21-1556.01

Antwort Anfrage CDU betr. Insolvenz der Pella Sietas GmbH

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.09.2021
Sachverhalt

 

Die Pella Sietas GmbH in Neuenfelde war aufgrund aktuell fehlender Zahlungsfähigkeit gezwungen, Ende Juli 2021 beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag zu stellen.

 

Insoweit sind zunächst die ca. 290 Arbeitsplätze des Schiffbaubetriebes gefährdet, nachdem Lohnzahlungen schon eine gewisse Zeit nicht erfolgt sind. Von einer etwaigen Einstellung des Werftbetriebes an dieser Stelle wäre die Region in erheblicher Weise betroffen, zumal bei Fremdfirmen und Zulieferern weitere ca. 600 Arbeitsplätze gefährdet wären. 

 

Erfreulicherweise hat der eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter die Absicht erklärt, den Werftbetrieb in jedem Falle zu erhalten und fortzuführen, da die Auftragslage positiv zu bewerten sei und lediglich widrige Umstände, wie Einschränkungen durch Corona, Zahlungsverzögerungen bei verspäteten Auslieferungen und Beeinträchtigungen der Zufahrt zum Werftgelände, die Situation herbeigeführt hätten. 

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

1. Seit wann ist der Bezirksverwaltung bekannt geworden, dass die Pella Sietas GmbH in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist?

 

2. Ist die Bezirksverwaltung durch die Unternehmensleitung oder durch Hamburger Fachbehörden auf die wirtschaftliche Schieflage hingewiesen worden?

 

3. Was hat die Bezirksverwaltung nach Kenntnis der Situation unternommen, um die Fortführung des Betriebes und den Erhalt der Arbeitsplätze für die Region zu ermöglichen?

 

4. Ist die Bezirksverwaltung in Verhandlungen und Gespräche mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter eingebunden?

 

5. Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bezirksverwaltung, um das Unternehmen und den vorläufigen Insolvenzerwalter bei den Bemühungen zu unterstützen? 

 

6. Hat die Bezirksverwaltung in der Vergangenheit gegenüber Fachbehörden auf die Problematik hingewiesen, dass der Werfthafen nicht ordnungsgemäß dauerhaft und unbeeinträchtigt wegen Verschlickung erreicht werden kann?

 

7. Hat die Bezirksverwaltung Kenntnisse darüber, wieviel der betroffenen derzeitigen Arbeitnehmer des Unternehmens im Bezirk Harburg ansässig sind und in welchem Umfang bei diesen auch Familienangehörige betroffen wären?

 

8. Musste das Bezirksamt wegen der ausstehenden Gehaltszahlungen in den vergangenen Monaten bereits Zahlungen an Betroffene erbringen?

 

9. Wenn ja, in welchem Umfang war dieses der Fall?

 

Hamburg, am 05.08.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                     Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender                                Robert Timmann

                                                                   Brit-Meike Fischer-Pinz