21-1548.01

Antwort Anfrage CDU betr. Radfahrverbot Fußgängerzone und Zentrum Süderelbe

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.32

Sachverhalt

 

Das Ortszentrum Neugraben steht nach langwierigen Bauarbeiten im öffentlichen Raum kurz vor der Fertigstellung. Zwischenzeitlich ist der Bereich der Marktpassage im Anschluss an die zuvor fertiggestellte Marktfläche einschließlich der Nebenstraßen weitgehend fertiggestellt. Dieses gilt auch für die Schaffung von ausreichenden Fahrradständern und die Beschilderung der Fußgängerzone. 

 

Gleichwohl ist bereits jetzt feststellbar, dass sich viele Radfahrer aus Unkenntnis oder zum erheblichen Teil aus Bequemlichkeit über das Radfahrverbot in der Fußgängerzone hinwegsetzen. Dadurch kommt es zu Gefährdungen und Beeinträchtigungen von anderen Nutzern. 

 

Wir fragen die Bezirksamtsleiterin: 

 

1. Welche Aufklärungsmaßnahmen sind seitens des Bezirkes oder gemeinsam mit der örtlichen Polizei vorgesehen, um uninformierte Radfahrer auf das Fahrverbot hinzuweisen?

 

2. Welche Maßnahmen sind gemeinsam mit der Polizei geplant, um unbelehrbare Radfahrer zu verkehrsgerechtem Verhalten anzuhalten?

 

3. Wann werden ggf. nach einer Übergangszeit bezirkliche Dienststellen und die örtliche Polizei dazu übergehen, das Fahrverbot auch durch Einleitung von Verfahren durchzusetzen?

 

4. Wie hoch ist derzeit die Bußgeldandrohung für unzulässiges Radfahren in der Fußgängerzone?

 

Hamburg, am 02.08.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender                            Robert Timmann

                                                              Lars Frommann

 


 

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