Antwort Anfrage CDU betr. Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Falkenbergsweg bis Neugrabener Bahnhofsstraße (jeweils einschließlich)
Letzte Beratung: 13.04.2021 Hauptausschuss Ö 1.7
Seitens der Anwohner des im Titel genannten Gebietes in Neugraben-Fischbek wird immer wieder berichtet, dass es dort im Straßenverkehr zur Nichteinhaltung der zulässigen Geschwindigkeit und der Nichtbeachtung der dortigen Vorfahrtregelungen kommt.
Andere Bürger beobachten genau das Gegenteil, nämlich dass langsam und vorausschauend gefahren wird.
Dies vorausgeschickt fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Wurden seit Januar 2020 Geschwindigkeitsmessungen in dem genannten Gebiet durchgeführt?
Wenn ja, wo und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, sind in den nächsten Monaten erneut Messungen/Zählungen geplant?
2. Kommt es in dem Gebiet zu überdurchschnittlich vielen Unfällen und wieviele Unfälle sind auf Nicht-Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Vorfahrtregelungen zurückzuführen? Bitte unterscheiden in Unfälle mit Radfahrerbeteiligung und Unfälle mit Fußgängerbeteiligung.
Hamburg, den 08.02.2021
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 16.03.2021
Die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1191) ist der Polizei Hamburg zur Beantwortung weitergeleitet worden. Die Verkehrsdirektion nimmt unter Beteiligung des zuständigen Polizeikommissariats 47 (PK 47) wie folgt Stellung:
1. Wurden seit Januar 2020 Geschwindigkeitsmessungen in dem genannten Gebiet durchgeführt?
Wenn ja, wo und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, sind in den nächsten Monaten erneut Messungen/Zählungen geplant?
Zu Frage 1.
Die im berücksichtigten Gebiet durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Es erfolgte eine Auswertung der Messdaten für den Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.02.2021
Datum |
Straße |
Fahrzeuge über Grenzwert |
Messart |
11.08.2020 |
Störtebekerweg 18 |
3 |
Handlaser |
02.12.2020 |
Falkenbergsweg 68 |
8 von 195 |
Messfahrzeug |
03.12.2020 |
Falkenbergsweg ggü 64 |
6 von 374 |
Messfahrzeug |
03.12.2020 |
Fischbeker Holtweg 78 a |
10 von 35 |
Messfahrzeug |
Bei den festgestellten Verstößen handelt es sich ausschließlich um Ordnungswidrigkeiten, welche im Bereich eines Verwarnungsgeldes liegen.
Eine Beschwerdelage im Sinne der Anfrage ist am PK 47 nicht bekannt.
2. Kommt es in dem Gebiet zu überdurchschnittlich vielen Unfällen und wieviele Unfälle sind auf Nicht-Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Vorfahrtregelungen zurückzuführen? Bitte unterscheiden in Unfälle mit Radfahrerbeteiligung und Unfälle mit Fußgängerbeteiligung.
Zu Frage 2.
Vorbemerkung:
Die Möglichkeit der Beantwortung der Anfrage bezüglich einer mutmaßlichen Überdurchschnittlichkeit der Anzahl von Verkehrsunfällen im fraglichen Gebiet setzt eine Vergleichbarkeit zu einem Referenzgebiet voraus. Da es kein Referenzgebiet mit den gleichen Voraussetzungen gibt, wären Aussagen darüber spekulativ und sind aus diesem Grund nicht Inhalt dieser Antwort.
Feststellungen zur Ursache „Nicht angepasste Geschwindigkeit mit Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ bei Verkehrsunfällen können grundsätzlich nur in zweifelsfreien Fällen und auf Basis eines Verkehrsunfallgutachtens getroffen werden. Folglich wird diese Ursache in Hamburg insgesamt in sehr geringer Anzahl beweiserheblich festgestellt und statistisch erfasst.
Darüber hinaus beantwortet die Verkehrsdirektion die Frage 2 wie folgt:
Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte“ (Euska) vom 05. März 2021 ermittelt. Ausgewertet wurden alle Verkehrsunfälle, die sich in den Straßen Neugrabener Bahnhofsstraße, Falkenbergsweg sowie in dem dazwischenliegenden Bereich im Zeitraum 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 ereignet haben und polizeilich erfasst wurden.
Aktuell befinden sich im fraglichen Gebiet keine Unfallhäufungsstellen. Zu den Kriterien zur Festlegung von Unfallhäufungsstellen siehe Bürgerschaftsdrucksache 20/5300. Eine Auswertung der Unfallhäufungsstellen in Hamburg unter Berücksichtigung der Verkehrsunfalldaten des Jahres 2020 wird im Sommer dieses Jahres abgeschlossen sein.
Insgesamt wurden 226 Verkehrsunfälle (VU) polizeilich erfasst. Bei diesen VU wurden 26 Personen leicht und sechs Personen schwer verletzt.
153 der 226 VU standen in Zusammenhang mit ruhendem Verkehr (Ein- und Ausparken, Rangieren, Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen).
91 der 226 VU ereigneten sich im Bereich der Neugrabener Bahnhofstraße zwischen der Cuxhavener Straße und der Straße Ostheide.
VU mit Radfahrerbeteiligung
An 18 VU war mindestens ein Radfahrer beteiligt. 16 davon wurden in der Neugrabener Bahnhofstraße zwischen der Cuxhavener Straße und der Straße Ostheide registriert. Bei vier VU handelt es sich um VU zwischen Radfahrern und Fußgängern.
VU mit Fußgängerbeteiligung
An 12 VU war mindestens ein Fußgänger beteiligt. Neun davon wurden in der Neugrabener Bahnhofstraße zwischen der Cuxhavener Straße und der Straße Ostheide registriert.
VU durch „Nicht angepasste Geschwindigkeit“
Bei insgesamt vier VU wurde beim Hauptunfallverursacher eine Ursache aus der Ursachengruppe „Geschwindigkeit“ festgestellt.
Davon fuhr in drei Fällen jeweils ein Fahrzeug auf ein anderes, verkehrsbedingt langsamer werdendes oder haltendes Fahrzeug auf. In einem weiteren Fall lag darüber hinaus die Ursache „Glatteis“ vor.
Die Ursache „Nicht angepasste Geschwindigkeit mit Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ wurde in keinem Fall festgestellt.
VU durch „Nichtbeachtung der Vorfahrtregelungen“
Bei insgesamt neun VU wurde beim Hauptunfallverursacher eine Ursache aus der Ursachengruppe „Vorfahrt / Vorrang“ festgestellt.
Gez. Heimath
F.d.R. Martens
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