind die wichtigste Vorsorge. Doch auch die Risiken und Gefahren durch den Klimawandel nehmen dramatisch zu, und Hamburg ist davon betroffen. In diesem Jahr erlebte die vergleichsweise kühle Hafenstadt einen zu warmen Sommer mit einem neuen Allzeitrekord von 40,1 °C, den sonnigsten Sommer seit Messbeginn und einen der vier wärmsten Sommer seit 1881. Aber auch lokale Starkregenereignisse treten häufiger auf, wie z.B. 2018 in Bergedorf - mit dramatischen Folgen. Daher ist auch für die bereits nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels eine umfassende und schnelle Vorsorge nötig. Ein Baustein der Klimaanpassung ist mehr Grün auf den Dächern. Auch hier muss es schnell gehen, denn viele Maßnahmen brauchen Zeit, bis sie wirken.
Im Hamburgischen Klimaschutzgesetz wird deshalb dem Ziel der Klimafolgenanpassung (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 und § 5) und der Dachbegrünung (§ 16 Abs. 1) Rechnung getragen. Solargründachkombinationen leisten einen nachhaltigen und wirksamen Beitrag zur Minderung der Folgen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt, die biologische Vielfalt und das Klima der Stadt.
Die Kombination Solaranlagen und Gründächer ist Bestandteil des Planens und Bauens, und die Schaffung von Gründächern ist in verschiedenen Drucksachen vereinbart, z.B.:
Um Anreize zu schaffen und das Miteinander von Solaranlagen auf Dächern mit der Begrünung von Dachflächen zu erleichtern, sind im Zuge der Hamburger Gründachstrategie beispielsweise Veröffentlichungen, wie „Dachbegrünung. Leitfaden zur Planung“ und „Das Solar-Gründach“ kostenlos bereitgestellt, die Hamburger Energielotsen entsprechend geschult und verschiedene Fortbildungsveranstaltungen initiiert und durchgeführt worden.
Gez. Heimath
F.d.R. Martens
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