21-1556.01

Antwort Anfrage CDU betr. Insolvenz der Pella Sietas GmbH

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.37

Sachverhalt

Die Pella Sietas GmbH in Neuenfelde war aufgrund aktuell fehlender Zahlungsfähigkeit gezwungen, Ende Juli 2021 beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag zu stellen.

Insoweit sind zunächst die ca. 290 Arbeitsplätze des Schiffbaubetriebes gefährdet, nachdem Lohnzahlungen schon eine gewisse Zeit nicht erfolgt sind. Von einer etwaigen Einstellung des Werftbetriebes an dieser Stelle wäre die Region in erheblicher Weise betroffen, zumal bei Fremdfirmen und Zulieferern weitere ca. 600 Arbeitsplätze gefährdet wären.

Erfreulicherweise hat der eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter die Absicht erklärt, den Werftbetrieb in jedem Falle zu erhalten und fortzuführen, da die Auftragslage positiv zu bewerten sei und lediglich widrige Umstände, wie Einschränkungen durch Corona, Zahlungsverzögerungen bei verspäteten Auslieferungen und Beeinträchtigungen der Zufahrt zum Werftgelände, die Situation herbeigeführt hätten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Seit wann ist der Bezirksverwaltung bekannt geworden, dass die Pella Sietas GmbH in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist?

2. Ist die Bezirksverwaltung durch die Unternehmensleitung oder durch Hamburger Fachbehörden auf die wirtschaftliche Schieflage hingewiesen worden?

3. Was hat die Bezirksverwaltung nach Kenntnis der Situation unternommen, um die Fortführung des Betriebes und den Erhalt der Arbeitsplätze für die Region zu ermöglichen?

4. Ist die Bezirksverwaltung in Verhandlungen und Gespräche mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter eingebunden?

5. Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bezirksverwaltung, um das Unternehmen und den vorläufigen Insolvenzerwalter bei den Bemühungen zu unterstützen?

6. Hat die Bezirksverwaltung in der Vergangenheit gegenüber Fachbehörden auf die Problematik hingewiesen, dass der Werfthafen nicht ordnungsgemäß dauerhaft und unbeeinträchtigt wegen Verschlickung erreicht werden kann?

7. Hat die Bezirksverwaltung Kenntnisse darüber, wieviel der betroffenen derzeitigen Arbeitnehmer des Unternehmens im Bezirk Harburg ansässig sind und in welchem Umfang bei diesen auch Familienangehörige betroffen wären?

8. Musste das Bezirksamt wegen der ausstehenden Gehaltszahlungen in den vergangenen Monaten bereits Zahlungen an Betroffene erbringen?

9. Wenn ja, in welchem Umfang war dieses der Fall?

Hamburg, am 05.08.2021

Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender Robert Timmann

Brit-Meike Fischer-Pinz

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 11.08.2021

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt:

  1. Seit wann ist der Bezirksverwaltung bekannt geworden, dass die Pella Sietas GmbH in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist?

Der Bezirksverwaltung waren derartige Schwierigkeiten bislang nicht bekannt.

  1. Ist die Bezirksverwaltung durch die Unternehmensleitung oder durch Hamburger Fachbehörden auf die wirtschaftliche Schieflage hingewiesen worden?

Nein.

  1. Was hat die Bezirksverwaltung nach Kenntnis der Situation unternommen, um die Fortführung des Betriebes und den Erhalt der Arbeitsplätze für die Region zu ermöglichen?

Entfällt.

  1. Ist die Bezirksverwaltung in Verhandlungen und Gespräche mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter eingebunden?

Nein.

  1. Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bezirksverwaltung, um das Unternehmen und den vorläufigen Insolvenzerwalter bei den Bemühungen zu unterstützen?

Ohne Kenntnis der konkreten Situation keine.

  1. Hat die Bezirksverwaltung in der Vergangenheit gegenüber Fachbehörden auf die Problematik hingewiesen, dass der Werfthafen nicht ordnungsgemäß dauerhaft und unbeeinträchtigt wegen Verschlickung erreicht werden kann?

Nein. Für den Zustand des Gewässers und für die Befahrbarkeit mit Schiffen ist an dieser Stelle HPA zuständig.

  1. Hat die Bezirksverwaltung Kenntnisse darüber, wieviel der betroffenen derzeitigen Arbeitnehmer des Unternehmens im Bezirk Harburg ansässig sind und in welchem Umfang bei diesen auch Familienangehörige betroffen wären?

Nein.

  1. Musste das Bezirksamt wegen der ausstehenden Gehaltszahlungen in den vergangenen Monaten bereits Zahlungen an Betroffene erbringen?

Ein Leistungsanspruch gegenüber der Bezirksverwaltung ist nicht erkennbar, auch im Bereich Wohngeld ist bisher kein Antragsanstieg zu verzeichnen. Hier könnten Leistungen der Arbeitsagentur oder ggf. des Jobcenters in Frage kommen. Dazu hat die Bezirksverwaltung jedoch keine Informationen.

  1. Wenn ja, in welchem Umfang war dieses der Fall?

Entfällt.

Fredenhagen

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